Wie viel steigt meine Rente durch die Rentenanpassung West? Unser Rechner berechnet den neuen Rentenbetrag und den Anpassungsbetrag nach § 255a SGB VI — basierend auf dem aktuellen Rentenwert West 40,79 €.
Rechtsgrundlage
- § 255a SGB VI — Rentenanpassung West (SGB VI) ↗
§ 255a SGB VI: Bestimmung des aktuellen Rentenwerts West — Grundlage der jährlichen Rentenanpassung
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 68 SGB VI — Rentenanpassungsformel (SGB VI) ↗
§ 68 SGB VI: Rentenanpassungsformel — Lohnentwicklung, Nachhaltigkeitsfaktor, Riesterfaktor
Gültig ab: 1. 1. 2026
Rentenanpassung West 2026 — § 255a SGB VI: Rentenwert, Formel und Berechnung
Rentenanpassung West 2026 — § 255a SGB VI
§ 255a SGB VI regelt die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts West, der als Berechnungsgrundlage für alle Renten in den alten Bundesländern dient. Zum 1. Juli 2025 wurde der Rentenwert auf 40,79 € angehoben — eine Steigerung von 3,68 % gegenüber dem Vorjahreswert von 39,32 €.
Wie berechnet sich der aktuelle Rentenwert?
Die Rentenanpassungsformel nach § 68 SGB VI verknüpft drei Faktoren: die allgemeine Lohnentwicklung (bruttolohnbezogen), den Nachhaltigkeitsfaktor (Verhältnis der Rentenempfänger zu Beitragszahlern) und den Riesterfaktor (Ausgleich für die staatlich geförderte private Altersvorsorge). § 255a SGB VI verweist für den aktuellen Rentenwert West auf diese Gesamtformel.
Rentenanpassung und aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert × persönliche Entgeltpunkte = monatliche Bruttorente. Eine Person mit 40 Entgeltpunkten erhält 2026 (aktueller Rentenwert 40,79 €): 40 × 40,79 € = 1.631,60 €/Monat Brutto. Durch die Anpassung 2025 (Vorjahr: 39,32 €) ergibt sich eine Steigerung um 40 × (40,79 − 39,32) = +58,80 €/Monat.
Angleichung Ost/West seit 2025
Seit dem 1. Juli 2025 sind aktueller Rentenwert West (§ 255a SGB VI) und Ost (§ 255e SGB VI) erstmals identisch: 40,79 €. Die jahrelange Angleichung der Ostrenten ist damit abgeschlossen. § 255e SGB VI läuft aus. Alle Versicherten in Deutschland erhalten denselben Rentenwert als Berechnungsgrundlage.
Häufige Fragen zur Rentenanpassung West
Was ist der aktuelle Rentenwert West 2026?
Der aktuelle Rentenwert West beträgt seit dem 1. Juli 2025 40,79 € (zuvor: 39,32 €). Er ist die Berechnungsgrundlage für alle West-Renten und steigt jährlich zum 1. Juli entsprechend der Lohnentwicklung (§ 255a i.V.m. § 68 SGB VI).
Wie funktioniert die Rentenanpassung nach § 255a SGB VI?
§ 255a SGB VI regelt die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die alten Bundesländer. Die Formel berücksichtigt die Lohnentwicklung, den Nachhaltigkeitsfaktor (Verhältnis Beitragszahler/Rentner) und den Riesterfaktor. Der Anpassungsprozentsatz wird vom Bundesministerium für Arbeit jährlich bekanntgegeben.
Wie viel höher ist meine Rente nach der Anpassung?
Der Anpassungsbetrag ergibt sich aus: bisheriger Rentenbetrag × Anpassungsprozentsatz. Bei einer Rente von 1.000 €/Monat und einer Anpassung von 4,57 % erhöht sich die Rente um ca. 45,70 €/Monat auf 1.045,70 €/Monat.
Gilt die Anpassung nach § 255a für alle Renten?
§ 255a gilt für Renten im Bereich der alten Bundesländer (West). Für die neuen Bundesländer galt früher § 255e SGB VI (Ost-Rentenwert), der seit 2025 durch die Angleichung entfallen ist. Beide Rentenwerte sind seit 2025 identisch.
Wann wird die Rentenanpassung wirksam?
Rentenanpassungen werden jährlich zum 1. Juli wirksam (§ 65 SGB VI). Die Anpassung 2025 von 4,57 % wurde zum 1. Juli 2025 durchgeführt. Die nächste Anpassung (2026) tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft und ist noch nicht festgelegt.