Berechnen Sie Ihren Bürgergeld-Anspruch (ehem. ALG II). Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2026 563 € monatlich. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft. Eigene Einkünfte werden nach § 11b SGB II mit Freibeträgen angerechnet.
Bürgergeld Rechner 2026 (SGB II)
Bürgergeld-Anspruch nach Regelbedarfen, Unterkunftskosten und Einkommensanrechnung
Rechtsgrundlage
- § 19 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ↗
Bürgergeld — Grundsicherung für Arbeitsuchende
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ↗
Regelbedarf 2026: Alleinstehend 563 €/Monat
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Das Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II, ALG II) ist die zentrale Sozialleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige in Deutschland. Es sichert das Existenzminimum und wird vom Jobcenter nach §§ 19 ff. SGB II ausgezahlt. Die Umbenennung von ALG II zu Bürgergeld erfolgte zum 1. Januar 2023 mit der Reform des SGB II. Die Grundstruktur — Regelbedarf plus Kosten der Unterkunft minus angerechnetes Einkommen — blieb jedoch erhalten.
Regelbedarfe 2026 im Überblick
Der Regelbedarf für 2026 beträgt für Alleinstehende 563 € monatlich. Bei Paaren erhalten beide Partner je 506 €, also insgesamt 1.012 € gemeinsam. Kinder haben eigene Regelbedarfsstufen: Kinder von 0 bis 5 Jahren erhalten 357 €, Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 € und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 € monatlich. Diese Beträge werden jährlich angepasst und gelten für den gesamten Lebensunterhalt ohne Wohnkosten — Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Freizeit und mehr sind darin enthalten.
Einkommensanrechnung und Freibeträge
Wer neben dem Bürgergeld eigene Einkünfte erzielt, muss diese teilweise anrechnen lassen. Der Freibetrag beträgt 100 € monatlich, die ohne Anrechnung behalten werden dürfen. Auf Einkommensanteile zwischen 100 und 1.000 € wird ein Freibetrag von 20 % gewährt — von 100 € Verdienst können also 20 € behalten werden. Zwischen 1.000 und 1.200 € gilt ein Freibetrag von 10 %. Diese Regelung soll Arbeitsanreize setzen. Wer Kinder hat, kann bis zu 1.500 € verdienen, bevor volle Anrechnung greift.
Häufig gestellte Fragen zum Bürgergeld
Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2026 563 € monatlich. Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung) in angemessener Höhe sowie ggf. Mehrbedarfe.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Bürgergeld erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Haushaltsangehörigen. Erwerbsfähig ist, wer mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann. Alter: 15 bis Regelaltersgrenze.
Was sind Kosten der Unterkunft (KdU)?
Die Kosten der Unterkunft umfassen Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten. Sie werden in "angemessener Höhe" übernommen — die genaue Grenze richtet sich nach den örtlichen Richtwerten der Jobcenter.
Wie viel darf ich neben Bürgergeld verdienen?
Bis zu 100 € monatlich kann ohne Anrechnung verdient werden. Auf Einkommensanteile zwischen 100 und 1.000 € wird ein Freibetrag von 20 % gewährt, zwischen 1.000 und 1.200 € ein Freibetrag von 10 %.
Gilt Bürgergeld auch für Selbstständige?
Ja, auch Selbstständige mit zu geringem Einkommen können Bürgergeld beantragen ("aufstocken"). Das Jobcenter prüft dann das tatsächliche Nettoeinkommen nach SGB II.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe?
Bürgergeld (SGB II) gilt für erwerbsfähige Personen im Alter 15–67. Sozialhilfe (SGB XII) ist für nicht erwerbsfähige Personen, z.B. dauerhaft Erkrankte oder Rentenempfänger mit Aufstockungsbedarf.