Wie hoch ist Ihr Beitrag zur Alterssicherung der Landwirte? Unser Rechner ermittelt Ihren monatlichen Eigenbeitrag und Beitragszuschuss nach § 32 ALG — abhängig von Einkommen und Familienstand.
Alterssicherung der Landwirte Beitrag Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 68 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) (ALG) ↗
Regelbeitrag — Festbetrag 2026: 280 €/Monat
Gültig ab: 1. 1. 1995
- § 32 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) (ALG) ↗
Beitragszuschuss — einkommensabhängige Gleitskala bis 60 % des Regelbeitrags
Gültig ab: 1. 1. 1995
Alterssicherung der Landwirte 2026 — Beitrag und Zuschuss nach ALG
Häufige Fragen zur Alterssicherung der Landwirte
Wer ist zur Alterssicherung der Landwirte (ALG) pflichtig?
Pflichtmitglieder sind Landwirte, die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 5 Hektar (in den meisten Bundesländern) bewirtschaften, und ihre mitarbeitenden Ehegatten (§ 1 ALG). Gartenbau und Weinbau gelten ebenfalls als Landwirtschaft. Nebenerwerbslandwirte unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls der Versicherungspflicht.
Wie hoch ist der Regelbeitrag 2026?
Der Regelbeitrag beträgt 2026 einheitlich 280 € pro Monat (§ 68 ALG). Dieser Betrag gilt bundesweit für alle Pflichtversicherten gleich — es gibt keinen Unterschied zwischen alten und neuen Bundesländern mehr, seit die Angleichung abgeschlossen ist.
Wer hat Anspruch auf einen Beitragszuschuss?
Versicherte mit geringem Einkommen erhalten einen Zuschuss nach § 32 ALG. Der Zuschuss beträgt maximal 60 % des Regelbeitrags (2026: bis zu 168 €/Monat) und wird bei steigendem Einkommen linear abgeschmolzen. Alleinstehende erhalten keinen Zuschuss mehr ab 16.200 €/Jahr, Verheiratete ab 32.400 €/Jahr.
Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Ja, in bestimmten Fällen ist eine Befreiung möglich (§ 3 ALG): etwa wenn der Landwirt bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert ist, oder wenn der Betrieb unter eine bestimmte Mindestgröße fällt. Die Befreiung muss bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragt werden.
Was unterscheidet die ALG von der gesetzlichen Rentenversicherung?
Die ALG ist eine eigenständige landwirtschaftliche Sozialversicherung — keine Ersatzkasse, sondern ein Pflichtversicherungssystem mit eigenen Leistungen. Der Beitrag ist ein einheitlicher Festbetrag (kein Prozentsatz des Einkommens). Die ALG zahlt Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung und Leistungen zur Rehabilitation. Verwaltungsträger sind die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Wie wirkt sich das Einkommen des Ehegatten auf den Beitragszuschuss aus?
Bei verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Versicherten wird das Gesamteinkommen beider Partner berücksichtigt. Die Einkommensgrenze für den Zuschuss ist mit 32.400 €/Jahr doppelt so hoch wie für Alleinstehende (16.200 €/Jahr). Das gemeinsame Einkommen bestimmt die Zuschussquote nach § 32 Abs. 2 ALG.