§§ 65–66 SGB III

Berechnen Sie Ihr Übergangsgeld nach §§ 65–66 SGB III während einer Rehabilitation. Erfahren Sie den täglichen und monatlichen Betrag basierend auf Ihrem letzten Bruttoentgelt und dem Leistungssatz.

Letzte Aktualisierung: 10. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Übergangsgeld nach §§ 65–66 SGB III

Das Übergangsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) teilnehmen. Es wird während der Rehabilitationsmaßnahme gezahlt und soll den Lebensunterhalt sichern, während der Teilnehmende seine berufliche Zukunft aktiv gestaltet. Die Regelungen finden sich in den §§ 65 und 66 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.

Die Berechnung des Übergangsgeldes basiert auf dem Nettoentgelt aus dem letzten Beschäftigungsverhältnis vor Beginn der Maßnahme. Das Bruttoentgelt wird dabei in drei Schritten zum anspruchsberechtigenden Netto umgerechnet: Zunächst werden 20 % für die pauschale Sozialversicherung abgezogen, dann weitere 14 % für die pauschale Lohnsteuer (analog zu Steuerklasse IV). Das Ergebnis ist das Nettoentgelt, auf dessen Basis das Übergangsgeld berechnet wird.

Der Leistungssatz beträgt 67 % des Nettoentgelts für Teilnehmende mit Kindern und 60 % für diejenigen ohne Kinder. Als Kinder gelten nach § 32 EStG Personen, für die dem Teilnehmenden ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 zusteht. Der tägliche Übergangsgeldbetrag ergibt sich aus der Division des Nettoentgelts durch 30, multipliziert mit dem Leistungssatz.

Das monatliche Übergangsgeld richtet sich nach den tatsächlichen Maßnahmentagen pro Monat. Wer an 22 von 30 Tagen an der Maßnahme teilnimmt, erhält das Übergangsgeld nur für diese 22 Tage — die übrigen 8 Tage werden nicht vergütet. Der vorliegende Rechner ermöglicht eine detaillierte Berechnung des Übergangsgeldes nach den individuellen Eingaben.

Häufig gestellte Fragen zum Übergangsgeld

Wann entsteht ein Anspruch auf Übergangsgeld nach § 65 SGB III?

Übergangsgeld erhalten Personen, die an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) oder ähnlichen Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen und die dortigen Voraussetzungen erfüllen. Der Anspruch entsteht, wenn der Teilnehmende arbeitslos oder arbeitsunfähig ist und unmittelbar vor der Maßnahme einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld hatte.

Wie wird das Übergangsgeld nach § 66 SGB III berechnet?

Das Übergangsgeld beträgt 67 % des Nettoentgelts für Teilnehmende mit Kindern und 60 % für Teilnehmende ohne Kinder. Das Nettoentgelt wird pauschaliert berechnet: Brutto abzüglich 20 % Sozialversicherungspauschale und 14 % pauschaler Lohnsteuer (analog zu Steuerklasse IV). Das tägliche Übergangsgeld ergibt sich aus dieser Berechnung dividiert durch 30.

Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)?

LTA umfassen alle Maßnahmen, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei helfen, am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben. Dazu gehören berufliche Weiterbildung, Umschulungen, Arbeitsassistenz, technische Hilfen am Arbeitsplatz und andere unterstützende Maßnahmen nach den §§ 49 ff. SGB III.

Wie unterscheidet sich das Übergangsgeld vom Arbeitslosengeld?

Das Übergangsgeld wird während der Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt und ersetzt insoweit das ALG I. Es unterscheidet sich vom ALG I durch den Wegfall der Arbeitslosmeldung während der Maßnahmeteilnahme. Nach Abschluss der Maßnahme kann ein neuer ALG-I-Anspruch entstehen.

Wie viele Tage pro Monat wird Übergangsgeld gezahlt?

Das Übergangsgeld wird für die Kalendertage gezahlt, an denen die Rehabilitationsmaßnahme tatsächlich stattfindet. Wenn die Maßnahme an 22 Tagen pro Monat stattfindet, wird das Übergangsgeld für 22 Tage monatlich gezahlt — nicht für alle 30 Tage.

Welche Bedingungen müssen für die LTA erfüllt sein?

Für LTA müssen die Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung etc.) die Maßnahme genehmigen. Voraussetzung ist eine gesundheitliche Einschränkung, die die Aufnahme oder Beibehaltung einer Beschäftigung erschwert, sowie ein Eignungs- und Bedarfstest gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Verwandte Rechner

Übergangsgeld Rechner 2026 | RuleCalc | RuleCalc