§ 2 InsVV

Dieser erweiterte Insolvenzverwalter-Vergütungsrechner ermittelt die Vergütung nach InsVV unter Berücksichtigung von Sondertatbeständen (Aus-/Absonderungsrechte, Unternehmensfortführung, Große Masse), Auslagen und der Auslagen-Pauschale — für eine realistische Gesamtvergütungsschätzung in komplexen Insolvenzverfahren.

Letzte Aktualisierung: 2. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Insolvenzverwalter-Vergütung — Detailkalkulation nach InsVV

Die Berechnung der Insolvenzverwalter-Vergütung nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) erfordert in der Praxis mehr als die reine Anwendung der Staffelformel. Sondertatbestände, tatsächliche Auslagen und die Anzahl der Gläubiger beeinflussen die Gesamtvergütung erheblich. Dieser Rechner bietet eine detaillierte Kalkulation für komplexe Insolvenzverfahren.

Gestaffelte Vergütungssätze der InsVV

Die InsVV sieht differenzierte Staffelsätze vor, die mit zunehmender Massehöhe sinken. Der Staffelsatz greift auf den Gesamtbetrag der Masse, nicht kumulativ auf einzelne Stufen (im Gegensatz zum einfachen Rechner, der ein kumulatives System verwendet). Bei einer Masse von 100.000 € gilt beispielsweise ein Satz von 7,5 %, der auf die gesamten 100.000 € angewendet wird. Das ergibt eine Grundvergütung von 7.500 €.

Sondertatbestände und Zuschläge nach § 3 InsVV

Für besondere Umstände sieht § 3 InsVV Zuschläge vor: Aus- und Absonderungsrechte (z. B. Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalte, Grundpfandrechte) erhöhen den Aufwand und rechtfertigen einen Zuschlag von typischerweise 25 %. Bei Unternehmensfortführung — wenn der Verwalter den Betrieb während des Insolvenzverfahrens weiterführt, um eine Sanierung oder Übertragung zu ermöglichen — ist ebenfalls ein Zuschlag von 25 % üblich. Bei einer außergewöhnlich großen Masse kann ein Zuschlag von 50 % gerechtfertigt sein.

Auslagen und Auslagenpauschale

Neben der eigentlichen Vergütung kann der Insolvenzverwalter Auslagen geltend machen. Für Kleinauslagen (Kommunikation, Büromaterial, kleinere Reisekosten) wird üblicherweise eine Pauschale von ca. 10 % der Grundvergütung angesetzt. Größere Auslagen — etwa für externe Sachverständige, aufwändige Reisen oder besondere technische Mittel — werden gesondert auf tatsächlicher Basis abgerechnet und müssen belegt werden.

Praxishinweise für die Vergütungsbeantragung

Der Vergütungsantrag sollte ausführlich begründet werden, insbesondere wenn Zuschläge beantragt werden. Notwendig ist eine nachvollziehbare Darstellung des tatsächlichen Aufwands (Zeitaufwand, Schwierigkeit des Verfahrens, erzielte Erlöse) und der besonderen Umstände, die Zuschläge rechtfertigen. Die Gläubigerversammlung kann dem Vergütungsantrag zustimmen oder Einwendungen erheben; die endgültige Festsetzung obliegt dem Insolvenzgericht.

Häufige Fragen — InsVV Insolvenzverwalter-Vergütung Rechner 2026

Was sind Sondertatbestände im Sinne der InsVV?

Sondertatbestände nach § 3 InsVV sind besondere Umstände, die einen erhöhten Aufwand des Insolvenzverwalters begründen und Zuschläge rechtfertigen. Dazu gehören: Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten (komplexe Sicherheiten), Unternehmensfortführung während des Verfahrens (operative Komplexität) sowie außergewöhnlich große Insolvenzmassen oder überdurchschnittliche Gläubigerzahlen.

Wie hoch sind die Zuschläge bei Unternehmensfortführung?

Bei der Fortführung des schuldnerischen Unternehmens kann der Insolvenzverwalter einen Zuschlag auf die Regelvergütung von typischerweise 25 % beanspruchen. Dieser Zuschlag ist im Einzelfall durch den tatsächlichen Mehraufwand zu begründen. Bei besonders komplexen Unternehmensfortführungen (Sanierungsinsolvenz, Eigenverwaltung) können auch höhere Zuschläge anerkannt werden.

Was umfasst die Auslagen-Pauschale des Insolvenzverwalters?

Die Auslagen-Pauschale deckt kleinere Kosten des Insolvenzverwalters ab, die nicht einzeln nachgewiesen werden müssen — typischerweise Kommunikationskosten, Büromaterial, kleinere Reisekosten und ähnliche Kleinauslagen. Die Pauschale beträgt üblicherweise ca. 10 % der Regelvergütung. Darüber hinausgehende tatsächliche Auslagen können gesondert nachgewiesen und abgerechnet werden.

Wie unterscheidet sich dieser Rechner vom einfachen InsVV-Rechner?

Dieser erweiterte Rechner berücksichtigt zusätzlich die Anzahl der Gläubiger, tatsächliche Auslagen und verschiedene Sondertatbestände mit ihren zugehörigen Zuschlagssätzen. Er verwendet auch differenziertere Staffelsätze der InsVV-Gebührentabelle und ermittelt die Gesamtvergütung aus Grundvergütung, Sonderzuschlag, Auslagen und Auslagenpauschale.

Wann muss der Insolvenzverwalter den Vergütungsantrag stellen?

Der Vergütungsantrag sollte am Ende des Insolvenzverfahrens — nach der Schlussverteilung — beim Insolvenzgericht gestellt werden (§ 8 InsVV). Der Antrag muss die Berechnung der Vergütung nach InsVV nachvollziehbar darstellen und besondere Umstände für Zu- oder Abschläge begründen. Das Gericht entscheidet per Beschluss; gegen diesen ist sofortige Beschwerde möglich.

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