Berechnen Sie Ihren Eigenanteil bei der Rechtsschutzversicherung. Geben Sie den vereinbarten Selbstbehalt, die Anwaltskosten nach RVG und etwaige Gerichtskosten ein — der Rechner ermittelt die Versicherungsleistung und Deckungsquote nach VVG §§ 125, 128.
Rechtsschutzversicherung Selbstbehalt 2026
Rechtsgrundlage
- § 125 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ↗
Leistungsumfang Rechtsschutzversicherung — Deckungspflicht und Ausnahmen
Gültig ab: 1. 1. 2008
- § 128 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ↗
Selbstbehalt — vertragliche Vereinbarung und Auswirkung auf die Versicherungsleistung
Gültig ab: 1. 1. 2008
Rechtsschutzversicherung und Selbstbehalt: VVG §§ 125, 128 erklärt
Die Rechtsschutzversicherung (RSV) ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland. Sie übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen und ermöglicht es, auch bei kleineren Beträgen das Recht durchzusetzen, ohne das finanzielle Risiko tragen zu müssen. Geregelt ist der Leistungsumfang im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere in den §§ 125 ff.
Was ist der Selbstbehalt und wie wirkt er sich aus?
Der Selbstbehalt (auch: Eigenbeteiligung) ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Schadensfall selbst trägt. Er wird bei Vertragsabschluss frei vereinbart und liegt typischerweise zwischen 150 € und 500 €. Ein höherer Selbstbehalt senkt die jährliche Versicherungsprämie erheblich — dieser Tausch rechnet sich besonders dann, wenn man die Versicherung selten in Anspruch nimmt. Bei sehr häufigen Schadensfällen kann ein niedrigerer Selbstbehalt jedoch günstiger sein.
Welche Kosten übernimmt die RSV?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nach § 125 VVG im Wesentlichen: Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), Kosten für Zeugen und Sachverständige, notwendige Reisekosten sowie bei Unterliegen im Prozess die gegnerischen Anwaltskosten. Nicht gedeckt sind in der Regel Bußgelder, Schadenersatzzahlungen an die Gegenseite sowie Auseinandersetzungen aus dem Bereich Bauen und Vertragsabschluss in der Wartezeit.
Deckungsquote: Was bedeutet das?
Die Deckungsquote gibt an, wie viel Prozent der Gesamtkosten die Versicherung übernimmt. Sie ergibt sich aus dem Verhältnis von Versicherungsleistung zu Gesamtkosten. Bei einem Selbstbehalt von 150 € und Gesamtkosten von 546 € (z.B. 1,3-fache RVG-Gebühr für einen Streitwert von 5.000 €) beträgt die Deckungsquote ca. 72,5 %. Je höher die Gesamtkosten, desto niedriger wirkt sich der absolute Selbstbehalt prozentual aus.
Wartezeiten und Deckungszusage
Bei den meisten RSV-Produkten gilt für bestimmte Bereiche (Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht) eine Wartezeit von 3 Monaten. Verkehrsrechtsschutz gilt in der Regel sofort. Vor Beauftragung eines Anwalts ist es unbedingt erforderlich, eine Deckungszusage der Versicherung einzuholen — andernfalls riskiert man, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die RSV prüft bei der Deckungsanfrage die Erfolgsaussichten und die Zuständigkeit des gewählten Rechtsbereichs.
Selbstbehalt im Schadensfall: Berechnung im Detail
Im Schadensfall ergibt sich die tatsächliche Versicherungsleistung aus der Formel: Versicherungsleistung = Gesamtkosten − Selbstbehalt. Wichtig: Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsfall fällig, nicht pauschal jährlich. Bei mehreren Fällen im Jahr fällt der Selbstbehalt also mehrfach an. Manche Versicherungen bieten Varianten ohne Selbstbehalt an — diese haben jedoch deutlich höhere Prämien.
Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Was ist der Selbstbehalt bei der Rechtsschutzversicherung?
Der Selbstbehalt ist der Anteil der Kosten, den der Versicherungsnehmer selbst trägt. Er wird im Vertrag vereinbart und variiert typisch zwischen 150 und 500 €. Ein höherer Selbstbehalt reduziert die Versicherungsprämie.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Die RSV übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugengelder, Gutachterkosten und ggf. gegnerische Anwaltskosten bei Unterliegen. Der Selbstbehalt wird immer abgezogen.
Gibt es Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung?
Ja, bei vielen Bereichen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten (z.B. Arbeitsrecht, Vertragsrecht). Verkehrsrechtschutz gilt oft sofort. Streitigkeiten, die vor Vertragsabschluss entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Muss ich die Deckungszusage abwarten?
Ja, vor Beauftragung eines Anwalts sollte man immer eine Deckungszusage der RSV einholen. Ohne Zusage besteht kein gesicherter Anspruch auf Kostenübernahme. Die RSV prüft den Fall und gibt dann eine Zusage oder begründete Ablehnung.
Was passiert, wenn ich den Prozess verliere?
Bei Verlieren eines Prozesses übernimmt die RSV auch die gegnerischen Anwaltskosten (§ 91 ZPO). Nur der Selbstbehalt bleibt beim Versicherten. Deshalb ist die RSV besonders bei unsicheren Rechtsfragen wertvoll.