Berechnen Sie Verzugszinsen für Geldforderungen nach BGB § 288. Der Rechner ermittelt den Verzugszinssatz, die aufgelaufenen Zinsen und die Gesamtforderung — für Verbraucher und Unternehmen (B2B) mit aktuellem Basiszinssatz.
Verzugszinsen-Rechner (BGB § 288)
Verzugszinsen für Geldforderungen berechnen
Rechtsgrundlage
- § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Basiszinssatz
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Verzugszinsen nach BGB § 288
Verzugszinsen sind gesetzlich geregelte Zinsen, die ein Schuldner zahlen muss, wenn er eine fällige Geldforderung nicht rechtzeitig begleicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet dabei zwischen Verbrauchern und Unternehmern: Bei Verbrauchergeschäften beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), bei Handelsgeschäften zwischen Unternehmen sogar 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB).
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB
Der Basiszinssatz wird halbjährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er richtet sich nach dem Hauptrefinanzierungszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB). Der Basiszinssatz bildet die Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, Prozesszinsen und anderen gesetzlichen Zinsen. In der Niedrigzinsphase war der Basiszinssatz lange negativ, seit 2023 ist er wieder deutlich positiv. Der aktuelle Wert kann auf der Website der Bundesbank eingesehen werden.
Wann tritt Zahlungsverzug ein?
Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Schuldner trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt (§ 286 BGB). Ohne Mahnung tritt Verzug automatisch ein: 30 Tage nach Zugang einer Rechnung (bei Verbrauchern nur mit ausdrücklichem Hinweis), bei einem vertraglich bestimmten Zahlungsziel am Tag nach dem Termin, oder wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern genügt oft der Rechnungszugang ohne gesonderte Mahnung.
Berechnung der Verzugszinsen
Die Verzugszinsen berechnen sich tagegenau nach der Formel: Hauptforderung × Verzugszinssatz / 365 × Verzugstage. Der Verzugszinssatz ergibt sich aus dem Basiszinssatz plus dem gesetzlichen Aufschlag. Die Zinsen werden auf den Cent genau berechnet. Bei längeren Verzugszeiträumen mit wechselndem Basiszinssatz muss für jeden Halbjahreszeitraum separat gerechnet werden. Unser Rechner vereinfacht die Berechnung mit einem konstanten Basiszinssatz.
Zusätzliche Ansprüche neben Verzugszinsen
Neben den Verzugszinsen kann der Gläubiger bei B2B-Geschäften eine Pauschale von 40 Euro verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Außerdem hat er Anspruch auf Ersatz des weitergehenden Verzugsschadens, etwa Inkassokosten, Rechtsanwaltsgebühren oder entgangenen Gewinn. Die 40-Euro-Pauschale wird auf den weitergehenden Schadensersatz angerechnet. Bei Verbrauchergeschäften steht die Pauschale nicht zu, wohl aber der Ersatz des konkreten Verzugsschadens.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Verzugszinsen?
Verzugszinsen entstehen, wenn ein Schuldner eine Geldforderung nicht rechtzeitig zahlt (Zahlungsverzug). Sie betragen nach BGB § 288 für Verbraucher 5 Prozentpunkte und für Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB.
Wie hoch ist der Basiszinssatz 2025/2026?
Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank veröffentlicht (§ 247 BGB). Er orientiert sich am Leitzins der EZB. Überprüfen Sie stets den aktuellen Wert auf der Website der Deutschen Bundesbank.
Ab wann bin ich im Verzug?
Wenn eine Rechnung kein Zahlungsziel enthält, nach 30 Tagen ab Rechnungserhalt. Bei explizitem Zahlungsziel am Tag danach. Bei Mahnung sofort nach Erhalt. Verbraucher müssen immer gemahnt werden, Unternehmen teilweise nicht.
Kann ich auch pauschal Verzugsschaden verlangen?
Ja, bei B2B-Forderungen kann nach § 288 Abs. 5 BGB zusätzlich eine Pauschale von 40 € Verzugsschaden verlangt werden. Diese wird auf eventuelle Inkassokosten angerechnet.
Müssen Verzugszinsen in der Rechnung angegeben werden?
Nein, Verzugszinsen müssen nicht in der ursprünglichen Rechnung angegeben sein. Sie entstehen kraft Gesetz bei Eintritt des Verzugs. Eine separate Zinsrechnung oder -klage ist möglich.