§ 13a UWG

Berechnen Sie die Anwaltskosten einer Abmahnung nach UWG und RVG. Geben Sie den Abmahnungsgrund und Streitwert ein — der Rechner ermittelt die Geschäftsgebühr, berücksichtigt die KMU-Deckelung nach § 13a UWG und berechnet das Gesamtrisiko.

Abmahnkosten Rechner 2026 — UWG § 13a

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Abmahnkosten in Deutschland: UWG, RVG und KMU-Schutz

Eine Abmahnung kann erhebliche Kosten verursachen — sowohl für den Abmahner als auch für den Abgemahnten. Im deutschen Wettbewerbsrecht (UWG), Urheberrecht und Markenrecht sind Abmahnungen ein häufig genutztes Instrument, um Rechtsverletzungen außergerichtlich zu beenden. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden auf Basis des Streitwerts berechnet. Die 1,3-fache Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 des RVG- Vergütungsverzeichnisses ist der Standardansatz bei außergerichtlichen Abmahnungen.

KMU-Schutz nach § 13a UWG

Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (2021) wurde § 13a UWG eingeführt, der kleine und mittlere Unternehmen vor übermäßigen Abmahnkosten schützt. Bei einfachen Wettbewerbsverstößen durch KMU ist die Kostenerstattung auf 374 € begrenzt. Diese Deckelung gilt jedoch nicht für Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen, für vorsätzliche oder wiederholte Verstöße. Große Unternehmen ohne KMU-Status unterliegen keiner Deckelung und müssen die vollen RVG-Gebühren zahlen.

Strategische Optionen bei einer Abmahnung

Wer eine Abmahnung erhält, hat grundsätzlich drei Optionen: Erstens die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben — was das sofortige Prozessrisiko beseitigt, aber zukünftig bei Verstoß eine Vertragsstrafe auslöst. Zweitens eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, bei der Formulierung und Vertragsstrafe angepasst werden. Drittens die Abmahnung ablehnen — mit dem Risiko, dass der Abmahner sofort eine einstweilige Verfügung beantragt (weitere Kosten). Ohne rechtliche Beratung sollte keine dieser Entscheidungen getroffen werden, da die Folgen erheblich sein können.

Häufig gestellte Fragen zu Abmahnkosten

Was ist eine Abmahnung und was sind die typischen Kosten?

Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein rechtswidriges Verhalten einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Typische Streitwerte: Wettbewerbsverstoß (5.000–25.000 €), Urheberrechtsverletzung Bild (2.000–6.000 €), Markenverletzung (25.000–100.000 €). Die Anwaltsgebühr beträgt 1,3 × Grundgebühr nach RVG Anlage 2.

Was besagt § 13a UWG zur KMU-Deckelung?

§ 13a UWG begrenzt die erstattungsfähigen Anwaltskosten bei Abmahnungen gegen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf 374 € bei einfachen Wettbewerbsverstößen. Die Regelung schützt Kleinunternehmer vor unverhältnismäßigen Abmahnkosten. Sie gilt jedoch nicht für Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen, und nicht wenn der Verstoß vorsätzlich oder wiederholt erfolgte.

Sollte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Das hängt vom Einzelfall ab. Eine modifizierte Unterlassungserklärung — mit angepasster Formulierung und reduzierter Vertragsstrafe — ist oft sinnvoll, um das Kostenrisiko zu begrenzen. Eine vollständige Unterlassungserklärung ohne Prüfung zu unterschreiben kann problematisch sein, wenn die Abmahnung unberechtigt ist oder die Vertragsstrafe unangemessen hoch ist. Ohne Unterlassungserklärung kann der Abmahner sofort Klage einreichen.

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet den Empfänger, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen, verbunden mit einer Vertragsstrafe (typisch: 5.000–15.000 €) bei Zuwiderhandlung. Sie beseitigt die Wiederholungsgefahr und macht eine gerichtliche einstweilige Verfügung überflüssig. Die Formulierung sollte immer durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Wer trägt die Kosten bei einer unberechtigten Abmahnung?

Bei einer unberechtigten Abmahnung kann der Abgemahnte die Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten vom Abmahner verlangen (§ 13 Abs. 5 UWG). Voraussetzung ist, dass die Abmahnung offensichtlich unberechtigt war oder rechtsmissbräuchlich erfolgte. In solchen Fällen sollte umgehend eine Gegenabmahnung oder ein Schutzschreiben in Betracht gezogen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Streitwert und Anwaltskosten?

Der Streitwert (Gegenstandswert) ist der wirtschaftliche Wert des Rechtsstreits und bestimmt die Höhe der Gebühren. Die Anwaltskosten werden aus dem Streitwert nach der RVG-Tabelle berechnet. Bei einem Streitwert von 10.000 € beträgt die Grundgebühr nach RVG Anlage 2 645,50 €, die 1,3-fache Geschäftsgebühr 839,15 € (plus MwSt). Der Streitwert entspricht nicht den Anwaltskosten — er ist meist höher.

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