§ 5a GmbHG

Berechnen Sie die Gründungskosten einer UG (haftungsbeschränkt) gemäß § 5a GmbHG. Der Rechner berücksichtigt Notargebühren nach GNotKG KV 21107 (Geschäftswert), Handelsregistergebühren und Gewerbeanmeldungskosten. Alle Werte gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Existenzgründer in Deutschland. Sie wurde 2008 eingeführt, um eine niedrigschwellige Alternative zur GmbH anzubieten. Anders als bei der GmbH, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erfordert, kann eine UG bereits mit einem Stammkapital von nur 1 Euro gegründet werden. Dies macht sie zur idealen Wahl für Gründer, die zunächst ein kleines Unternehmen aufbauen und später in eine GmbH umwandeln möchten. Die UG bietet den gleichen Haftungsschutz wie die GmbH, erfordert jedoch eine Rücklagenbildung, die den Gewinn bindet, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.

Gründungskosten im Detail

Die Kosten für die Gründung einer UG setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert, der dem Stammkapital entspricht, mindestens jedoch 30.000 Euro. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt in Anlage 1, Tabelle B, die Höhe der Gebühren. Bei einem Geschäftswert von 30.000 Euro beträgt die einfache Gebühr (1,0-fach) für die Beurkundung 165 Euro netto. Bei Verwendung des Musterprotokolls fällt nur diese einfache Gebühr an. Bei einer individuellen Satzung verdoppelt sich die Gebühr auf 2,0-fach, da sowohl der Entwurf als auch die Beurkundung als separate Amtshandlungen berechnet werden. Hinzu kommt die Umsatzsteuer von 19 Prozent auf die Notargebühren.

Handelsregister und Gewerbeanmeldung

Nach der notariellen Beurkundung muss die UG zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Die Eintragungsgebühr beträgt circa 100 Euro, hinzu kommt eine Gebühr für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger von etwa 50 Euro, sodass insgesamt circa 150 Euro anfallen. Diese Gebühren sind im Gegensatz zu den Notargebühren nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt ist erforderlich, sobald die UG ein Gewerbe betreiben möchte. Die Gebühren variieren je nach Gemeinde und liegen typischerweise zwischen 20 und 50 Euro. Eine Anmeldung beim Finanzamt zur Erteilung einer Steuernummer ist ebenfalls erforderlich, ist aber kostenfrei.

Musterprotokoll vs. individuelle Satzung

Die Entscheidung zwischen Musterprotokoll und individueller Satzung hat erhebliche Auswirkungen auf die Kosten und die Flexibilität der Gesellschaft. Das Musterprotokoll ist ein vom Bundesministerium der Justiz bereitgestelltes Standarddokument, das für bis zu drei Gesellschafter mit einem oder maximal drei Geschäftsführern verwendet werden kann. Es kostet nur eine einfache Gebühr und ist schnell umsetzbar. Die individuelle Satzung ermöglicht dagegen vielfältige Gestaltungen: abweichende Stimmrechte, Sonderklauseln, Nachschuss- pflichten und vieles mehr. Dies ist insbesondere bei komplexeren Gesellschafter- strukturen oder wenn Investoren beteiligt werden sollen, von Vorteil. Der Preis für diese Flexibilität ist eine Verdopplung der Notargebühren.

Häufig gestellte Fragen zur UG-Gründung

Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH mit einem Mindeststammkapital von nur 1 Euro. Sie wurde 2008 eingeführt, um Existenzgründern den Zugang zur Kapitalgesellschaft zu erleichtern. Anders als bei der GmbH müssen bei der UG jedoch 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis das Stammkapital mindestens 25.000 Euro erreicht. Danach kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.

Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer UG?

Die Gründungskosten einer UG setzen sich aus mehreren Posten zusammen: Notargebühren für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (berechnet nach dem Geschäftswert gemäß GNotKG Anlage 1 KV 21107), Handelsregistergebühren (circa 150 Euro inklusive Veröffentlichung im Bundesanzeiger) und Gewerbeanmeldung (Pauschale, kommunal unterschiedlich, circa 30 Euro). Die Notargebühren sind die größte Position und hängen vom gewählten Stammkapital ab.

Was ist das Musterprotokoll und wann lohnt es sich?

Das Musterprotokoll ist ein standardisiertes Gründungsdokument, das vom Bundesjustizministerium zur Verfügung gestellt wird. Es kostet nur eine einfache Notargebühr (1,0-fach) und ist daher deutlich günstiger als eine individuelle Satzung (2,0-fache Gebühr). Es eignet sich für einfache Gründungen mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Nachteile sind die eingeschränkte Gestaltungsfreiheit und die fehlende Möglichkeit, Sonderklauseln zu integrieren.

Wie hoch ist der Geschäftswert für die Notargebühren?

Der Geschäftswert für die Notargebühren entspricht dem Stammkapital der UG, mindestens jedoch 30.000 Euro. Das bedeutet, dass auch eine UG mit nur 1 Euro Stammkapital eine Mindestnotargebühr von 165 Euro (netto) auslöst. Bei höherem Stammkapital steigt der Geschäftswert und damit die Notargebühren gemäß der Gebührentabelle des GNotKG. Für die Berechnung des exakten Geschäftswerts steht das Mindeststammkapital von 30.000 Euro als Untergrenze berechnet.

Kann eine UG auch online gegründet werden?

Ja, seit November 2020 ist die elektronische GmbH-Gründung (und damit auch UG-Gründung) über das Online-Verfahren des Bundesjustizministeriums möglich. Das Verfahren nennt sich "Gründungsportal" und ermöglicht die Errichtung einer UG ohne persönliche Anwesenheit beim Notar. Voraussetzungen sind ein Amtdeutscher Personalausweis mit aktiviertem Online-Ausweis, ein ELSTER-Zertifikat für die Gesellschafter und ein kompatibles Smartphone. Die Kosten sind identisch mit der klassischen Gründung.

Wie hoch sind die laufenden Kosten einer UG im Vergleich zur GmbH?

Die laufenden Kosten einer UG und GmbH unterscheiden sich kaum. Beide unterliegen der gleichen Buchführungspflicht, müssen Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger offenlegen und haben ähnliche Steuerpflichten. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die UG 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen hat, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Dies reduziert die Ausschüttungsmöglichkeiten. Nach Erreichen dieser Schwelle kann die UG ohne Kapitalerhöhung in eine GmbH umgewandelt werden.

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