Berechnen Sie die voraussichtlichen Prozesskosten nach dem Streitwert Ihres Rechtsstreits. Geben Sie den Streitwert und die Gerichtsinstanz ein — der Rechner ermittelt Gerichtskosten nach GKG Anlage 2, Anwaltskosten nach RVG und das Kostenrisiko für den Verlierer nach ZPO § 91.
Streitwert-Rechner 2026 — GKG + RVG
Rechtsgrundlage
- § 91 Zivilprozessordnung (ZPO) ↗
Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht — Verlierer trägt die Kosten
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 3 Gerichtskostengesetz (GKG) ↗
Höhe der Kosten — streitwertabhängige Gebühren nach Anlage 2
Gültig ab: 1. 1. 2026
Streitwert und Prozesskosten in Deutschland: GKG und RVG erklärt
In Deutschland richtet sich die Höhe der Prozesskosten nach dem Streitwert — also dem wirtschaftlichen Wert des Rechtsstreits. Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Wer einen Rechtsstreit verliert, trägt in der Regel alle Kosten: eigene Anwaltskosten, gegnerische Anwaltskosten und die Gerichtskosten (§ 91 ZPO).
Gerichtskosten nach GKG Anlage 2
Die Gerichtskosten in Zivilprozessen basieren auf der GKG-Gebührentabelle (Anlage 2). Für jeden Streitwertbereich ist eine sogenannte einfache Gebühr festgelegt. Diese wird mit einem Faktor multipliziert: Beim streitigen Urteilsverfahren mit 3,0, beim Mahnverfahren mit 0,5 und beim Vergleich mit 1,0. Ein Vergleich ist also deutlich günstiger als ein Urteil — ein wichtiger Anreiz, sich zu einigen.
Anwaltskosten nach RVG
Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Vergütung setzt sich aus verschiedenen Gebühren zusammen: der Verfahrensgebühr (1,3-fach), der Terminsgebühr (1,2-fach) und der Einigungsgebühr bei Vergleich (1,5-fach). Hinzu kommen Auslagenpauschale (max. 20 €) und 19% Umsatzsteuer. Bei Gerichtsverfahren entstehen in der Regel mindestens 2,5 Gebühren (1,3 + 1,2) netto je Anwalt.
Das Unterliegerprinzip (ZPO § 91)
In deutschen Zivilprozessen gilt das sogenannte Unterliegerprinzip: Die unterlegene Partei trägt die gesamten Verfahrenskosten — eigene und gegnerische Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten. Dies macht Prozesse für den Verlierer teuer und erhöht das Risiko bei unsicheren Rechtsfragen. Daher empfiehlt sich vor Klageerhebung stets eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten durch einen Anwalt.
Zuständigkeit: Amtsgericht oder Landgericht?
Das Amtsgericht (AG) ist für Streitigkeiten bis 5.000 € Streitwert zuständig (§ 23 GVG). Bei höheren Streitwerten ist das Landgericht (LG) erstinstanzlich zuständig. Beim Landgericht ist Anwaltspflicht (§ 78 ZPO) — beide Parteien müssen einen Rechtsanwalt beauftragen. Beim Amtsgericht können Parteien auch selbst auftreten, was Kosten spart.
Wann lohnt sich ein Prozess?
Ein Prozess lohnt sich wirtschaftlich nur, wenn die Erfolgsaussichten hoch sind und der Streitwert die Prozesskosten deutlich übersteigt. Als Faustregel gilt: Bei einem Streitwert unter 2.000 € übersteigen die Kosten oft den Streitwert selbst. Eine Rechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko erheblich reduzieren — der Selbstbehalt (typisch 150–500 €) bleibt beim Versicherten, alles weitere übernimmt die Versicherung nach Deckungszusage.
Häufig gestellte Fragen zum Streitwert
Was ist der Streitwert?
Der Streitwert (Gegenstandswert) ist die wirtschaftliche Bedeutung eines Rechtsstreits. Bei Geldforderungen entspricht er dem Klagebetrag. Bei anderen Klagen (z.B. Kündigung) wird er nach § 3 ZPO oder speziellen Gesetzen geschätzt.
Wer trägt die Prozesskosten?
In Deutschland gilt das Unterliegensprinzip: Der Verlierer trägt die Kosten (§ 91 ZPO). Bei teilweisem Unterliegen werden Kosten quotal aufgeteilt. Im Vergleich trägt jede Partei ihre eigenen Kosten, sofern nichts anderes vereinbart.
Was kostet ein Rechtsstreit vor dem Landgericht?
Für einen Streitwert von 10.000 € fallen ca. 798 € Gerichtskosten (3,0-fache Gebühr) und je ca. 725 € Anwaltskosten pro Partei an. Der Verlierer zahlt Gericht + beide Anwälte.
Lohnt sich ein Prozess bei kleinen Beträgen?
Unter 2.000 € Streitwert meist nicht: Kosten und Aufwand übersteigen oft den Streitwert. Mahngericht (Mahnbescheid) oder außergerichtliche Einigung sind günstiger. Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten ab Deckungszusage.
Kann ich vor einem Prozess die Kosten abschätzen?
Ja, mit dem Streitwert lassen sich Gerichts- und Anwaltskosten genau berechnen (GKG, RVG). Rechtsanwälte müssen auf Anfrage eine Kostenvorabschätzung geben. Prozesskostenhilfe ist bei Bedürftigkeit möglich.