BGB § 1609

Wenn das Einkommen nicht für alle Unterhaltsberechtigten reicht, bestimmt § 1609 BGB die Reihenfolge: Minderjährige Kinder haben absoluten Vorrang (Rang 1). Geben Sie Ihr verfügbares Einkommen und die Unterhaltsbedarfe ein, um zu sehen, wer wie viel erhält und ob ein Mangelfall vorliegt.

Unterhaltsrang Rechner 2025

Unterhaltsprioritäten nach BGB § 1609 — wer wird zuerst bedient?

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Letzte Aktualisierung: 19. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Unterhaltsrangfolge nach BGB § 1609 in Deutschland

Die Rangfolge beim Kindesunterhalt nach § 1609 BGB

Das deutsche Unterhaltsrecht regelt in § 1609 BGB eine klare Prioritätenliste für den Fall, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle Unterhaltsberechtigten vollständig zu versorgen. An erster Stelle stehen minderjährige unverheiratete Kinder sowie volljährige Kinder bis 21 Jahre, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden (§ 1609 Nr. 1 BGB). Diese Gruppe genießt den absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten.

Rang 2 und weitere Ränge

An zweiter Stelle in der Rangfolge stehen Elternteile, die wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes Unterhalt beanspruchen können, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei langer Ehe (§ 1609 Nr. 2 BGB). Danach folgen mit geringerer Priorität weitere Unterhaltsberechtigte wie andere volljährige Kinder (Rang 3), Elternteile, die wegen Alters, Krankheit oder anderer Gründe unterstützungsbedürftig sind (Rang 4), sowie sonstige Verwandte in aufsteigender Linie (Rang 5). In der Praxis sind Ränge 4 und 5 selten relevant, da das Einkommen des Pflichtigen nach Rang 1 und 2 meist aufgebraucht ist.

Mangelfall und Verteilung

Ein Mangelfall tritt auf, wenn das verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle gleichrangigen Unterhaltsansprüche vollständig zu bedienen. In diesem Fall wird das verfügbare Einkommen proportional auf alle Berechtigten desselben Rangs verteilt — jedes Kind erhält dann nur einen Teil seines eigentlich geschuldeten Tabellenbetrags. Der Mangelfall ist vor allem bei Geringverdienern mit mehreren unterhaltspflichtigen Kindern eine praktisch bedeutsame Situation. Bei minderjährigen Kindern gilt nach § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Unterhaltspflicht: Der Pflichtige muss alle zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen, bevor ein Mangelfall anerkannt wird.

Selbstbehalt als Grenze der Leistungsfähigkeit

Nach § 1603 BGB ist niemand zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wenn er dadurch seinen eigenen angemessenen Unterhalt gefährdet. Der Selbstbehalt schützt den Pflichtigen vor der Zahlungsunfähigkeit. Der angemessene Selbstbehalt beträgt 2025 nach der Düsseldorfer Tabelle für erwerbstätige Unterhaltspflichtige gegenüber minderjährigen Kindern 1.450 €, für nicht Erwerbstätige 1.200 €. Das in diesem Rechner eingegebene "verfügbare Einkommen" sollte bereits nach Abzug des Selbstbehalts berechnet werden.

Praktische Bedeutung und rechtliche Beratung

Dieser Rechner bietet eine erste Orientierung zur Rangfolge und Verteilung von Unterhaltsansprüchen. Die tatsächliche Berechnung ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab — insbesondere beim Mangelfall, bei der Einberechnung von Kindergeld und Steuervorteilen sowie bei wechselnden Betreuungsmodellen. Für eine verbindliche Unterhaltsberechnung und rechtssichere Geltendmachung empfehlen wir anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.

Häufig gestellte Fragen zur Unterhaltsprioritäten

Was ist die Rangfolge beim Unterhalt nach § 1609 BGB?

Das BGB regelt in § 1609 eine klare Rangfolge: Rang 1 haben minderjährige unverheiratete Kinder und privilegierte volljährige Kinder bis 21 Jahre in Schulausbildung. Rang 2 haben Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei langer Ehe oder bei Kinderbetreuung. Niedrigere Ränge erhalten erst dann Unterhalt, wenn höhere Ränge vollständig befriedigt sind.

Was ist ein Mangelfall beim Unterhalt?

Ein Mangelfall liegt vor, wenn das verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle Unterhaltsansprüche des höchsten Rangs vollständig zu erfüllen. Bei einem Mangelfall wird das verfügbare Einkommen gleichmäßig auf die gleichrangigen Unterhaltsberechtigten verteilt — jedes Kind erhält dann einen proportionalen Anteil. Unterhaltsberechtigte niedrigerer Ränge gehen in einem Mangelfall leer aus.

Warum haben minderjährige Kinder Vorrang vor dem Ehegatten?

Minderjährige Kinder können ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern und haben keine alternativen Unterhaltsmöglichkeiten. Der Gesetzgeber hat sie daher in § 1609 Nr. 1 BGB in den Rang 1 gesetzt. Ein geschiedener Ehegatte hingegen hat — zumindest theoretisch — die Möglichkeit, eigene Einkünfte zu erzielen, und ist daher in der Rangfolge nachgeordnet. Diese Wertentscheidung schützt die Schwächsten im Unterhaltsrecht.

Wie wird der Selbstbehalt beim verfügbaren Einkommen berücksichtigt?

Das "verfügbare Einkommen" in diesem Rechner ist das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts. Der Selbstbehalt (§ 1603 BGB) schützt den Unterhaltspflichtigen davor, selbst in Not zu geraten. Gegenüber minderjährigen Kindern gilt ein erhöhter Unterhaltspflicht (§ 1603 Abs. 2 BGB) — der Unterhaltspflichtige muss alle zumutbaren Arbeitsmöglichkeiten nutzen. Der Selbstbehalt beträgt 2025 für Erwerbstätige 1.450 € monatlich.

Was passiert mit Unterhaltsansprüchen niedrigerer Ränge bei knappem Einkommen?

Unterhaltsansprüche niedrigerer Ränge werden erst bedient, wenn die höheren Ränge vollständig erfüllt sind. Ist nach Befriedigung von Rang 1 (minderjährige Kinder) noch Einkommen übrig, kann Rang 2 (Ehegatte, volljährige Kinder in Ausbildung) bedient werden. Beträge der Ränge 3 bis 5 (z.B. sonstige Verwandte) bleiben in aller Regel ungedeckt, wenn Rang 1 und 2 bereits das Einkommen aufbrauchen.

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