§ 256c SGB VI

Wie hoch ist Ihre Rente aus Entgeltpunkten? Unser Rechner ermittelt den Gesamtleistungswert nach § 256c SGB VI mit dem aktuellen Rentenwert 40,17 € (ab 01.07.2025) — für Ost- und West-Versicherungszeiten.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Gesamtleistungswert § 256c SGB VI — Rentenberechnung mit Ost/West-Entgeltpunkten

Gesamtleistungswert § 256c SGB VI — Grundlagen

Der Gesamtleistungswert nach § 256c SGB VI ist ein zentraler Rechenschritt bei der Ermittlung der gesetzlichen Rente, wenn Versicherungszeiten sowohl im früheren Bundesgebiet (West) als auch in den neuen Bundesländern (Ost) vorliegen. Er stellt die Verbindung zwischen den akkumulierten Entgeltpunkten und dem monatlichen Rentenbetrag her.

Rentenformel und Entgeltpunkte

Die monatliche Rente berechnet sich nach der gesetzlichen Rentenformel: EP × ZF × RAF × aRW — also Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Rentenartfaktor mal aktuellem Rentenwert. Der Gesamtleistungswert entspricht dabei dem Produkt aller gewichteten Entgeltpunkte mit dem jeweiligen Rentenwert. Seit der vollständigen Angleichung der Rentenwerte (01.07.2024) ist Rentenwert West = Rentenwert Ost = 40,17 € ab 01.07.2025.

Angleichung Ost/West seit 2024

Die schrittweise Angleichung der Rentenwerte in den neuen Bundesländern wurde 2024 abgeschlossen (§ 255a SGB VI). Seit dem 01.07.2024 gilt der einheitliche Rentenwert — die Unterscheidung zwischen Ost- und West-EP hat für die Rentenberechnung keine Relevanz mehr. Der Gesamtleistungswert vereinfacht sich damit zu: EP_gesamt × aRW.

Renteninformation der DRV

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verschickt jährlich ab dem 27. Lebensjahr eine Renteninformation, die die bisher erreichten Entgeltpunkte, eine Hochrechnung der Rente und Hinweise zu möglichen Rentenabschlägen enthält. Darüber hinaus kann über das Online-Portal „Meine DRV" der individuelle Rentenkontostand abgerufen werden.

Entgeltpunkte und ihre Bedeutung

Ein Entgeltpunkt entspricht dem Jahresverdienst eines Durchschnittsverdieners. Wer genau den Durchschnittsverdienst (2026: ca. 45.358 €/Jahr) erzielt, sammelt pro Jahr genau 1,0 EP. Bei höherem oder niedrigerem Einkommen entsprechend mehr oder weniger. Zeiten der Kindererziehung, Pflege oder Krankheit können ebenfalls zu EP führen. Über die gesamte Versicherungsbiografie werden diese Punkte summiert und bilden die Grundlage des Gesamtleistungswerts.

Häufige Fragen zum Gesamtleistungswert

Was ist der Gesamtleistungswert nach § 256c SGB VI?

Der Gesamtleistungswert ist ein Hilfswert bei der Rentenberechnung, der die unterschiedlichen Rentenwerte für Ost- und West-Versicherungszeiten berücksichtigt. Er ergibt sich aus der Summe der jeweils mit dem entsprechenden Rentenwert gewichteten Entgeltpunkte (§ 256c SGB VI).

Wie hoch ist der aktuelle Rentenwert 2026?

Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 01.07.2025 einheitlich 40,17 € — sowohl für West- als auch für Ost-Versicherungszeiten. Seit dem 01.07.2024 gilt die vollständige Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West (§ 255a SGB VI).

Wie werden Entgeltpunkte in eine Rente umgerechnet?

Die monatliche Rente ergibt sich aus der Rentenformel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Bei 30 Entgeltpunkten und einem Rentenwert von 40,17 € ergibt sich eine Rente von 1.205,10 €/Monat (ohne Abzüge).

Was ist der Unterschied zwischen Ost- und West-Entgeltpunkten?

Entgeltpunkte aus Versicherungszeiten vor der Rentenüberleitung (neue Bundesländer) wurden historisch höher bewertet, um niedrigere Ost-Löhne auszugleichen (§ 254d SGB VI). Seit dem 01.07.2024 gilt einheitlich der gleiche Rentenwert für Ost und West, sodass die Unterscheidung für die Rentenberechnung keine Auswirkung mehr hat.

Wo finde ich meine Entgeltpunkte?

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informiert über die bisher erreichten Entgeltpunkte in der jährlichen Renteninformation (ab 27 Jahren) und im Rentenbescheid. Die Entgeltpunkte können auch über das Online-Portal „Meine DRV" eingesehen werden.

Werden Entgeltpunkte auch für Kindererziehungszeiten vergeben?

Ja. Für Kindererziehungszeiten werden Entgeltpunkte gutgeschrieben: 1,0 EP pro Jahr für Kinder, die ab 1992 geboren wurden (3 Jahre), bzw. 0,75 EP für vor 1992 geborene Kinder (1 Jahr). Diese erhöhen den Gesamtleistungswert und damit die spätere Rente (§§ 56, 249 SGB VI).

Weitere Rentenrechner

Gesamtleistungswert Rechner 2026 — § 256c SGB VI | RuleCalc | RuleCalc