Berechnen Sie den monatlichen Regelbedarf nach SGB II § 20 für Ihre Bedarfsgemeinschaft. Regelbedarfe 2026: Alleinstehende 563 €, Partner je 506 €, Kinder 0–5 J. 357 €, 6–13 J. 390 €, 14–17 J. 471 €.
Bürgergeld Regelbedarf Rechner 2026 (SGB II § 20)
Regelbedarfe 2026: Alleinstehend 563 €, Partner je 506 €, Kinder nach Altersstufen
Rechtsgrundlage
- § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ↗
Regelbedarf 2026: Alleinstehend 563 €, Partner je 506 €
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 23 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ↗
Regelbedarfe für Kinder: Stufen 4–6
Gültig ab: 1. 1. 2026
- RBEG Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) ↗
Gesetzliche Grundlage der Regelbedarfsermittlung
Gültig ab: 1. 1. 2026
Bürgergeld Regelbedarf 2026 — Grundlagen und Berechnung
Der Regelbedarf ist die zentrale Größe zur Berechnung des Bürgergelds. Er deckt den allgemeinen Lebensunterhalt einer Person oder Bedarfsgemeinschaft. Die genauen Beträge werden nach dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) auf Basis von Einkommens- und Verbrauchsstichproben ermittelt und jährlich neu festgesetzt. Für 2026 gelten die folgenden Werte nach § 20 SGB II.
Regelbedarfsstufen 2026 im Detail
Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten monatlich 563 € (Stufe 1). Paare in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 € monatlich (Stufe 2), zusammen also 1.012 €. Diese Staffelung berücksichtigt den sogenannten Haushaltsvorteil beim gemeinsamen Wirtschaften. Für Kinder gelten altersabhängige Stufen: Kinder von 0 bis 5 Jahren erhalten 357 € (Stufe 6), Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 € (Stufe 5) und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 € (Stufe 4). Volljährige Kinder bis 25 Jahre, die noch in der Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten ebenfalls die volle Stufe 1 mit 563 €.
Was ist im Regelbedarf enthalten?
Der Regelbedarf deckt gemäß § 20 Abs. 1 SGB II alle laufenden Bedarfe des täglichen Lebens: Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie (ohne Heizung), Haushaltsgeräte, Kommunikation, Freizeit und Kulturaktivitäten sowie Verkehr. Nicht im Regelbedarf enthalten sind die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) sowie besondere Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende, Schwangere oder Menschen mit Behinderung). Diese werden zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.
Jährliche Anpassung der Regelbedarfe
Die Regelbedarfe werden nach § 28a SGB XII jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Anpassungsformel berücksichtigt sowohl die Preisentwicklung bei relevanten Gütern und Dienstleistungen als auch die Lohnentwicklung. Die Bundesregierung legt die neuen Beträge durch Rechtsverordnung fest. Für 2026 wurden die Beträge entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung aktualisiert.
Häufige Fragen zum Bürgergeld Regelbedarf
Wie hoch ist der Bürgergeld Regelbedarf 2026?
Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2026 monatlich 563 €. Paare erhalten je 506 €, also gemeinsam 1.012 €. Kinder erhalten je nach Alter: 0–5 Jahre 357 €, 6–13 Jahre 390 €, 14–17 Jahre 471 €. Volljährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft erhalten ebenfalls 563 €.
Was umfasst der Regelbedarf?
Der Regelbedarf deckt den gesamten Lebensunterhalt außer Wohnkosten: Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsgeräte, Freizeit, Telekommunikation und Mobilität. Die Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung) werden zusätzlich zum Regelbedarf erstattet.
Warum erhalten Partner weniger als Alleinstehende?
Bei Paaren werden Einspareffekte durch gemeinsames Wirtschaften berücksichtigt. Die Regelbedarfsstufe 2 (506 €) liegt bei 90 % der Stufe 1 (563 €). Beide Partner zusammen erhalten 1.012 €, was höher ist als ein Einzelbetrag, aber günstiger als zwei Einzelhaushalte.
Wie wird der Regelbedarf für Kinder berechnet?
Kinder haben eigene Regelbedarfsstufen, die auf statistischen Erhebungen zum tatsächlichen Bedarf nach Altersgruppen basieren. Das RBEG (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz) legt die konkreten Beträge fest: Stufe 6 (0–5 J.): 357 €, Stufe 5 (6–13 J.): 390 €, Stufe 4 (14–17 J.): 471 €.
Wird der Regelbedarf jährlich angepasst?
Ja. Die Regelbedarfe werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Anpassung erfolgt nach einem gesetzlich festgelegten Mischindex aus Verbrauchsgüterpreisen und Lohnentwicklung. Die aktuellen 2026-Werte gelten ab 1. Januar 2026.
Ist der Regelbedarf der einzige Bestandteil des Bürgergelds?
Nein. Das Bürgergeld besteht aus Regelbedarf plus Kosten der Unterkunft (Kaltmiete + Heizkosten in angemessener Höhe). Hinzu können Mehrbedarfe kommen, z.B. für Alleinerziehende, Schwangere oder Menschen mit Behinderung. Eigenes Einkommen wird nach § 11b SGB II mit Freibeträgen angerechnet.