Berechnen Sie die Prüfungsgebühren für die Fortbildungsprüfung zum Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen nach § 2 BaProVFfPrV. Wählen Sie Prüfungsart (Vollprüfung, Ergänzungs- oder Wiederholungsprüfung) und die Anzahl der Prüfungsteile.
Rechtsgrundlage
- § 2 Bachelor Professional Versicherungen und Finanzanlagen Prüfungsverordnung (BaProVFfPrV) ↗
Prüfungsgebühren für Fortbildungsprüfung Bachelor Professional in Versicherungen
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 56 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ↗
Prüfungsgebühren und Kosten der Fortbildungsprüfung
Gültig ab: 1. 1. 2020
Bachelor Professional Versicherungen — Prüfungsgebühren und Ablauf 2026
Seit der BBiG-Reform 2020 tragen die höheren Berufsabschlüsse in Deutschland offizielle DQR-6-Titel. Der frühere Versicherungsfachwirt heißt jetzt Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen. Der Abschluss ist dem akademischen Bachelor gleichwertig und öffnet Türen zu Führungspositionen in der Versicherungs- und Finanzbranche.
Prüfungsgebühren nach BaProVFfPrV § 2
Die Gebühren für die Fortbildungsprüfung sind in § 2 der Bachelor Professional Versicherungen und Finanzanlagen Prüfungsverordnung (BaProVFfPrV) festgelegt. Bei der Vollprüfung werden alle vier Prüfungsteile absolviert — je 350 €, also insgesamt 1.400 €. Wer einzelne Teile aufgrund eines anerkannten Vorbildungsabschlusses nicht ablegen muss, zahlt nur für die entsprechenden Teile (Ergänzungsprüfung, ebenfalls 350 €/Teil). Bei der Wiederholungsprüfung für nicht bestandene Teile beträgt die Gebühr 200 € pro Teil.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (oder vergleichbar) sowie in der Regel mindestens ein Jahr einschlägige Berufspraxis nachweisen kann. Alternativ können auch längere Berufserfahrung ohne formalen Abschluss zur Zulassung führen. Die genauen Voraussetzungen regelt § 3 BaProVFfPrV.
Prüfungsstruktur und Prüfungsteile
Die Prüfung gliedert sich in vier Teile: (1) Grundlagen der Versicherungswirtschaft und des Finanzanlagengeschäfts, (2) Betriebswirtschaftliche Steuerung und Management, (3) Vertrieb und Marketing, (4) Fachgespräch (mündlich). Teile 1–3 werden schriftlich abgelegt, Teil 4 mündlich vor einem Prüfungsausschuss. Die Bestehensregelung und Mindestpunktzahlen sind in der Verordnung festgelegt.
Aufstiegs-BAföG: Förderung der Prüfungsgebühren
Über das Aufstiegs-BAföG (AFBG) können Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren gefördert werden. Von den förderfähigen Kosten werden in der Regel bis zu 50 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss übernommen; der Rest kann als zinsgünstiges Darlehen finanziert werden. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Behörde zu stellen.
DQR-Niveau 6: Gleichwertigkeit mit dem Bachelor
Der Bachelor Professional entspricht dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) Niveau 6 — dem gleichen Niveau wie ein Hochschul-Bachelor. Das bedeutet: Für Stellen, die einen Bachelorabschluss voraussetzen, ist der Bachelor Professional formal gleichwertig. In der Praxis hängt die Anerkennung von den jeweiligen Arbeitgebern und Tarifverträgen ab. Im öffentlichen Dienst sind entsprechende Eingruppierungsregelungen zu beachten.
Häufige Fragen zu Bachelor Professional Versicherungen und Prüfungsgebühren
Was ist der Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen?
Der Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen (früher: Versicherungsfachwirt/in) ist ein staatlich anerkannter Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er entspricht DQR-Niveau 6 — gleichwertig mit einem Bachelorabschluss. Die Prüfung wird bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) abgelegt und durch die BaProVFfPrV geregelt.
Wie hoch sind die Prüfungsgebühren für die Vollprüfung?
Bei der Vollprüfung (alle 4 Prüfungsteile) beträgt die Gebühr nach § 2 BaProVFfPrV 350 € pro Prüfungsteil, also insgesamt 1.400 €. Bei der Wiederholungsprüfung für einzelne nicht bestandene Teile sind es 200 € pro Teil.
Was ist der Unterschied zwischen Vollprüfung und Ergänzungsprüfung?
Die Vollprüfung umfasst alle 4 Prüfungsteile und richtet sich an Erstprüflinge. Die Ergänzungsprüfung richtet sich an Personen, die bestimmte Prüfungsteile aufgrund verwandter Abschlüsse (z. B. Versicherungskaufmann/frau) erlassen bekommen haben und nur fehlende Teile ablegen müssen. Die Gebühr pro Teil ist bei beiden gleich (350 €).
Welche Prüfungsteile gibt es?
Die Fortbildungsprüfung umfasst in der Regel 4 Prüfungsteile: (1) Grundlagen Versicherungswirtschaft und Finanzanlagen, (2) Betriebswirtschaftliche Steuerung und Management, (3) Vertrieb und Marketing, (4) Fachgespräch. Die genaue Aufteilung und mögliche Befreiungen regelt die BaProVFfPrV.
Wer organisiert die Prüfung?
Die Prüfung wird von den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) organisiert und abgenommen. Anmeldung, Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungstermine sind bei der örtlichen IHK zu erfragen. Bundesweit gibt es mehrere Prüfungszentren.
Gibt es finanzielle Förderung für die Prüfungsgebühren?
Ja. Über das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz — AFBG) können Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten gefördert werden. Dabei können bis zu 50 % der Prüfungsgebühren als nicht rückzahlbarer Zuschuss erstattet werden. Details und Antragstellung über die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung.