§ 7 HeizkostenV

Berechnen Sie Ihren Heizkostenanteil nach Heizkostenverordnung. Geben Sie die Gesamtkosten, Ihren Verbrauch und Ihre Wohnfläche ein — der Rechner ermittelt gemäß HeizkostenV § 7 den verbrauchsabhängigen und flächenabhängigen Anteil sowie die Heizkosten je m².

Heizkostenverteilung Rechner 2026 — HeizkostenV

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Heizkostenverteilung nach HeizkostenV

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt vor, wie Vermieter die zentralen Heizkosten auf die einzelnen Mieter umlegen müssen. Das Kernprinzip: Mindestens 50%, höchstens 70% der Kosten werden nach dem individuellen Verbrauch verteilt — der Rest nach der Wohnfläche. Damit soll ein Anreiz zum Energiesparen geschaffen werden.

Das 50/50-Modell und seine Varianten

Am häufigsten wird die 50%-Verbrauch/50%-Fläche-Verteilung gewählt. Vermieter können aber auch 60% oder 70% verbrauchsabhängig abrechnen — bis zum gesetzlichen Maximum. Ein höherer Verbrauchsanteil belohnt sparsame Mieter stärker, benachteiligt aber solche mit schlechter Wohnungslage (Eckwohnungen, Dachgeschoss) die trotz geringem Verbrauch höhere Grundkosten tragen. Der Schlüssel muss im Mietvertrag oder in der Hausordnung klar definiert sein.

Flächenanteil und Verbrauchsanteil berechnen

Der eigene Anteil an den Verbrauchskosten ergibt sich aus dem Verhältnis des eigenen Verbrauchs (Heizkostenverteiler-Einheiten oder kWh) zum Gesamtverbrauch des Gebäudes. Der Flächenanteil an den Grundkosten ergibt sich aus dem Verhältnis der eigenen Wohnfläche zur Gesamtwohnfläche. Wer eine kleinere Wohnung bewohnt und sparsam heizt, zahlt weniger als ein Mieter mit großer Wohnung und hohem Verbrauch.

Warmwasserkosten und Heizkostenabrechnung

Die HeizkostenV regelt nicht nur die Heizung, sondern auch zentral erwärmtes Warmwasser (§ 8 HeizkostenV). Für Warmwasser gilt ebenfalls das Verbrauchsprinzip: 50–70% nach Verbrauch (gemessen am Warmwasserzähler), der Rest nach Fläche. In der Heizkostenabrechnung werden Heizkosten und Warmwasserkosten meist getrennt ausgewiesen. Achten Sie darauf, dass Ihr Vermieter die Warmwasserkosten korrekt aus den Heizkosten herausrechnet — der Anteil beträgt typischerweise 15–25% der gesamten Wärmekosten.

Häufig gestellte Fragen zur Heizkostenverteilung 2026

Wie werden Heizkosten auf Mieter umgelegt?

Nach HeizkostenV müssen mindestens 50%, höchstens 70% der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Der Rest (30–50%) wird nach der Wohnfläche (Grundkosten) verteilt. Der Vermieter legt den genauen Schlüssel im Mietvertrag oder durch einheitliche Wahl fest.

Was sind Grundkosten und Verbrauchskosten bei der Heizkostenabrechnung?

Grundkosten (flächenabhängiger Anteil) decken Fixkosten der Heizanlage (Wartung, Schornsteinfeger, Grundlast) — sie werden nach der Wohnfläche verteilt. Verbrauchskosten (verbrauchsabhängiger Anteil) werden nach dem individuell gemessenen Verbrauch jeder Wohneinheit abgerechnet.

Was ist, wenn mein Vermieter 100% nach Fläche abrechnet?

Das ist nach HeizkostenV nicht erlaubt, wenn eine zentrale Heizanlage vorhanden ist. Mindestens 50% müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bei Verstoß können Mieter 15% der Heizkostenabrechnung kürzen (§ 12 HeizkostenV). Ausnahmen gelten nur für kleine Gebäude mit weniger als 2 Wohneinheiten.

Wie wird der eigene Verbrauch gemessen?

Der individuelle Verbrauch wird durch Heizkostenverteiler (elektronische Verdunstungsgeräte an Heizkörpern) oder Wärmemengenzähler erfasst. Heizkostenverteiler zeigen relative Verbrauchseinheiten an, keine absoluten kWh-Werte. Der Gesamtverbrauch des Gebäudes wird meist durch einen Wärmemengenzähler am Heizkessel gemessen.

Kann ich die Heizkostenabrechnung anfechten?

Ja — Mieter haben das Recht, innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Einwände zu erheben (§ 556 BGB). Wenden Sie sich bei Unklarheiten an den Mieterverein oder einen Rechtsanwalt. Häufige Fehler: falsche Flächenangaben, fehlende Verbrauchsdaten, nicht nachvollziehbare Umlageschlüssel.

Gibt es eine Pflicht zur Erfassung des Wärmeverbrauchs?

Ja — seit 2021 müssen Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler fernablesbar (smart meters) sein, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar (§ 5 HeizkostenV). Vermieter sind verpflichtet, Mieter monatlich über ihren Verbrauch zu informieren, wenn fernablesbare Geräte vorhanden sind.

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