Wie lang ist die Kündigungsfrist des Vermieters? Unser Rechner berechnet die Frist nach § 573c BGBund prüft das berechtigte Interesse nach § 573 BGB.
Rechtsgrundlage
- § 573 BGB — Ordentliche Kündigung des Vermieters (BGB) ↗
§ 573 Abs. 1 BGB: Berechtigtes Interesse; Abs. 2: Regelbeispiele (Pflichtverletzung, Eigenbedarf, Verwertung)
Gültig ab: 1. 9. 2001
- § 573c BGB — Fristen der ordentlichen Kündigung (BGB) ↗
§ 573c Abs. 1 BGB: Grundfrist 3 Monate; nach 5 Jahren 6 Monate; nach 8 Jahren 9 Monate
Gültig ab: 1. 9. 2001
Ordentliche Kündigung des Vermieters 2026 — § 573 BGB
§ 573 BGB: Ordentliche Kündigung durch den Vermieter 2026
§ 573 BGB schützt Mieter vor willkürlichen Kündigungen durch den Vermieter: Eine ordentliche Kündigung ist nur bei einem berechtigten Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses wirksam. Die drei Regelbeispiele in Abs. 2 sind: erhebliche Pflichtverletzung (Nr. 1), Eigenbedarf (Nr. 2) und wirtschaftliche Verwertung (Nr. 3).
Gestaffelte Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen nach § 573c BGB schützen langjährige Mieter: Bis 5 Jahre Mietdauer gilt eine Frist von 3 Monaten, bei 5 bis 8 Jahren 6 Monate, und bei mehr als 8 Jahren 9 Monate. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen.
Widerspruchsrecht des Mieters
Der Mieter kann einer Kündigung nach § 574 BGB widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Kündigung eine besondere Härte darstellt (Alter, Krankheit, Schwangerschaft, kein Ersatzwohnraum). Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist erklärt werden.
Häufige Fragen zur Vermieterkündigung § 573 BGB
Unter welchen Voraussetzungen kann der Vermieter ordentlich kündigen?
§ 573 Abs. 1 BGB erfordert ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses. Die häufigsten Fälle sind Eigenbedarf (Nr. 2), erhebliche Pflichtverletzung des Mieters (Nr. 1) und wirtschaftliche Verwertung (Nr. 3). Eine Kündigung ohne berechtigtes Interesse ist unwirksam — dies schützt den Mieter vor willkürlichen Kündigungen.
Welche Kündigungsfristen gelten für den Vermieter?
§ 573c Abs. 1 BGB sieht gestaffelte Fristen vor: bis 5 Jahre Mietdauer = 3 Monate, 5 bis 8 Jahre = 6 Monate, ab 8 Jahre = 9 Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, um zum Ablauf des übernächsten Monats zu wirken. Diese Fristen schützen Mieter mit längerer Mietdauer.
Was muss bei einer Eigenbedarfskündigung beachtet werden?
Bei Eigenbedarf nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB muss der Vermieter detailliert begründen, für wen (Familienangehörige oder Haushaltsangehörige) und warum er die Wohnung benötigt. Der Bedarf muss ernsthaft und vernünftig nachvollziehbar sein. Vorgetäuschter Eigenbedarf ist eine unerlaubte Handlung und verpflichtet zum Schadensersatz. Der Mieter kann nach dem Auszug kontrollieren, ob der Bedarf tatsächlich eingetreten ist.
Was ist eine Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB?
Die Verwertungskündigung erlaubt dem Vermieter zu kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleidet. Die Anforderungen sind hoch: Eine bloße Gewinnoptimierung reicht nicht aus. Typisch ist der Abriss mit anschließendem Neubau.
Kann der Mieter einer Kündigung widersprechen?
Ja. Nach § 574 BGB kann der Mieter einer Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für ihn, seine Familie oder einen Haushaltsangehörigen eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. Typische Härtegründe sind hohes Alter, schwere Erkrankung, Schwangerschaft oder fehlender Ersatzwohnraum am Ort.