Freiberufler zahlen nach § 18 EStG keine Gewerbesteuer und ermitteln ihren Gewinn per EÜR. Dieser Rechner berechnet Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und den Netto-Gewinn nach dem aktuellen § 32a EStG Tarif 2026 — mit und ohne Ehegatten-Splitting.
Rechtsgrundlage
- § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Einkünfte aus selbständiger Arbeit — Freiberufler, keine Gewerbesteuer
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Einkommensteuertarif 2026
Gültig ab: 1. 1. 2026
Steuern als Freiberufler — Einkommensteuer nach § 18 EStG berechnen
Freiberufler nehmen eine besondere steuerliche Stellung ein: Sie üben eine selbständige Tätigkeit aus (§ 18 EStG), unterliegen aber nicht der Gewerbesteuer. Dieser entscheidende Unterschied zu Gewerbetreibenden führt zu einer erheblichen Steuerersparnis, insbesondere in Hochpreisregionen mit hohen Gewerbesteuerhebesätzen.
Steuerlich anerkannte Freiberufe
§ 18 EStG unterscheidet zwischen Katalogberufen und katalogähnlichen Berufen. Zu den klassischen Katalogberufen gehören: Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten), Rechtsberatende Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), Technische und wissenschaftliche Berufe (Ingenieure, Architekten, Sachverständige), Kulturelle Berufe (Journalisten, Künstler, Schriftsteller, Musiker) sowie Lehrberufe. Gemischte Tätigkeiten können zu einer Gewerblichkeit führen, wenn der gewerbliche Teil überwiegt.
Gewinnermittlung per EÜR
Freiberufler ermitteln ihren steuerlichen Gewinn in der Regel per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Dieser Rechner setzt die folgende Formel um: Gewinn = Jahresumsatz − Betriebsausgaben. Vom Gewinn werden Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen (zvE) zu ermitteln, auf das der progressive Einkommensteuertarif des § 32a EStG angewendet wird.
Einkommensteuer 2026 — Tarif und Splittingverfahren
Der Einkommensteuertarif des § 32a EStG ist progressiv: Bis zum Grundfreibetrag (2026: 12.084 €) fällt keine Steuer an. Danach steigt der Steuersatz von 14 % auf bis zu 45 % (Reichensteuersatz ab 277.826 €). Verheiratete profitieren vom Ehegattensplitting: Das zu versteuernde Einkommen wird halbiert, auf das halbe Einkommen wird die Steuer berechnet und dann verdoppelt. Dies führt bei unterschiedlichen Einkommen der Eheleute zu einer deutlichen Steuerersparnis.
Vorsorgeaufwendungen und Sozialversicherung
Als Freiberufler sind Sie in der Regel Mitglied der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und tragen die Beiträge vollständig selbst. Diese Beiträge können als Sonderausgaben abgezogen werden und mindern das zu versteuernde Einkommen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind grundsätzlich vollständig absetzbar. Freiberufler können sich auch freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern oder private Altersvorsorge betreiben (Rürup-Rente mit Steuervorteilen).
Häufige Fragen — Freiberufler Steuer Rechner 2026
Wer gilt steuerlich als Freiberufler?
Als Freiberufler (selbständige Arbeit) gelten nach § 18 EStG Personen, die in bestimmten Katalogberufen tätig sind: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und ähnliche Berufe. Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig und müssen keine Buchführung nach HGB betreiben, wenn sie unter den Umsatz- und Gewinnsgrenzen bleiben.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein, Freiberufler sind nach § 18 EStG i.V.m. § 2 GewStG nicht gewerbesteuerpflichtig. Freiberufliche Tätigkeit (selbständige Arbeit) ist kein Gewerbebetrieb. Das ist ein wesentlicher steuerlicher Vorteil gegenüber Gewerbetreibenden, für die Gewerbesteuer anfällt. Allerdings können Freiberufler auch nicht von der § 35 EStG Anrechnung profitieren.
Wie ermitteln Freiberufler ihren steuerlichen Gewinn?
Freiberufler ermitteln ihren Gewinn grundsätzlich per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Die EÜR kann so lange verwendet werden, wie keine Buchführungspflicht besteht (Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €). Die Anlage S der Einkommensteuererklärung wird für die Steuererklärung genutzt.
Was sind Vorsorgeaufwendungen und wie mindern sie die Steuerlast?
Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und anderen Vorsorgeeinrichtungen. Als Freiberufler tragen Sie diese Beiträge vollständig selbst, können sie aber als Sonderausgaben nach §§ 10, 10a EStG abziehen. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind grundsätzlich vollständig absetzbar, Rentenversicherungsbeiträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro angewendet wird und liegt bei Spitzenverdienern bei 45 % (Reichensteuersatz) oder 42 % (Spitzensteuersatz). Der Durchschnittssteuersatz ist das Verhältnis aus tatsächlich gezahlter Einkommensteuer zum zu versteuernden Einkommen und liegt immer unter dem Grenzsteuersatz. Für die Steuerplanung ist der Grenzsteuersatz relevant.