§ 7i EStG

Erhöhte Absetzungen für Baudenkmale nach § 7i EStG: 9 % × 8 Jahre + 7 % × 4 Jahre bei Vermietung. Bei Eigennutzung gilt § 10f (9 % × 10 Jahre als Sonderausgaben).

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG — Baudenkmale

§ 7i EStG ermöglicht erhöhte steuerliche Absetzungen für Baumaßnahmen an Baudenkmalen, die der Erzielung von Einkünften dienen — insbesondere bei der Vermietung denkmalgeschützter Immobilien. Wer ein Baudenkmal vermietet und in Abstimmung mit der Denkmalbehörde Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchführt, kann die Herstellungskosten über 12 Jahre deutlich schneller abschreiben als bei normalen Gebäuden.

Abschreibungssätze: 9 % und 7 % nach § 7i EStG

In den Jahren 1–8 nach Fertigstellung beträgt die erhöhte Absetzung 9 % pro Jahr, in den Jahren 9–12 noch 7 % pro Jahr. Damit lassen sich insgesamt 100 % der Herstellungskosten über 12 Jahre abschreiben — gegenüber 2 % p.a. bei der regulären AfA ein erheblicher Vorteil.

§ 10f EStG für eigengenutzte Baudenkmale

Wer ein Baudenkmal selbst bewohnt, kann die Aufwendungen nicht als AfA geltend machen — aber als Sonderausgaben nach § 10f EStG. Hier gilt ein Abzug von 9 % pro Jahr über 10 Jahre. Dieser Rechner unterstützt beide Varianten und zeigt je nach Nutzungsart die passende Berechnung.

Voraussetzungen und Bescheinigungspflicht

Für § 7i EStG ist eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde erforderlich, die bestätigt, dass die Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Baudenkmals notwendig waren. Eigeninitiative ohne behördliche Abstimmung ist nicht begünstigt.

Unterschied § 7h vs. § 7i EStG

Beide Regelungen bieten ähnliche Abschreibungssätze (9/7 % über 12 Jahre), unterscheiden sich jedoch im Anwendungsbereich: § 7h gilt für Modernisierungsmaßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten(§ 142 BauGB), § 7i für Baumaßnahmen an Baudenkmalen.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Absetzungen nach § 7i EStG für Baudenkmale?

9 % in den Jahren 1–8, 7 % in den Jahren 9–12. Insgesamt können 100 % der Herstellungskosten über 12 Jahre steuerlich geltend gemacht werden.

Was ist der Unterschied zwischen § 7i und § 7h EStG?

§ 7i gilt für Baudenkmale (denkmalschutzrechtlich geschützte Gebäude), § 7h für Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten. Die Abschreibungssätze sind identisch.

Was gilt als Baudenkmal im Steuerrecht?

Ein Baudenkmal ist ein Gebäude, das nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften als Baudenkmal eingetragen ist. Die zuständige Denkmalbehörde stellt die erforderliche Bescheinigung aus.

Wie unterscheidet sich § 7i von § 10f bei eigengenutzten Denkmälern?

§ 7i gilt bei Einkunftserzielung (Vermietung), § 10f bei Eigennutzung. Bei Eigennutzung sind die Aufwendungen als Sonderausgaben (9 % × 10 Jahre = 90 %) abzugsfähig — statt als AfA.

Welche Nachweise brauche ich für § 7i EStG?

Eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde über Art, Umfang und Notwendigkeit der durchgeführten Maßnahmen. Ohne diese Bescheinigung ist der erhöhte Abzug nicht möglich.

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