Wie hoch ist Ihr GKV-Beitragszuschuss als Selbstständiger? Unser Rechner ermittelt den Beitragszuschuss nach § 257 SGB V — maximal die Hälfte Ihres GKV-Beitrags, begrenzt auf Ihr Einkommen × 14,6 % / 2 — sowie die Jahreseinsparung für 2026.
KV-Beitragszuschuss Selbstständige Rechner 2026
Beitragszuschuss zur GKV nach § 257 SGB V für Selbstständige
Rechtsgrundlage
- § 257 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ↗
Beitragszuschüsse für Selbstständige in der GKV: Anspruch auf Zuschuss bis zur Hälfte des Beitrags
Gültig ab: 1. 1. 2009
- § 61 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ↗
Beitragszuschüsse für Selbstständige in der sozialen Pflegeversicherung
Gültig ab: 1. 1. 2017
KV-Beitragszuschuss für Selbstständige 2026 — § 257 SGB V
Häufige Fragen zum GKV-Beitragszuschuss für Selbstständige
Wer hat Anspruch auf den GKV-Beitragszuschuss nach § 257 SGB V?
Anspruch auf den Beitragszuschuss nach § 257 SGB V haben Selbstständige und andere Personen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind und sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Voraussetzung ist, dass sie hauptberuflich selbstständig tätig sind und deshalb keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, aus der sie Arbeitgeberanteile erhalten würden.
Wie wird der Beitragszuschuss berechnet?
Der Beitragszuschuss berechnet sich nach § 257 SGB V als das Minimum aus zwei Werten: (1) der Hälfte des tatsächlich gezahlten GKV-Beitrags und (2) dem höchsten Zuschuss, der dem Einkommen × allgemeinem Beitragssatz (14,6 %) / 2 entspricht. Damit wird sichergestellt, dass der Zuschuss weder den halben Beitrag noch die Hälfte des Betrags übersteigt, den ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer gleichen Einkommens zahlen würde.
Gilt der Beitragszuschuss auch für den Zusatzbeitrag der Krankenkasse?
Nein — der Beitragszuschuss nach § 257 SGB V bezieht sich auf den **allgemeinen Beitragssatz** von 14,6 % und nicht auf den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag ist von den Versicherten vollständig selbst zu tragen. Bei der Berechnung des höchsten Zuschusses wird nur der allgemeine Beitragssatz zugrunde gelegt.
Gibt es auch einen Zuschuss für die Pflegeversicherung?
Ja — nach § 61 SGB XI haben Selbstständige, die in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, ebenfalls Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Die Berechnung erfolgt analog zu § 257 SGB V auf Basis des Pflegeversicherungsbeitrags. Wer Kinder hat, zahlt einen geringeren Beitrag (Kinderlosenzuschlag bleibt beim Versicherten).
Wie beantrage ich den Beitragszuschuss?
Der Beitragszuschuss wird bei der zuständigen Behörde beantragt — in der Regel beim Rentenversicherungsträger oder bei der Krankenkasse, je nach Beschäftigungsstatus. Für Selbstständige, die aufgrund einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit anspruchsberechtigt sind, ist oft ein Nachweis der selbstständigen Tätigkeit (Gewerbeanmeldung, Steuerbescheid) erforderlich.
Ist der Beitragszuschuss steuerpflichtig?
Der Beitragszuschuss nach § 257 SGB V ist eine Sozialleistung und grundsätzlich steuerfrei, soweit er die tatsächlichen Beiträge zur Basisabsicherung nicht übersteigt. Gleichzeitig mindern die GKV-Beiträge (abzüglich Zuschuss) als Sonderausgaben die steuerliche Bemessungsgrundlage. Es empfiehlt sich, die steuerliche Behandlung mit einem Steuerberater abzuklären.