Berechnen Sie Ihre BAföG-Darlehensrückzahlung nach § 18 BAföG. Der Rechner zeigt, ob Sie rückzahlungspflichtig sind (Einkommensgrenze 1.605 € netto), wie lange die Rückzahlung dauert (monatlich 130 €) und ob der Höchstbetrag von 10.010 € greift.
Rechtsgrundlage
- § 18 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ↗
Darlehensrückzahlung — 130 €/Monat, Beginn 5 Jahre nach Förderungsende
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 18a Bundesausbildungsförderungsgesetz — Einkommensanrechnung (BAföG) ↗
Einkommensgrenze Rückzahlung: 1.605 € netto/Monat (2026)
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Das BAföG wird grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss (nicht rückzahlbar) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Der Darlehensanteil nach § 17 Abs. 2 BAföG ist auf 10.010 € gedeckelt — ein wichtiger Vorteil gegenüber klassischen Studienkrediten.
Rückzahlungsbeginn und -dauer
Die Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer (§ 18 Abs. 3 BAföG). Bei einem Bachelor (Regelstudienzeit 6 Semester) beginnt die Rückzahlung also typischerweise 5 Jahre nach Studienabschluss. Die monatliche Rate von 130 € ist gesetzlich festgelegt und einheitlich. Bei 10.010 € Darlehensschuld ergibt das eine Laufzeit von ca. 77 Monaten (6,4 Jahre).
Einkommensabhängige Freistellung (§ 18a BAföG)
Wer die Einkommensgrenze nicht überschreitet, ist von der Rückzahlung freigestellt — ohne dass Zinsen anfallen. Die Freistellung muss beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Steigt das Einkommen später über die Grenze, beginnt die Rückzahlung.
Vorzeitige Tilgungsrabatte
Wer frühzeitig einen Teil des Darlehens zurückzahlt, erhält nach § 18 Abs. 5 BAföG Nachlässe (Freistellungsbeträge). Diese können erheblich sein und machen es in manchen Fällen sinnvoll, das BAföG-Darlehen schnell zu tilgen, sofern finanziell möglich.
Häufig gestellte Fragen zur BAföG-Rückzahlung
Wann muss ich das BAföG-Darlehen zurückzahlen?
Die Rückzahlungspflicht beginnt nach § 18 Abs. 3 BAföG fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer Ihres Studiums. Der genaue Termin wird Ihnen vom Bundesverwaltungsamt mitgeteilt. Zur Rückzahlung sind Sie nur verpflichtet, wenn Ihr Nettoeinkommen die Einkommensgrenze übersteigt.
Wie hoch ist die monatliche Rückzahlungsrate?
Die Rückzahlungsrate ist gesetzlich auf 130 € pro Monat festgelegt (§ 18 Abs. 3 BAföG). Dies gilt unabhängig von der Höhe der Darlehensschuld. Die Laufzeit ergibt sich aus dem Rückzahlungsbetrag dividiert durch 130 €.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Rückzahlung?
Nach § 18a BAföG sind Darlehensnehmer von der Rückzahlungspflicht freigestellt, wenn ihr monatliches Nettoeinkommen die Freigrenze nicht überschreitet. Diese beträgt 2026 ca. 1.605 € netto. Für Ehegatten/Lebenspartner erhöht sich die Grenze um 805 €, für jedes Kind um 730 €.
Wie viel muss ich maximal zurückzahlen?
Nach § 17 Abs. 2 BAföG ist der Rückzahlungsbetrag auf maximal 10.010 € begrenzt — unabhängig davon, wie viel BAföG-Darlehen tatsächlich gewährt wurde. Wer mehr als 10.010 € als Darlehen erhielt, muss den darüber liegenden Betrag nicht zurückzahlen.
Gibt es Möglichkeiten zum vorzeitigen Tilgungsrabatt?
Ja, nach § 18 Abs. 5 BAföG erhalten Darlehensnehmer bei vorzeitiger Rückzahlung eines Teils oder der gesamten Schuld einen Nachlass (Freistellung). Bei vorzeitiger Zahlung von 50 % des Darlehensstands ergibt sich z.B. ein weiterer Teillass. Die genauen Konditionen teilt das Bundesverwaltungsamt mit.