Wie hoch ist Ihr Grundsteuermessbetrag? Unser Rechner berechnet den Messbetrag nach § 13 GrStG (Bundesmodell 2025): Grundsteuerwert × Steuermesszahl 0,34 ‰ für Wohn- und Gewerbegebäude.
Rechtsgrundlage
- § 13 GrStG — Steuermesszahl und Steuermessbetrag (GrStG) ↗
Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 15 GrStG — Steuermesszahlen für Grundstücke (GrStG) ↗
0,34 ‰ für Wohn-/Gewerbegebäude; 0,55 ‰ für Landwirtschaft
Gültig ab: 1. 1. 2025
Grundsteuermessbetrag 2026 — § 13 GrStG, Reform und Bundesmodell
Grundsteuerreform 2025 — Neues Bundesmodell
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland das reformierte Grundsteuerrecht. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Das neue System basiert auf aktuellen Grundsteuerwerten nach §§ 218 ff. BewG, die alle Eigentümer bis 2022/2023 in Grundsteuererklärungen angeben mussten.
Berechnung des Grundsteuermessbetrags
Der Grundsteuermessbetrag (§ 13 GrStG) ergibt sich aus: Grundsteuerwert × Steuermesszahl (in Promille). Die Steuermesszahl nach § 15 GrStG beträgt im Bundesmodell:
- 0,34 ‰ — Wohngebäude, Gewerbe, gemischte Nutzung
- 0,31 ‰ — sozialer Wohnungsbau (Ermäßigung § 15 Abs. 2 GrStG)
- 0,55 ‰ — land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Ländermodelle: Abweichungen möglich
Das Bundesmodell gilt in 11 Bundesländern. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Landesgesetze (Länderöffnungsklausel, Art. 72 Abs. 3 GG). In Bayern gilt ein reines Flächenmodell ohne Wertabhängigkeit. In Baden-Württemberg ein modifiziertes Bodenwertmodell. Für diese Länder gelten abweichende Messzahlen und Berechnungsformeln.
Nächster Schritt: Hebesatz der Gemeinde
Aus dem Grundsteuermessbetrag berechnet die Gemeinde die tatsächliche Grundsteuer durch Multiplikation mit dem Hebesatz (§ 14 GrStG). Dieser variiert stark zwischen Gemeinden — von ca. 200 % in kleinen Gemeinden bis über 800 % in Großstädten. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei ca. 400–450 %.
Häufige Fragen zum Grundsteuermessbetrag
Was ist der Grundsteuermessbetrag?
Der Grundsteuermessbetrag ist die Zwischengröße bei der Grundsteuerberechnung. Er ergibt sich aus: Grundsteuerwert × Steuermesszahl (in ‰). Aus dem Messbetrag berechnet die Gemeinde dann die tatsächliche Grundsteuer durch Multiplikation mit ihrem Hebesatz (§ 14 GrStG). Beispiel: Grundsteuerwert 100.000 € × 0,34 ‰ = Messbetrag 34 €.
Welche Steuermesszahl gilt für mein Grundstück?
Im Bundesmodell (ab 2025 in 11 Bundesländern) gilt nach § 15 GrStG: 0,34 ‰ für Wohngebäude, Gewerbegebäude und gemischt genutzte Grundstücke; 0,55 ‰ für land- und forstwirtschaftliche Betriebe; 0,31 ‰ für sozialen Wohnungsbau. Bayern und Baden-Württemberg haben eigene Landesgesetze mit abweichenden Messbeträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuerwert und Einheitswert?
Der Grundsteuerwert ist der ab 2025 neu bewertete Wert nach der Grundsteuerreform (BewG n.F., §§ 218 ff.). Er ersetzt den alten Einheitswert, der auf veralteten Wertverhältnissen von 1964 (West) und 1935 (Ost) basierte. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt.
Wie wurde der Grundsteuerwert meines Grundstücks festgestellt?
Das Finanzamt hat alle Grundstückseigentümer bis 2022/2023 zur Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Auf Basis der Angaben (Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Baujahr, Wohnfläche) wurde der Grundsteuerwert nach §§ 218–260 BewG neu berechnet und mit einem Feststellungsbescheid mitgeteilt.
Kann ich den Grundsteuermessbetrag anfechten?
Ja. Gegen den Grundsteuermessbescheid (und den vorherigen Grundsteuerwert-Bescheid) kann innerhalb eines Monats Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden. Typische Einspruchsgründe: falsche Bodenrichtwerte, falsches Baujahr, fehlerhafte Wohnfläche, Denkmalschutz.
Wo finde ich den Grundsteuerwert meines Grundstücks?
Den Grundsteuerwert Ihres Grundstücks entnehmen Sie dem Grundsteuerwertbescheid, den das Finanzamt nach Ihrer Grundsteuererklärung zugeschickt hat. Alternativ finden Sie ihn im Steuerbescheid für die Grundsteuer, den die Gemeinde Ihnen jährlich zusendet. Beim Kauf einer Immobilie ist dieser Wert auch im Übergabegespräch mit dem Verkäufer zu erfragen.