§ 32 UrhG — Angemessene Vergütung

Berechnen Sie Richtwerte für Urheberrechtsvergütungen bei Texten, Fotos, Musik und Software. Basierend auf UrhG § 32, MFM-Empfehlungen, djv- und GEMA-Tarifen.

Urheberrecht Vergütung Rechner 2026

§ 32 UrhG — Angemessene Vergütung nach Werkart und Nutzung

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Letzte Aktualisierung: 19. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Urheberrechtsvergütung in Deutschland 2026

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) garantiert Urhebern in Deutschland einen Anspruch auf angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke. § 32 UrhG bildet die zentrale Norm: Der Urheber kann eine Nachvergütung verlangen, wenn die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist. Als Maßstab gelten branchenübliche Tariflisten und gemeinsame Vergütungsregeln (§ 36 UrhG).

Vergütungsrichtwerte nach Werkart

Die Vergütung für urheberrechtlich geschützte Werke variiert stark je nach Werkart, Nutzungsart und Reichweite. Für Fotos veröffentlicht die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) jährlich Honorarempfehlungen, die von Gerichten als Orientierung herangezogen werden. Online-Nutzung bei kleiner Reichweite beginnt bei ca. 50–100 €, bei werblicher Nutzung vervielfacht sich der Betrag.

Für Texte empfiehlt der Deutsche Journalisten-Verband (djv) Honorare je 1.000 Zeichen. Ein Zeitungsartikel für Online-Veröffentlichung kostet ab 50–150 € bei kleiner Reichweite. Buchautoren verhandeln Vorschüsse und Tantiemen individuell — üblich sind 6–10 % des Nettoladenpreises.

Bei Musik orientieren sich Vergütungen an GEMA-Tarifen für die öffentliche Aufführung und Vervielfältigung. Komponisten und Textdichter erhalten Ausschüttungen über Verwertungsgesellschaften wie GEMA, GVL und VG Musikedition.

Verwertungsgesellschaften: VG Wort und GEMA

Verwertungsgesellschaften bündeln die Rechte von Urhebern und sorgen für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen. VG Wort vertritt Textautoren und schüttet jährlich Tantiemen aus Kopiervergütungen, Bibliothekstantiemen und Pressespiegel-Vergütungen aus. Die Meldung erfolgt über das System T.O.M. — jeder veröffentlichte Text ab 1.800 Zeichen kann registriert werden.

Die GEMA verwaltet die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern. Sie erhebt Lizenzen bei Veranstaltern, Streamingdiensten, Radio- und TV-Sendern und schüttet die Einnahmen an ihre Mitglieder aus. Die Vergütung richtet sich nach Nutzungsart, Größe der Veranstaltung und Reichweite.

Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung

Wird ein Werk ohne Lizenz genutzt, kann der Urheber nach § 97 UrhG Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz bemisst sich typischerweise nach der Lizenzanalogie: Die Vergütung, die bei ordnungsgemäßer Lizenzierung angefallen wäre. Gerichte sprechen häufig einen Verletzerzuschlag von 100 % zu (doppelte Lizenzgebühr). Hinzu kommen Anwaltskosten, Abmahngebühren und ggf. Auskunftsansprüche.

Besonders bei Fotos im Internet sind Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen häufig. Wer Bilder ohne Lizenz nutzt, riskiert Kosten von mehreren hundert bis tausend Euro. Daher empfiehlt sich stets die vorherige Klärung der Nutzungsrechte und — wenn möglich — der Erwerb einer ordnungsgemäßen Lizenz.

Häufige Fragen zur Urheberrechtsvergütung

Was ist die angemessene Vergütung im Urheberrecht?

Nach UrhG § 32 hat der Urheber Anspruch auf angemessene Vergütung für die Nutzung seines Werkes. Angemessen ist, was branchenüblich und redlich ist. Branchenübliche Tariflisten wie die MFM-Empfehlungen für Fotos oder djv-Tarife für Texte dienen als Orientierung, sind aber nicht zwingend. Ein Vertrag, der eine unangemessen niedrige Vergütung vorsieht, kann nach § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG angepasst werden.

Was ist VG Wort und wer profitiert davon?

VG Wort ist die Verwertungsgesellschaft Wort. Sie sammelt Vergütungsansprüche für vervielfältigte Texte (z. B. Kopiervergütungen, Bibliothekstantiemen) und schüttet diese jährlich an Autoren, Journalisten und Übersetzer aus. Registrierung erfolgt über das Online-Meldesystem T.O.M. Jeder Text ab 1.800 Zeichen kann gemeldet werden.

Was kostet eine Urheberrechtsverletzung bei Fotos?

Bei unerlaubter Nutzung eines Fotos droht Schadensersatz in Höhe der doppelten Lizenzgebühr (sog. Verletzerzuschlag nach § 97 Abs. 2 UrhG). Bei einem Foto mit 200 € Lizenzwert wären das 400 €. Hinzu kommen Anwaltskosten (ca. 200–600 €), ggf. Abmahnkosten und Unterlassungserklärung.

Wie werden MFM-Bildhonorare berechnet?

Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) veröffentlicht jährlich Empfehlungen für Bildhonorare. Diese richten sich nach Nutzungsart (Online, Print, Werbung), Reichweite/Auflage und Nutzungsdauer. Ein Foto für Online-Nutzung bei mittlerer Reichweite kostet typischerweise 100–300 €, bei werblicher Nutzung das 2- bis 5-fache.

Gilt deutsches Urheberrecht auch für Inhalte im Internet?

Ja, wenn der Inhalt in Deutschland abrufbar ist und ein Bezug zum deutschen Markt besteht, gilt deutsches Urheberrecht. Das gilt auch für Inhalte auf ausländischen Servern. Relevant ist insbesondere das Schutzlandprinzip: Der urheberrechtliche Schutz richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem Schutz beansprucht wird.

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