§§ 34, 105 GNotKG

Berechnen Sie die Notarkosten bei Gründung einer GmbH nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Rechner berücksichtigt Stammkapital, Anzahl der Gesellschafter, Sacheinlagen sowie alle relevanten Gebührenposten — Beurkundung, Gesellschafterliste und Vollzug.

Letzte Aktualisierung: 9. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Notarkosten GmbH-Gründung: Was kostet die Beurkundung?

Die GmbH-Gründung erfordert in Deutschland zwingend einen Notar. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 2 Abs. 1 GmbHG), bevor die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden kann. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden anhand des Geschäftswerts aus der Tabelle B errechnet.

Geschäftswert und Mindestgrenze

Der Geschäftswert entspricht grundsätzlich dem Stammkapital der GmbH. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 €, doch § 36 GNotKG legt für Gesellschaftsverträge einen Mindestgeschäftswert von 30.000 € fest — selbst wenn das Stammkapital darunter liegt. Bei Sacheinlagen erhöht sich der Geschäftswert entsprechend.

Gebührenstruktur bei der Gründung

Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (Nr. 21100 KV GNotKG) kostet 2,0-fach der Grundgebühr. Ab dem zweiten Gesellschafter fallen Zuschläge an: 20 % für den zweiten, 30 % ab dem dritten Gesellschafter. Die Gesellschafterliste (Nr. 21201 KV) schlägt mit 1,0-fach der Grundgebühr zu Buche, die Vollzugsgebühr (Nr. 22110 KV) mit 0,5-fach. Auf alle Beträge kommt die 19 % Mehrwertsteuer.

Typische Gesamtkosten

Bei einem Stammkapital von 25.000 € und einem Gesellschafter ergibt sich ein Geschäftswert von 30.000 €, Grundgebühr 267 € — Gesamtnotarkosten von rund 900–1.000 € brutto. Bei höherem Stammkapital oder mehreren Gesellschaftern steigen die Kosten entsprechend. Hinzu kommen die Handelsregistergebühren (ca. 150 €) und ggf. Kosten für besondere Vertretungsregelungen oder Prokuren.

Häufig gestellte Fragen zu Notarkosten bei der GmbH-Gründung

Wie hoch sind die Notarkosten bei einer GmbH-Gründung?

Bei einem Stammkapital von 25.000 € (Mindeststammkapital) beträgt der Geschäftswert mindestens 30.000 € nach § 36 GNotKG. Die Beurkundungsgebühr beläuft sich auf 2,0-fach der Grundgebühr aus Tabelle B — also rund 535 € netto. Mit Gesellschafterliste (1,0-fach), Vollzug (0,5-fach) und 19 % MwSt ergeben sich Gesamtnotarkosten von ca. 900–1.300 €.

Warum gilt ein Mindestgeschäftswert von 30.000 € bei GmbH-Gründungen?

§ 36 GNotKG legt für die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen einen Mindestgeschäftswert von 30.000 € fest. Das gilt auch dann, wenn das tatsächliche Stammkapital niedriger ist. Der Rechner setzt diesen Mindestwert automatisch an.

Was ist die Gesellschafterliste und warum kostet sie extra?

Der Notar ist verpflichtet, nach der Gründung eine Gesellschafterliste beim Handelsregister einzureichen (§ 40 GmbHG). Für diese Tätigkeit fällt nach Nr. 21201 KV GNotKG eine gesonderte Gebühr von 1,0-fach der Grundgebühr an. Bei mehreren Gesellschaftern erhöht sich die Liste, nicht aber die Gebühr.

Steigen die Notarkosten bei mehreren Gesellschaftern?

Ab dem zweiten Gesellschafter fällt ein Zuschlag von 20 % auf die Beurkundungsgebühr an (Nr. 21100 KV GNotKG). Bei 3 oder mehr Gesellschaftern sind es 30 % Zuschlag. Die Gesellschafterliste kostet unabhängig von der Gesellschafteranzahl gleich viel.

Was sind Sacheinlagen und wie beeinflussen sie die Notarkosten?

Sacheinlagen sind Beiträge zur GmbH in Form von Sachwerten statt Geld. Ihr Wert erhöht den Geschäftswert und damit die Beurkundungsgebühr. Außerdem ist ein Sachgründungsbericht erforderlich, den der Notar beurkunden kann.

Kann ich eine GmbH ohne Notar gründen?

Nein — die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist gesetzlich zwingend (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Eine Online-Gründung über das Handelsregisterportal ist seit 2023 möglich, erfordert aber ebenfalls einen Notar per Videoident. Die Notarkosten fallen in jedem Fall an.

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