§ 45 SGB III

Berechnen Sie die Förderhöhe durch Vermittlungsgutscheine nach § 45 SGB III. Ermitteln Sie Ihr Förderlimit basierend auf Ihrem Arbeitsmarktprofil und den geplanten Maßnahmenkosten.

Letzte Aktualisierung: 10. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III

Der Vermittlungsgutschein nach § 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Arbeitssuchenden. Er dient der Finanzierung von Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen, die von zugelassenen Trägern durchgeführt werden und die Arbeitsaufnahme oder die berufliche Weiterentwicklung fördern sollen.

Die Höhe des Vermittlungsgutscheins richtet sich nach dem sogenannten Arbeitsmarktprofil des Arbeitssuchenden. Dieses Profil berücksichtigt die Qualifikation, die Berufserfahrung und die Arbeitsmarktchancen des Einzelnen. Geringqualifizierte Personen erhalten ein niedrigeres Förderlimit — typischerweise bis zu 2.500 EUR. Beruflich qualifizierte Arbeitssuchende können bis zu 4.000 EUR erhalten, und hochqualifizierte Arbeitssuchende mit akademischem Abschluss oder umfangreicher Berufserfahrung können bis zu 6.000 EUR gefördert bekommen.

Eine Sonderregelung gilt für Ausbildungssuchende, die ein Sonderlimit von 3.000 EUR in Anspruch nehmen können. Dies soll die Integration von jungen Menschen in den Ausbildungsmarkt erleichtern und ihnen den Zugang zu spezialisierten Eingliederungsmaßnahmen ermöglichen.

Der Gutscheinbetrag selbst ergibt sich aus dem Minimum der tatsächlichen Maßnahmenkosten und des für das jeweilige Profil geltenden Förderlimits. Wenn die geplanten Maßnahmenkosten unter dem Förderlimit liegen, wird nur der tatsächliche Betrag als Gutschein ausgestellt. Liegen die Kosten über dem Limit, wird der Gutschein auf das maximale Förderlimit begrenzt — die Mehrkosten müssen dann anderweitig getragen werden.

Der vorliegende Rechner ermöglicht eine schnelle Berechnung des voraussichtlichen Gutscheinbetrags auf Basis der geschätzten Maßnahmenkosten und des Arbeitsmarktprofils. Für die verbindliche Festsetzung des Vermittlungsgutscheins ist die Beratung und Genehmigung durch die zuständige Agentur für Arbeit erforderlich.

Häufig gestellte Fragen zum Vermittlungsgutschein

Was ist ein Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III?

Ein Vermittlungsgutschein ist ein Instrument zur Förderung der Arbeitsaufnahme und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III. Er kann für Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen eingesetzt werden, die von zugelassenen Trägern durchgeführt werden. Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach dem Arbeitsmarktprofil des Arbeitssuchenden.

Wie hoch ist der Vermittlungsgutschein je nach Arbeitsmarktprofil?

Das Förderlimit richtet sich nach dem Arbeitsmarktprofil: Geringqualifizierte Arbeitssuchende erhalten bis zu 2.500 EUR, beruflich qualifizierte bis zu 4.000 EUR und hochqualifizierte bis zu 6.000 EUR. Für Ausbildungssuchende gilt ein Sonderlimit von 3.000 EUR.

Was bedeutet das Arbeitsmarktprofil für die Förderung?

Das Arbeitsmarktprofil beschreibt die Qualifikation und die Stellung des Arbeitssuchenden auf dem Arbeitsmarkt. Geringqualifizierte haben typischerweise keinen beruflichen Abschluss oder einfache Tätigkeiten. Beruflich qualifizierte verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Hochqualifizierte haben einen akademischen Abschluss oder langjährige Berufserfahrung.

Wie wird der Gutscheinbetrag berechnet?

Der Gutscheinbetrag ergibt sich aus dem Minimum der tatsächlichen Maßnahmenkosten und des für das Arbeitsmarktprofil geltenden Förderlimits. Wenn die Maßnahme 1.800 EUR kostet und das Limit bei 4.000 EUR liegt, beträgt der Gutschein 1.800 EUR. Liegen die Kosten bei 5.000 EUR und das Limit bei 4.000 EUR, beträgt der Gutschein 4.000 EUR.

Welche Maßnahmen können mit dem Vermittlungsgutschein finanziert werden?

Mit dem Vermittlungsgutschein können Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung finanziert werden, die von der Agentur für Arbeit zugelassenen Trägern durchgeführt werden. Dazu gehören Bewerbungstrainings, berufliche Weiterbildungen, Coachings und andere Eingliederungsmaßnahmen.

Wie lange dauert eine Maßnahme typischerweise?

Die Maßnahmendauer kann je nach Art der Maßnahme zwischen 1 und 12 Monaten liegen. Der Rechner berücksichtigt die geplante Dauer, diese fließt jedoch nicht direkt in die Förderberechnung ein, sondern dient der Planung und Dokumentation.

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