Berechnen Sie die finanziellen Folgen eines vorzeitigen Ruhestands: Rentenabschlag, monatliche und lebenslange Minderung sowie das benötigte Überbrückungskapital bis zum regulären Rentenbeginn.
Vorruhestandsrechner 2026
Rentenabschlag bei vorzeitigem Ruhestand berechnen — § 77 SGB VI
Rechtsgrundlage
- § 77 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Zugangsfaktor — 0,3 % Abschlag pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn
Gültig ab: 1. 1. 2012
- § 36 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre)
Gültig ab: 1. 1. 2012
Vorruhestand in Deutschland: Was Sie wissen müssen
Viele Arbeitnehmer träumen davon, vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu gehen. Doch ein vorzeitiger Renteneintritt hat seinen Preis: Für jeden Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird Ihre Rente dauerhaft um 0,3 % gekürzt (§ 77 SGB VI).
Der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI
Der Zugangsfaktor bestimmt die Höhe des Rentenabschlags. Bei normalem Rentenbeginn beträgt er 1,0 (= keine Kürzung). Pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn sinkt er um 0,003 Punkte. Bei 4 Jahren Vorruhestand (48 Monate) beträgt der Abschlag somit 14,4 % — der gesetzliche Höchstwert. Diese Kürzung gilt dauerhaft für die gesamte Rentenlaufzeit und wird bei Rentenanpassungen beibehalten.
Wer kann vorzeitig in Rente gehen?
Die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI) kann ab 63 Jahren beantragt werden, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen — allerdings mit Abschlägen. Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat, gilt als besonders langjährig Versicherter und kann ab 65 ohne Abschlag in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre (Jahrgang 1964 und jünger).
Ausgleich des Abschlags durch Sonderzahlungen
Ab 50 Jahren können Versicherte zusätzliche Beiträge an die Rentenversicherung zahlen, um den Abschlag ganz oder teilweise auszugleichen (§ 187a SGB VI). Diese Sonderzahlungen sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar und können in Raten über mehrere Jahre verteilt werden — ein steuerlich attraktives Instrument zur Altersvorsorge.
Finanzielle Planung: Überbrückungskapital
Wer vor Rentenbeginn aus dem Arbeitsleben ausscheidet, braucht ein finanzielles Polster. Das Überbrückungskapital sollte die Lebenshaltungskosten für die gesamte Zeit zwischen dem letzten Arbeitstag und dem tatsächlichen Rentenbeginn decken. Berücksichtigen Sie dabei auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die in dieser Phase selbst zu tragen sind.
Häufige Fragen zum Vorruhestand
Wie hoch ist der Rentenabschlag beim Vorruhestand?
Pro Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 %. Bei 4 Jahren (48 Monate) sind das 14,4 % dauerhafter Rentenminderung. Dieser Abschlag gilt für die gesamte Rentenlaufzeit — er wird nicht aufgehoben, wenn Sie das Regelalter erreichen.
Ab wann kann ich frühzeitig in Rente gehen?
Mit mindestens 35 Versicherungsjahren können Sie ab 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente beantragen — allerdings mit Abschlägen. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat (besonders langjährig Versicherte), kann ab 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. Die genaue Grenze hängt vom Geburtsjahrgang ab.
Ist der Rentenabschlag dauerhaft?
Ja, der Abschlag ist dauerhaft und gilt für die gesamte Rentenlaufzeit. Er wird auch bei späteren Rentenanpassungen prozentual beibehalten. Eine Aufhebung oder Verringerung des Abschlags ist nur durch zusätzliche Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung möglich (§ 187a SGB VI).
Kann ich den Rentenabschlag durch Sonderzahlungen ausgleichen?
Ja, ab 50 Jahren können Sie Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leisten, um den Abschlag ganz oder teilweise auszugleichen (§ 187a SGB VI). Die Höhe wird von der DRV individuell berechnet. Diese Zahlungen sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
Wie berechnet sich das Überbrückungskapital?
Das Überbrückungskapital ist der Betrag, den Sie benötigen, um die Zeit zwischen dem tatsächlichen Ausscheiden aus dem Beruf und dem Rentenbeginn finanziell zu überbrücken. Es errechnet sich aus der Anzahl der Monate ohne Einkommen multipliziert mit Ihren monatlichen Lebenshaltungskosten.