Berechnen Sie die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Sanierung: § 35c EStG gewährt 20% Steuerermäßigung auf energetische Maßnahmen. Der Rechner zeigt die 15%-Grenze für anschaffungsnahen Herstellungsaufwand, die mögliche KfW-BEG-Förderung sowie Ihre realen Nettokosten nach Förderung.
Sanierungskosten-Rechner 2026
EStG §§ 6, 35c — 15%-Grenze und KfW-Förderung
Rechtsgrundlage
- § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbst genutzten Gebäuden
Gültig ab: 1. 1. 2020
- § 6 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand — 15%-Grenze innerhalb von 3 Jahren nach Kauf
Gültig ab: 1. 1. 2004
Kurz zum Thema: Sanierungskosten steuerlich und finanziell optimieren
Wer eine Immobilie saniert, steht vor komplexen steuerlichen Fragen: Können die Kosten sofort abgesetzt werden, oder müssen sie über Jahrzehnte abgeschrieben werden? Greift die staatliche Förderung nach § 35c EStG? Und welche KfW-Zuschüsse sind realistisch? Der Sanierungskosten-Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung.
Die 15%-Grenze — anschaffungsnaher Herstellungsaufwand
Die wichtigste steuerliche Weichenstellung bei Sanierungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf ist die 15%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Übersteigen Instandhaltungs- und Sanierungskosten innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb 15% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer), werden sie steuerlich als anschaffungsnahe Herstellungskosten behandelt. Das bedeutet: Keine sofortige Vollabsetzung als Werbungskosten, sondern nur Abschreibung über die Nutzungsdauer des Gebäudes — in der Regel 50 Jahre bei Wohngebäuden (2% AfA). Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet oder selbst genutzt wird.
§ 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Sanierungen
Seit 2020 bietet § 35c EStG eine attraktive Förderung für energetische Sanierungen an selbst genutzten Wohngebäuden in Deutschland, die älter als 10 Jahre sind. Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Sanierungskosten (maximal 200.000 € je Objekt), verteilt auf drei Jahre: Im ersten und zweiten Jahr je 7%, im dritten Jahr 6%. Die direkte Steuerermäßigung — also eine Minderung der Steuerlast Euro für Euro — macht § 35c EStG besonders wertvoll. Begünstigte Maßnahmen umfassen Wärmedämmung von Wänden, Dach und Geschossdecken, den Austausch von Fenstern und Außentüren sowie die Modernisierung der Heizungsanlage. Voraussetzung ist, dass ein zugelassener Fachbetrieb die Arbeiten ausführt und eine amtliche Bescheinigung ausstellt.
KfW-Förderung über das BEG
Parallel zur steuerlichen Förderung gibt es die KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden Zuschüsse von typischerweise 15% der förderfähigen Kosten gewährt, bei Nutzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 Prozentpunkte. Die Förderung kann mit § 35c EStG kombiniert werden, wobei die Bemessungsgrundlage für § 35c EStG um den erhaltenen Zuschuss zu mindern ist. Wichtig: Die KfW-Förderprogramme werden regelmäßig angepasst; die hier gezeigte 15%-Schätzung ist ein Richtwert auf Basis aktueller BEG EM-Konditionen.
Praxisbeispiel: Sanierung für 50.000 €
Bei einem Kaufpreis von 250.000 € liegt die 15%-Grenze bei 37.500 €. Sanierungskosten von 50.000 € übersteigen diese Grenze — es droht Aktivierungspflicht. Gleichzeitig winken bei energetischer Sanierung 10.000 € Steuerersparnis (20% von 50.000 €) plus rund 7.500 € KfW-Zuschuss (15%). Die realen Netto-Kosten sinken damit von 50.000 € auf rund 32.500 €. Eine sorgfältige Planung — idealerweise mit Steuerberater und Energieberater — lohnt sich.
Häufige Fragen zur Sanierungsförderung
Was ist anschaffungsnaher Herstellungsaufwand?
Sanierungskosten in den ersten 3 Jahren nach dem Kauf, die 15% des Kaufpreises übersteigen, gelten als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Sie können nicht sofort abgesetzt werden, sondern müssen über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden (AfA).
Wie fördert § 35c EStG energetische Sanierungen?
§ 35c EStG gewährt bei selbst genutzten Wohngebäuden eine direkte Steuerermäßigung von 20% der Sanierungskosten verteilt auf 3 Jahre (7% + 7% + 6%). Diese Förderung gilt nur für anerkannte energetische Maßnahmen wie Dämmung, Fenster, Heizungstausch.
Kann ich Sanierungskosten sofort absetzen?
Nur wenn sie unter der 15%-Grenze liegen und als Werbungskosten bei Vermietung gelten. Bei selbst genutzten Immobilien nur über § 35c EStG (energetisch) oder als Sonderausgaben. Die 15%-Grenze gilt innerhalb der ersten 3 Jahre nach Anschaffung.
Was fördert die KfW bei Sanierungen?
Die KfW fördert über das BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) energetische Sanierungen mit Zuschüssen von 15-20% oder günstigen Krediten. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit einem Energieberater (iSFP). Die Förderung kann mit § 35c EStG kombiniert werden.
Was kostet eine typische Sanierung?
Je nach Maßnahme variieren die Kosten stark: Dach (80-200 €/m²), Dämmung Außenwand (100-250 €/m²), Fenster (500-1.500 €/Stück), Heizung (8.000-25.000 €). Eine Komplettsanierung kostet meist 40.000-150.000 €.