PAuswGebV § 1

Was kostet ein Personalausweis 2026? Unser Rechner ermittelt die Gebühr nach PAuswGebV § 1 — 22,80 € (unter 24 Jahre) oder 37 € (ab 24 Jahre), vorläufiger PA 10 €, eID-Karte 13 €.

Personalausweis Gebühren Rechner 2026

Gebühr nach PAuswGebV § 1 — Personalausweis, vorläufig, eID-Karte

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2021 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Personalausweis Gebühren 2026 — PAuswGebV § 1 erklärt

Personalausweis-Gebühren 2026 im Überblick

Der Personalausweis ist das wichtigste Ausweisdokument in Deutschland. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich in der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) geregelt. Seit der Reform 2021 gelten folgende Gebühren: Personen unter 24 Jahren zahlen 22,80 € für einen Personalausweis mit 6 Jahren Gültigkeit. Personen ab 24 Jahren zahlen 37,00 € für einen Ausweis mit 10 Jahren Gültigkeit. Der Unterschied erklärt sich durch die kürzere Gültigkeitsdauer: Da sich das Erscheinungsbild jüngerer Menschen häufiger verändert, wird eine kürzere Laufzeit vorgeschrieben, was die pro-Jahres-Kosten vergleichbar macht.

Vorläufiger Personalausweis und eID-Karte

Neben dem regulären Personalausweis gibt es zwei weitere Ausweisdokumente. Der vorläufige Personalausweis kostet einheitlich 10 € und ist für 3 Monate gültig. Er wird sofort ausgestellt, wenn dringend ein Ausweis benötigt wird. Die eID-Karte ist ein neueres Dokument für EU- und EWR-Bürger, die keinen deutschen Personalausweis erhalten können. Sie kostet 13 €, gilt 10 Jahre und enthält eine eID-Funktion für die Online-Authentifizierung.

Rechtliche Grundlage: PAuswGebV § 1

Die Rechtsgrundlage für die Personalausweis-Gebühren ist § 1 PAuswGebV in Verbindung mit dem Personalausweisgesetz (PAuswG). § 5 PAuswG regelt die Gültigkeitsdauer (6 Jahre unter 24, 10 Jahre ab 24), § 6 PAuswG den vorläufigen Personalausweis. Die Gebühren werden vom Bürgeramt erhoben und sind nicht verhandelbar. Lokale Zusatzgebühren (z.B. für Sonderöffnungszeiten) können in einzelnen Kommunen zusätzlich erhoben werden, sind aber nicht bundesgesetzlich geregelt.

Kosten im Vergleich: PA, Reisepass und eID

Im Vergleich: Ein Reisepass kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 € (6 Jahre) und für Personen ab 24 Jahren 70 € (10 Jahre). Der Personalausweis ist damit deutlich günstiger und als Reisedokument innerhalb der EU sowie in vielen weiteren Ländern ausreichend. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums oder in bestimmte Länder kann ein Reisepass erforderlich sein. Eine eID-Karte eignet sich speziell für EU-/EWR-Bürger, die in Deutschland leben, aber keinen deutschen PA erhalten.

Antragsprozess und Bearbeitungszeit

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird persönlich beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt gestellt. Benötigt werden: ein aktuelles biometrisches Passfoto (35×45 mm), der bisherige Personalausweis oder Reisepass sowie ggf. Geburtsurkunde bei Erstausstellung. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 4 Wochen. Bei dringendem Bedarf steht der vorläufige Personalausweis zur Verfügung. Online-Antragsstellung ist in einigen Kommunen möglich, die persönliche Vorsprache zur Biometrie-Erfassung ist jedoch immer erforderlich.

Häufige Fragen zu Personalausweis-Kosten

Wie viel kostet ein Personalausweis 2026?

Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt 2026 nach PAuswGebV § 1: 22,80 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre Gültigkeit) und 37,00 € für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit). Ein vorläufiger Personalausweis kostet unabhängig vom Alter einheitlich 10 €.

Wie viel kostet ein vorläufiger Personalausweis?

Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 € und ist für alle Altersgruppen gleich teuer. Er gilt 3 Monate und wird ausgestellt, wenn dringend ein Ausweis benötigt wird, bevor der reguläre Personalausweis fertig ist. Der vorläufige PA ist kein vollwertiger Reiseausweis für alle Länder.

Was kostet eine eID-Karte?

Die eID-Karte für EU- und EWR-Bürger kostet 13 € und ist 10 Jahre gültig. Sie enthält einen elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) und kann für Online-Dienste genutzt werden. Die eID-Karte ersetzt keinen Reisepass, wird aber als Lichtbildausweis in Deutschland anerkannt.

Wo beantragt man den Personalausweis und wie lange dauert es?

Der Personalausweis wird beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt der zuständigen Gemeinde beantragt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–4 Wochen. Bei dringendem Bedarf kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Ein Foto (35×45 mm, biometrisch) und der alte Personalausweis oder die Geburtsurkunde sind mitzubringen.

Müssen Kinder einen Personalausweis haben?

In Deutschland besteht für Kinder unter 16 Jahren keine Ausweispflicht, jedoch ein Ausweisrecht. Für Reisen innerhalb der EU ist ein Kinderreisepass oder Personalausweis erforderlich. Ab 16 Jahren gilt Ausweispflicht. Für Kinder und Jugendliche unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 € — mit nur 6 Jahren Gültigkeit, weil sich das Erscheinungsbild schneller ändert.

Kann man Befreiung von der Personalausweis-Gebühr beantragen?

Eine Befreiung von der Gebühr ist in Härtefällen möglich, etwa bei Empfängern von Bürgergeld, Sozialhilfe oder wenn der Ausweis von Amts wegen benötigt wird. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Bürgeramt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Gebührenbefreiung allein aufgrund von Bedürftigkeit, aber eine Ermessensregelung.

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