BGB § 1601, § 1610

Berechnen Sie den Kindesunterhalt 2025 nach der Düsseldorfer Tabelle. Geben Sie das bereinigte Nettoeinkommen, die Altersstufe des Kindes und die Kindergeld-Einstellung ein, um den Tabellenbetrag und den tatsächlichen Zahlbetrag zu ermitteln.

Unterhalt Düsseldorfer Tabelle Rechner 2025

Kindesunterhalt nach BGB § 1601, § 1610 — Düsseldorfer Tabelle 2025

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Letzte Aktualisierung: 19. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2025

Grundlagen der Düsseldorfer Tabelle 2025

Die Düsseldorfer Tabelle ist das zentrale Instrument zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten herausgegeben und stellt keine Rechtsvorschrift, sondern eine anerkannte Leitlinie dar. Seit 2025 gilt eine aktualisierte Fassung mit angepassten Beträgen. Die Tabelle teilt das bereinigte monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in 10 Einkommensgruppen ein — von Gruppe 1 (bis 1.900 €) bis Gruppe 10 (über 6.400 €). Für jede Einkommensgruppe werden vier Altersstufen unterschieden, die den steigenden Bedarf von Kindern im Laufe ihrer Entwicklung abbilden.

Gesetzliche Grundlage: § 1601 und § 1610 BGB

Die Unterhaltspflicht ergibt sich aus § 1601 BGB: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Eltern sind damit gegenüber ihren minderjährigen Kindern vorrangig unterhaltspflichtig. Das Maß des Unterhalts richtet sich nach § 1610 BGB: Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf — bei minderjährigen Kindern einschließlich Ausbildungs- und Erziehungskosten. Der barunterhaltspflichtige Elternteil (derjenige, der das Kind nicht betreut) ist verpflichtet, Geldunterhalt zu zahlen; der betreuende Elternteil erbringt seinen Anteil durch Pflege und Erziehung.

Bereinigtes Einkommen und Selbstbehalt

Das bereinigte Nettoeinkommen ist nicht identisch mit dem Bruttolohn oder dem Nettogehalt auf der Gehaltsabrechnung. Berufliche Aufwendungen (bis zu 5 % pauschal oder nachgewiesen höher), Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, berufsbedingte Versicherungen, Schulden und weitere Unterhaltspflichten werden abgezogen. Zusätzlich schützt der Selbstbehalt den Unterhaltspflichtigen: Bei Erwerbstätigen beträgt der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern 1.450 € (Düsseldorfer Tabelle 2025), bei nicht Erwerbstätigen 1.200 €. Unterschreitet das Einkommen den Selbstbehalt, entfällt die Unterhaltspflicht oder wird gekürzt (Mangelfall).

Kindergeld und Zahlbetrag

Seit 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 € pro Kind; ab 2025 wurden es 255 €. Das Kindergeld wird nach § 1612b BGB auf den Unterhalt angerechnet: Der betreuende Elternteil erhält das Kindergeld und dieses mindert die Barunterhaltspflicht des anderen Elternteils zur Hälfte (127,50 €). Der Zahlbetrag ergibt sich damit aus: Tabellenbetrag minus 127,50 €. Bei volljährigen Kindern, die weder bei Mutter noch Vater wohnen, wird das Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhalt angerechnet.

Hinweis zur Berechnung

Dieser Rechner gibt eine erste Orientierung auf Basis der Düsseldorfer Tabelle 2025. Die tatsächliche Unterhaltshöhe kann von vielen individuellen Faktoren abhängen — Wechselmodell, Mangelfall, Haftungsanteile bei mehreren Unterhaltspflichtigen und richterliche Entscheidungen. Für verbindliche Auskünfte empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.

Häufig gestellte Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine von den Oberlandesgerichten entwickelte Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie teilt das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in 10 Einkommensgruppen ein und definiert für jede Kombination aus Einkommensgruppe und Altersstufe des Kindes einen Tabellenbetrag. Die Tabelle wird in der Regel jährlich aktualisiert, zuletzt zum 1. Januar 2025.

Was ist der Unterschied zwischen Tabellenbetrag und Zahlbetrag?

Der Tabellenbetrag ist der Unterhaltsbedarf des Kindes gemäß Düsseldorfer Tabelle 2025. Der Zahlbetrag ist der tatsächlich zu zahlende Betrag nach Abzug des hälftigen Kindergelds (127,50 € bei einem Kind). Nach § 1612b BGB mindert das Kindergeld die Unterhaltspflicht des barunterhaltspflichtigen Elternteils, wenn der andere Elternteil das Kindergeld erhält.

Wie wird die Einkommensgruppe ermittelt?

Die Einkommensgruppe richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Das bereinigte Einkommen ist das Nettoeinkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, Schulden und weiterer Unterhaltspflichten. Für Einkommen bis 1.900 € gilt Gruppe 1, für Einkommen über 6.400 € gilt Gruppe 10.

Was bedeuten die Altersstufen?

Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet vier Altersstufen: 1. Stufe (0–5 Jahre), 2. Stufe (6–11 Jahre), 3. Stufe (12–17 Jahre) und 4. Stufe (ab 18 Jahre). Ältere Kinder haben einen höheren Unterhaltsbedarf, da ihre Kosten für Kleidung, Schule, Freizeitaktivitäten und Ausbildung steigen. Volljährige Kinder in Ausbildung haben in der Regel einen eigenen Unterhaltsanspruch.

Wie viel Kindergeld wird beim Unterhalt angerechnet?

Das Kindergeld beträgt seit 2025 einheitlich 255 € pro Kind und Monat. Beim Kindesunterhalt wird das Kindergeld hälftig (127,50 €) auf den Tabellenbetrag angerechnet, wenn der betreuende Elternteil das Kindergeld bezieht. Dieser Abzug führt zum sogenannten Zahlbetrag. Bei Volljährigen, die nicht im Haushalt eines Elternteils leben, wird das Kindergeld in voller Höhe angerechnet.

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