Berechnen Sie, wie viele zusätzliche Entgeltpunkte und wie viel monatliche Rentenerhöhung Sie durch freiwillige Ausgleichszahlungen nach § 76a i.V.m. § 187a SGB VI erzielen. Der Rechner ermittelt auch die Amortisationszeit (Break-even), ab der sich die Einzahlung finanziell auszahlt. Werte für 2026: Rentenwert 37,60 €, Beitragssatz 18,6 %.
Rechtsgrundlage
- § 76a Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Zuschläge an EP aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 187a Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters — Grundlage für Ausgleichszahlungen
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Wer vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss in der Regel mit dauerhaften Rentenabschlägen rechnen. Gemäß § 77 SGB VI beträgt der Abschlag 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, also bis zu 14,4 % bei drei Jahren Frühverrentung. Dieser Abschlag bleibt für die gesamte Rentendauer bestehen. Um diese Einbußen zu kompensieren, bietet das SGB VI die Möglichkeit, freiwillige Ausgleichsbeiträge nach § 187a SGB VI zu leisten, die dann gemäß § 76a SGB VI als zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben werden.
Wie werden die Entgeltpunkte berechnet?
Die freiwillig gezahlten Beiträge werden zunächst durch den aktuellen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (2026: 18,6 %) dividiert, um die fiktive Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln. Diese Bemessungsgrundlage wird dann durch das Durchschnittsentgelt des betreffenden Jahres (2026 vorläufig: ca. 45.358 €) geteilt, um die gutgeschriebenen Entgeltpunkte zu erhalten. Die monatliche Rentenerhöhung ergibt sich dann aus der Multiplikation der zusätzlichen EP mit dem aktuellen Rentenwert (2026 H1: 37,60 €) und dem Rentenartfaktor (1,0 für Altersrente). Wer beispielsweise 30.000 € einzahlt, erhält damit etwa 3,56 EP und eine monatliche Rentenerhöhung von rund 133,70 €.
Steuerliche Vorteile und Amortisation
Die freiwilligen Ausgleichsbeiträge sind als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG steuerlich abzugsfähig, was bei höheren Einkommen zu einer erheblichen Steuererstattung führen kann und die effektiven Nettokosten reduziert. Gleichzeitig sind die späteren Renteneinkünfte im Rentenalter steuerlich günstiger behandelt als laufende Erwerbseinkünfte. Die Amortisationszeit — also der Zeitraum, nach dem die kumulierten Mehreinnahmen die Einzahlung übersteigen — liegt je nach Rentenwert und individuellem Rentenbonus typischerweise zwischen 15 und 25 Jahren. Da die statistische Lebenserwartung für Rentenbeginner bei etwa 65 Jahren noch rund 20 Jahre beträgt, ist die Einzahlung für viele Versicherte wirtschaftlich attraktiv.
Häufig gestellte Fragen zu freiwilligen Renteneinzahlungen
Warum freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen vor der Frühverrentung?
Wer vor dem Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, erhält Rentenabschläge (0,3 % pro Monat nach § 77 SGB VI). Durch freiwillige Ausgleichszahlungen nach § 76a i.V.m. § 187a SGB VI können diese Abschläge ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
Wie werden die freiwilligen Beiträge in Entgeltpunkte umgerechnet?
Die gezahlten Beiträge werden durch den Beitragssatz dividiert, um die Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln. Diese wird dann durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres geteilt, um die Entgeltpunkte zu berechnen.
Ab wann kann ich diese Ausgleichsbeiträge zahlen?
Ausgleichsbeiträge nach § 187a SGB VI können ab dem vollendeten 50. Lebensjahr gezahlt werden, wenn dem Versicherten bewusst ist, dass er eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen möchte.
Sind die freiwilligen Beiträge steuerlich absetzbar?
Ja, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG absetzbar — bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Bei hohen Einzahlungen kann die steuerliche Entlastung erheblich sein.
Lohnt sich die Einzahlung finanziell?
Das hängt von der Lebenserwartung ab. Die Amortisationszeit (Break-even) berechnet sich als gezahlter Betrag dividiert durch die monatliche Rentenerhöhung. Statistisch leben Männer ca. 17 Jahre, Frauen ca. 20 Jahre nach Renteneintritt mit 65 — bei längerer Lebenserwartung lohnt sich die Einzahlung.