§ 5 GmbHG

Der Rechner berechnet die Stammkapitalstruktur einer GmbH nach § 5 GmbHG. Geben Sie das Stammkapital und die Gesellschafterstruktur ein — der Rechner zeigt Geschäftsanteile, Mindesteinzahlungen und ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Letzte Aktualisierung: 2. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

GmbH Stammkapital nach § 5 GmbHG — Mindestkapital und Geschäftsanteile

Das Stammkapital ist das Fundament jeder GmbH. Nach § 5 Abs. 1 GmbHG muss es mindestens 25.000 € betragen. Es wird durch Geschäftsanteile der Gesellschafter gebildet und dient als Haftungsmasse gegenüber Gläubigern.

Struktur des Stammkapitals

Das Stammkapital setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen. Jeder Gesellschafter übernimmt einen oder mehrere Geschäftsanteile. Der Mindestbetrag eines Geschäftsanteils beträgt 1 € (§ 5 Abs. 2 GmbHG). Die Nennbeträge aller Geschäftsanteile müssen in der Summe exakt dem Stammkapital entsprechen. In der Praxis wird das Stammkapital oft rund und teilbar gewählt (z. B. 25.000 €, 50.000 €, 100.000 €), um eine klare Beteiligungsstruktur zu ermöglichen.

Einzahlungspflichten bei der Gründung

Bei der Bargründung müssen gemäß § 7 Abs. 2 GmbHG auf jeden Geschäftsanteil mindestens 25 % des Nennbetrags eingezahlt sein. Insgesamt müssen mindestens 12.500 € tatsächlich eingezahlt sein, bevor die GmbH zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden kann. Die restlichen Einlagen können später durch Beschluss der Geschäftsführer abgerufen werden. Bei Sacheinlagen (z. B. Maschinen, Immobilien) muss der volle Wert sofort erbracht werden und ist durch einen Sachverständigen zu bewerten.

Kapitalbindung und Gläubigerschutz

Das Stammkapital ist das gesetzlich gebundene Kapital. Es darf nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden, wenn dadurch das Stammkapital unterschritten würde (§ 30 GmbHG). Diese Bindung schützt Gläubiger vor Kapitalentnahmen durch Gesellschafter. Verstöße führen zur persönlichen Haftung der Empfänger und der Geschäftsführer (§ 31, § 43 GmbHG).

UG (haftungsbeschränkt) als Alternative

Alternativ zur GmbH mit 25.000 € Mindestkapital gibt es die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG. Die UG kann schon ab 1 € Stammkapital gegründet werden, muss aber jährlich 25 % des Gewinns in eine gesetzliche Rücklage einzahlen, bis das Stammkapital auf 25.000 € angewachsen ist. Dann kann sie in eine vollwertige GmbH umgewandelt werden.

Stammkapitalerhöhung

Eine nachträgliche Erhöhung des Stammkapitals erfordert einen notariellen Beschluss der Gesellschafterversammlung mit mindestens 75 % der Stimmen (§ 55 GmbHG). Die Erhöhung kann durch Übernahme neuer Geschäftsanteile durch bestehende oder neue Gesellschafter oder durch Umwandlung von Rücklagen erfolgen. Sie muss ins Handelsregister eingetragen werden, bevor sie wirksam wird.

Häufige Fragen — GmbH Stammkapital

Wie hoch ist das Mindest-Stammkapital einer GmbH?

Das Mindest-Stammkapital einer GmbH beträgt gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG 25.000 €. Bei der Gründung müssen mindestens 12.500 € (50 % des Stammkapitals) oder der volle Betrag tatsächlich eingezahlt sein, wenn das Mindestkapital von 25.000 € nicht übersteigt (§ 7 Abs. 2 GmbHG).

Was ist der Unterschied zwischen Stammkapital und Geschäftsanteil?

Das Stammkapital ist die Summe aller Geschäftsanteile der Gesellschafter. Jeder Gesellschafter übernimmt mindestens einen Geschäftsanteil, dessen Nennbetrag mindestens 1 € betragen muss (§ 5 Abs. 2 GmbHG). Die Summe aller Geschäftsanteile muss dem Stammkapital entsprechen.

Muss das Stammkapital sofort vollständig eingezahlt werden?

Nein. Bei Bargründung müssen auf jeden Geschäftsanteil mindestens 25 % des Nennbetrags eingezahlt sein, insgesamt aber mindestens 12.500 €. Die restlichen Einlagen können durch Beschluss der Geschäftsführer eingefordert werden. Bei Sacheinlagen muss der volle Wert sofort erbracht werden.

Was passiert mit dem Stammkapital?

Das Stammkapital ist das Mindesthaftungskapital der GmbH und schützt Gläubiger. Es darf nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden, solange dadurch das Stammkapital unterschritten wird (§ 30 GmbHG). Bei Unterschreitung müssen Gesellschafter Beträge zurückzahlen (§ 31 GmbHG).

Was kostet die Erhöhung des Stammkapitals?

Eine Stammkapitalerhöhung erfordert einen notariellen Gesellschafterbeschluss (§ 55 GmbHG) und die Eintragung ins Handelsregister. Notarkosten richten sich nach dem GNotKG und dem Erhöhungsbetrag, typisch sind 300–1.500 €. Hinzu kommen Handelsregistergebühren.

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