§ 2 BetrKV

Stimmt Ihre Nebenkostenabrechnung? Geben Sie Ihre Vorauszahlungen und die abgerechneten Kostenpositionen ein — unser Rechner ermittelt sofort, ob Sie eine Nachzahlung leisten müssen oder ein Guthaben erhalten, gemäß BetrKV § 2 und BGB § 556.

Betriebskosten Rechner 2025 — § 2 BetrKV

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Betriebskosten (Nebenkosten) — Abrechnung verstehen und prüfen

Was sind Betriebskosten (Nebenkosten)?

Betriebskosten (umgangssprachlich: Nebenkosten) sind laufende Kosten, die durch das Eigentum oder den bestimmungsmäßigen Gebrauch eines Gebäudes entstehen und die der Vermieter auf den Mieter umlegen kann. Grundlage ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV) § 2, die 17 Kostenkategorien abschließend auflistet — von Grundsteuer und Wasser über Heizung und Müll bis zu Gebäudeversicherungen und Hausmeister. Nicht in dieser Liste enthaltene Kosten (Verwaltung, Instandhaltung) dürfen nicht umgelegt werden.

Nachzahlung oder Guthaben?

Der Vermieter muss einmal jährlich über die tatsächlich angefallenen Betriebskosten abrechnen (§ 556 BGB). Sind die geleisteten Vorauszahlungen höher als die tatsächlichen Kosten, ergibt sich ein Guthaben für den Mieter — der Vermieter muss erstatten. Sind die Vorauszahlungen zu niedrig, muss der Mieter eine Nachzahlung leisten. Unser Rechner berechnet beides und zeigt außerdem die Kosten pro m² pro Monat als Vergleichsmaßstab.

Umlageschlüssel und Flächenanteil

Die häufigste Verteilungsmethode ist der Flächenschlüssel: Ihr Anteil ergibt sich aus Ihrer Wohnfläche geteilt durch die Gesamtwohnfläche des Gebäudes. Bei 75 m² in einem 300-m²-Haus tragen Sie beispielsweise 25 % der Gesamtkosten. Der Umlageschlüssel muss im Mietvertrag vereinbart sein — ohne Vereinbarung gilt der Flächenschlüssel. Eine Ausnahme gilt für Heiz- und Warmwasserkosten: Diese müssen nach der Heizkostenverordnung (HeizkV) zu mindestens 50 % verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

12-Monatsfrist und Rechte des Mieters

Der Vermieter hat nach Ende des Abrechnungszeitraums genau 12 Monate Zeit, die Abrechnung vorzulegen (§ 556 Abs. 3 BGB). Verpasst er diese Frist, verwirkt er seinen Anspruch auf Nachzahlung — das Guthaben des Mieters bleibt aber bestehen. Als Mieter haben Sie ebenfalls 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung, um Einwände zu erheben. Sie können Einsicht in die Originalbelege verlangen (§ 259 BGB) und die Abrechnung rechnerisch und inhaltlich prüfen.

Typische Fehler in Betriebskostenabrechnungen

Studien des Deutschen Mieterbundes zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft ist. Häufige Fehler: Umlage nicht vereinbarter Kostenpositionen, falscher Verteilungsschlüssel, fehlende Belegpflicht, Abrechnung von Kosten für Leerstand auf alle Mieter oder Einbeziehung nicht umlagefähiger Verwaltungskosten. Mit unserem Rechner können Sie die Höhe der abgerechneten Kosten schnell plausibilisieren und erkennen, ob Ihre Vorauszahlungen angemessen waren.

Häufige Fragen zur Betriebskostenabrechnung

Welche Kosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Umlagefähige Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) § 2 abschließend aufgezählt: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Gebäudeversicherungen, Hausmeister, Antenne/Kabel, Wäschepflege und sonstige Kosten. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen und Reparaturen.

Bis wann muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung vorlegen?

Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Betriebskostenabrechnung dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Verstreicht diese Frist, verwirkt der Vermieter den Anspruch auf Nachzahlung (nicht aber das Guthaben des Mieters). Der Mieter hat nach Erhalt der Abrechnung 12 Monate Zeit, Einwendungen zu erheben.

Wie wird der Mieteranteil an den Betriebskosten berechnet?

Der häufigste Umlageschlüssel ist der Flächenschlüssel: Mietfläche ÷ Gesamtfläche × Gesamtkosten. Für Heiz- und Warmwasserkosten ist nach der Heizkostenverordnung (HeizkV) zwingend mindestens 50 % (max. 70 %) nach Verbrauch abzurechnen. Wohnfläche und Gesamtfläche aus dem Mietvertrag sind maßgeblich.

Was kann ich tun, wenn ich der Betriebskostenabrechnung widersprechen will?

Sie haben nach Erhalt der Abrechnung 12 Monate Zeit, Einwände zu erheben (§ 556 Abs. 3 BGB). Fordern Sie zunächst Belege (Rechnungen) an, auf die Sie nach § 259 BGB einen Anspruch haben. Prüfen Sie, ob alle abgerechneten Kostenpositionen im Mietvertrag vereinbart und nach BetrKV umlagefähig sind. Bei Unklarheiten hilft ein Mieterrechtsschutz oder der örtliche Mieterverein.

Muss ich Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung sofort zahlen?

Nachzahlungen aus einer korrekten Betriebskostenabrechnung sind grundsätzlich fällig, sobald die Abrechnung vorliegt (§ 271 BGB, i.d.R. sofort). Haben Sie berechtigte Einwände, können Sie die strittigen Teile einbehalten. Für unbestrittene Beträge sollten Sie jedoch zahlen, um Verzugszinsen (§ 288 BGB: 5 % über Basiszinssatz) zu vermeiden.

Wie hoch sind typische Betriebskosten pro Quadratmeter in Deutschland?

Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes lagen die durchschnittlichen Betriebskosten in Deutschland zuletzt bei ca. 2,17–2,50 € pro m² und Monat (alle Kostenpositionen inkl. Heizung und Warmwasser). Ohne Heizung liegt der Wert bei ca. 1,10–1,30 € pro m². Die Werte variieren stark nach Region, Gebäudetyp und Ausstattung.

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