§ 34 GKG

Berechnen Sie die Gerichtsgebühren nach Streitwert nach § 34 GKG i.V.m. Anlage 1 (Tabelle 1). Drei Gebührenstufen: bis 500 €, 500–3.000 €, über 3.000 €. Gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die Gerichtskosten in Deutschland sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt und richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert des Verfahrens. Die Wertgebuehren nach § 34 GKG i.V.m. der Anlage 1 (Tabelle 1) legen fest, wie hoch die Gerichtsgebühren je nach Streitwerthöhe sind. Je höher der Streitwert, desto höher die Gerichtsgebühren — allerdings mit degressiver Staffelung, sodass der Gebührensatz mit steigendem Streitwert sinkt.

Die drei Gebührenstufen

Die erste Stufe erfasst Streitwerte bis 500 Euro — hier beträgt die Gebühr 0,5 % des Streitwerts. Die zweite Stufe von 500 bis 3.000 Euro hat einen Sockelbetrag von 2,50 Euro zuzüglich 3 % des 500 Euro übersteigenden Teils. Die dritte Stufe ab 3.000 Euro verwendet einen Sockelbetrag von 77,50 Euro und addiert 1,2 % des über 3.000 Euro liegenden Teils. Diese Gestaltung sorgt für eine faire Gebührenstaffelung, die kleinere Streitwerte proportioniert belastet.

Praktische Bedeutung

Die Gerichtskosten sind ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung, einen Rechtsstreit zu führen oder ein Mahnverfahren einzuleiten. Der Rechner ermöglicht es, vor Klageerhebung die ungefähren Kosten abzuschätzen und die Wirtschaftlichkeit eines Gerichtsverfahrens zu prüfen. Dabei ist zu beachten, dass zu den Gerichtsgebühren noch Anwaltskosten, Auslagen und ggf. Zustellungskosten hinzukommen können.

Häufig gestellte Fragen zu Gerichtskosten

Wie werden Gerichtskosten nach Streitwert berechnet?

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und sind in drei Stufen gestaffelt: Stufe 1 (bis 500 €): 0,5 % des Streitwerts — bei 300 € also 150 €. Stufe 2 (500–3.000 €): 2,50 € Grundbetrag + 3 % des 500 € übersteigenden Teils — bei 2.000 € also 47,50 €. Stufe 3 (über 3.000 €): 77,50 € Grundbetrag + 1,2 % des 3.000 € übersteigenden Teils — bei 10.000 € also 161,50 €.

Was ist der Streitwert?

Der Streit- oder Gegenstandswert ist der Geldwert des Streitgegenstands. Bei einer Zahlungsklage über 5.000 € beträgt der Streitwert 5.000 €. Bei einer Eigentumsklage über ein Grundstück im Wert von 200.000 € beträgt er 200.000 €. Der Streitwert bestimmt nicht nur die Gerichtsgebühren, sondern auch die anwaltlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG. Es gibt zahlreiche Sonderregelungen für besondere Klagearten.

Gibt es Ermäßigungen oder Befreiungen?

Ja, für wirtschaftlich schwache Parteien besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe oder einer Gerichtskostenbefreiung. Auch in手册 Verfahren (Familiengericht, Arbeitsgericht) gelten besondere Gebührenregelungen. Für Mahnverfahren, Insolvenzverfahren und einstweilige Verfügungen gelten jeweils eigene Gebührensysteme, die von der Tabelle 1 abweichen können.

Was bedeutet der Begriff „Wertgebuehren"?

Wertgebuehren sind Gerichtsgebühren, die sich nach dem Streitwert richten — im Gegensatz zu Festgebühren, die unabhängig vom Streitwert in fester Höhe anfallen. Das GKG verwendet für das Streitwertverfahren überwiegend Wertgebuehren. Die „Tabelle 1" in der Anlage 1 zum GKG gibt die genaue Gebührenstaffelung nach Streitwert vor.

Sind die Gerichtsgebühren netto oder brutto?

Die berechneten Gerichtsgebühren sind Nettogebühren. Es kommen keine zusätzlichen Kosten hinzu — keine Mehrwertsteuer und keine weiteren Zuschläge. Die Gerichtskosten werden direkt als Verfahrensgebühr und Auslagenersatz erhoben. Die hier berechneten Werte entsprechen den tatsächlich vom Gericht erhobenen Beträgen.

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