GNotKG Tabelle B

Berechnen Sie die Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf. Der Rechner berücksichtigt die Beurkundung des Kaufvertrags, die Grundschuldbestellung, Vollzugs- und Betreuungsgebühren sowie die Grundbuchkosten für Eigentums- und Grundschuldeintragung. Alle Gebühren nach GNotKG Tabelle B, gültig 2026.

Notarkosten-Rechner

GNotKG Tabelle B — Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf

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Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Beim Kauf einer Immobilie in Deutschland fallen neben dem Kaufpreis und der Grunderwerbsteuer auch Notar- und Grundbuchkosten an. Diese Nebenkosten werden häufig unterschätzt, summieren sich aber typischerweise auf etwa zwei Prozent des Kaufpreises. Die Höhe der Gebühren ist gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und für alle Notare in Deutschland einheitlich — es gibt keinen Spielraum für Verhandlungen oder Rabatte.

Aufbau der Notargebühren

Die Notargebühren setzen sich aus mehreren Einzelposten zusammen: Die Beurkundung des Kaufvertrags wird mit einer doppelten Gebühr (2,0) berechnet, die Vollzugsgebühr und die Betreuungsgebühr jeweils mit einer halben Gebühr (0,5). Für die Beurkundung der Grundschuldbestellung fällt eine einfache Gebühr (1,0) an. Wird ein Notaranderkonto genutzt, kommt eine weitere halbe Gebühr hinzu. Auf die Summe der Notargebühren werden noch Auslagen (Porto, Telekommunikation) und 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen.

Grundbuchkosten

Die Grundbuchkosten werden vom Grundbuchamt erhoben und sind unabhängig vom Notar. Für die Eigentumsumschreibung (Eintragung des neuen Eigentümers) fällt eine einfache Gebühr auf den Kaufpreis an. Für die Eintragung einer Grundschuld wird ebenfalls eine einfache Gebühr berechnet, diesmal auf die Höhe der Grundschuld. Grundbuchkosten sind umsatzsteuerfrei — im Gegensatz zu Notargebühren fällt hier keine Mehrwertsteuer an.

Die Gebührentabelle B

Alle Gebühren basieren auf der Gebührentabelle B in Anlage 2 des GNotKG. Diese Tabelle ordnet jedem Geschäftswert (in der Regel dem Kaufpreis oder dem Grundschuldbetrag) eine einfache Gebühr (1,0 Satz) zu. Die Tabelle ist progressiv gestaltet: Bei niedrigeren Geschäftswerten ist der prozentuale Gebührenanteil höher als bei höheren Werten. So beträgt die einfache Gebühr bei einem Geschäftswert von 100.000 Euro nur 546 Euro (0,55 Prozent), während sie bei 500.000 Euro 1.753 Euro (0,35 Prozent) beträgt.

Wer trägt die Kosten?

In der Praxis übernimmt fast immer der Käufer die gesamten Notar- und Grundbuchkosten. Rechtlich gesehen haften Käufer und Verkäufer zwar gemeinsam als Gesamtschuldner gegenüber dem Notar, im Kaufvertrag wird jedoch regelmäßig vereinbart, dass der Käufer allein die Kosten trägt. Die Grundschuldbestellungskosten sind ohnehin Sache des Käufers, da sie die Finanzierung seiner Immobilie betreffen. Käufer sollten die Notar- und Grundbuchkosten daher von Anfang an in ihre Kaufnebenkostenberechnung einbeziehen — zusammen mit Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Maklerkosten betragen die Nebenkosten zwischen 7 und 12 Prozent des Kaufpreises.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf?

Als Faustregel rechnet man mit ca. 1,5 % des Kaufpreises für Notarkosten und ca. 0,5 % für Grundbuchkosten, insgesamt also rund 2 % des Kaufpreises. Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und den benötigten Leistungen ab und wird nach der Gebührentabelle B des GNotKG berechnet.

Was ist die Gebührentabelle B im GNotKG?

Die Gebührentabelle B (Anlage 2 GNotKG) ordnet jedem Geschäftswert eine einfache Gebühr (1,0) zu. Je nach Amtshandlung wird diese Gebühr mit einem Faktor multipliziert: Kaufvertrag = 2,0 Gebühr, Grundschuldbestellung = 1,0 Gebühr, Eigentumsumschreibung = 1,0 Gebühr usw.

Wer trägt die Notarkosten?

Im Innenverhältnis trägt üblicherweise der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Rechtlich haften aber Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner gegenüber dem Notar. Im Kaufvertrag wird häufig vereinbart, dass der Käufer alle Kosten übernimmt.

Fällt Mehrwertsteuer auf die Notarkosten an?

Ja, auf Notargebühren und Auslagen fällt 19 % Mehrwertsteuer an. Grundbuchkosten (die an das Grundbuchamt gezahlt werden) sind hingegen umsatzsteuerfrei. Die MwSt macht typischerweise etwa 200–500 Euro bei einem durchschnittlichen Immobilienkauf aus.

Was ist ein Notaranderkonto und brauche ich es?

Ein Notaranderkonto ist ein treuhänderisches Konto beim Notar, über das der Kaufpreis abgewickelt wird. Es verursacht eine zusätzliche Gebühr (0,5 Gebühr) und ist in den meisten Fällen nicht erforderlich. Die Direktzahlung vom Käufer an den Verkäufer ist heute der Standard.

Was kostet die Grundschuldeintragung?

Die Grundschuldeintragung im Grundbuch kostet eine 1,0 Gebühr nach Tabelle B, basierend auf der Höhe der Grundschuld. Zusätzlich fällt beim Notar eine 1,0 Gebühr für die Beurkundung der Grundschuldbestellung an. Bei einer Grundschuld von 300.000 Euro sind das zusammen etwa 2.500 Euro.

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