§ 22 Nr. 1a EStG

Ermitteln Sie den Besteuerungsanteil Ihrer Rente und wie viel Sie steuerfrei erhalten. Das Ergebnis richtet sich nach Ihrem Rentenbeginn-Jahr — von 50 % (2005) bis 100 % (ab 2040).

Steuerfreier Rentenanteil Rechner 2026

Besteuerungsanteil und steuerfreien Rentenbetrag berechnen — § 22 EStG

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Rentenbesteuerung in Deutschland: Was Rentner wissen müssen

Die Besteuerung der gesetzlichen Rente wurde durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) vom 1. Januar 2005 grundlegend reformiert. Seitdem gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge zur Rentenversicherung werden schrittweise steuerfrei gestellt, während die Renten selbst zunehmend steuerpflichtig werden.

Der Besteuerungsanteil nach § 22 EStG

Der Besteuerungsanteil hängt ausschließlich vom Jahr des Rentenbeginns ab — nicht vom Alter oder der Rentenhöhe. Wer 2005 in Rente ging, versteuert 50 % seiner Rente. Für jeden späteren Jahrgang steigt der Anteil: von 2006 bis 2020 um jeweils 2 Prozentpunkte pro Jahr, von 2021 bis 2040 um je 1 Prozentpunkt. Wer ab 2040 in Rente geht, versteuert seine Rente vollständig.

Für Rentenbeginn 2026 gilt ein Besteuerungsanteil von 86 %. Bei einer Jahresrente von 18.000 € sind das 15.480 € steuerpflichtig — 2.520 € bleiben dauerhaft steuerfrei (Rentenfreibetrag).

Der Rentenfreibetrag: einmalig festgesetzt

Der steuerfreie Rentenbetrag wird im ersten vollen Rentenjahr einmalig in Euro festgesetzt und bleibt für die gesamte Rentendauer konstant. Das bedeutet: Wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt, ist der zusätzliche Betrag vollständig steuerpflichtig. Nur wer früh in Rente geht, profitiert langfristig von einem höheren absoluten Freibetrag.

Wann müssen Rentner Einkommensteuer zahlen?

Einkommensteuer fällt nur an, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag 2026 (12.348 € Einzelveranlagung / 24.696 € Zusammenveranlagung) übersteigt. Viele Rentner mit kleinen Renten zahlen daher keine Steuer, müssen aber gleichwohl eine Einkommensteuererklärung abgeben, sobald die Rentenversicherung die Bezüge dem Finanzamt meldet (§ 22a EStG).

Ehegattensplitting für Rentner

Verheiratete Rentner können durch die Zusammenveranlagung vom Ehegattensplitting profitieren. Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, der Steuertarif auf den halben Betrag angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Das lohnt sich besonders, wenn ein Partner deutlich weniger Rente bezieht als der andere. Der Vorteil kann mehrere Hundert Euro im Jahr betragen.

Rentenerhöhungen und Steuer

Jährliche Rentenerhöhungen (z. B. durch die Rentenanpassung 2026) sind vollständig steuerpflichtig, weil der Rentenfreibetrag in Euro eingefroren ist. Rentner, die bislang unter dem Grundfreibetrag lagen, können durch Rentenerhöhungen in die Steuerpflicht rutschen — ein wichtiger Grund, die eigene Steuersituation regelmäßig zu prüfen.

Häufige Fragen zur Rentenbesteuerung

Was ist der Besteuerungsanteil der Rente?

Der Besteuerungsanteil legt fest, welcher Prozentsatz Ihrer gesetzlichen Rente steuerpflichtig ist. Er richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns und steigt schrittweise von 50 % (Rentenbeginn 2005) auf 100 % (Rentenbeginn 2040). Für Rentenbeginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 86 %. Der restliche Teil (14 %) bleibt dauerhaft steuerfrei — das ist der sogenannte Rentenfreibetrag.

Was bedeutet der Rentenfreibetrag?

Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Teil Ihrer Rente, der im ersten vollen Rentenjahr festgesetzt wird. Er wird in Euro ausgedrückt und bleibt für die gesamte Rentendauer konstant — auch bei späteren Rentenerhöhungen. Rentenerhöhungen nach dem ersten vollen Rentenjahr sind vollständig steuerpflichtig.

Muss ich als Rentner immer Einkommensteuer zahlen?

Nicht zwingend. Liegt Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen (steuerpflichtiger Rentenanteil plus sonstige Einkünfte) unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026, Einzelveranlagung), fällt keine Einkommensteuer an. Viele Rentner mit kleinen Renten zahlen daher keine Steuer. Sie müssen trotzdem eine Steuererklärung abgeben, wenn die Deutsche Rentenversicherung Ihre Rentenbezüge an das Finanzamt meldet.

Wie funktioniert das Ehegattensplitting bei Rentnern?

Verheiratete Rentner können die Zusammenveranlagung wählen. Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, die Steuer für den halben Betrag berechnet und verdoppelt. Das Splitting ist besonders vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich weniger Rente erhält als der andere.

Wann ist die Rentenbesteuerung vollständig (100 %)?

Ab Rentenbeginn 2040 sind 100 % der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Hintergrund ist die Reform durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) von 2005, die die nachgelagerte Besteuerung schrittweise eingeführt hat. Im Gegenzug werden Beiträge zur Rentenversicherung als Sonderausgaben immer stärker absetzbar — ab 2025 zu 100 %.

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