§ 2a BEEG

Haben Sie ein weiteres Kind unter 3 Jahren im Haushalt? Dann erhöht sich Ihr Elterngeld um den Geschwisterbonus — mindestens 75 € pro Monat, in der Regel 10 % Ihres Basis-Elterngelds (§ 2a BEEG). Bei Mehrlingsgeburten kommt zusätzlich ein Mehrlingszuschlag von 300 € pro Mehrlingskind hinzu. Berechnen Sie hier Ihren Gesamtanspruch für 2026.

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§ 2a BEEG — Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag 2026

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Elterngeld Geschwisterbonus 2026 — Alles was Sie wissen müssen

Der Geschwisterbonus beim Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien mit mehreren kleinen Kindern. Nach § 2a Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) wird das Elterngeld erhöht, wenn im Haushalt neben dem Kind, für das Elterngeld bezogen wird, noch mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt. Der Bonus beträgt 10 % des zustehenden Elterngelds, mindestens jedoch 75 € pro Monat.

Wer hat Anspruch auf den Geschwisterbonus?

Anspruchsberechtigt sind Eltern, die Elterngeld beziehen und gleichzeitig ein weiteres Kind unter 3 Jahren im gemeinsamen Haushalt haben. Der Geschwisterbonus wird automatisch mitgewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen beim Elterngeldantrag angegeben werden. Eine Besonderheit gilt bei Kindern mit Behinderung: Hier gilt die erhöhte Altersgrenze von bis zu 6 Jahren. Bei Mehrlingsgeburten (z.B. Zwillingen oder Drillingen) gelten sogar Altersgrenzen von bis zu 6 Jahren für die Geschwister.

Berechnung des Geschwisterbonus

Die Berechnung ist einfach: Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Basis-Elterngelds, das der anspruchsberechtigte Elternteil erhält. Dieser Prozentsatz wird auf das reguläre Elterngeld (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) angewendet. Damit die Unterstützung bei sehr niedrigen Elterngeldbeträgen nicht zu klein wird, gilt ein Mindestgeschwisterbonus von 75 € pro Monat. Das bedeutet: Liegt 10 % des Elterngelds unter 75 €, wird trotzdem mindestens 75 € als Geschwisterbonus gewährt.

Der Mehrlingszuschlag nach § 2a Abs. 4 BEEG

Neben dem Geschwisterbonus gibt es noch den Mehrlingszuschlag. Bei Mehrlingsgeburten — also wenn bei einer Geburt zwei oder mehr Kinder zur Welt kommen — wird für jedes weitere Mehrlingskind (ab dem zweiten Kind dieser Geburt) ein Zuschlag von 300 € pro Monat gewährt. Bei Zwillingen gibt es also einmalig 300 € Mehrlingszuschlag, bei Drillingen 600 € usw. Dieser Zuschlag kann mit dem Geschwisterbonus kombiniert werden.

Praxisbeispiele für den Geschwisterbonus

Beispiel 1: Familie mit Baby und Kleinkind (2 Jahre alt). Elterngeld für das Baby: 1.200 € / Monat. Geschwisterbonus: max(1.200 × 10%, 75 €) = 120 €. Gesamtes Elterngeld: 1.320 € / Monat.
Beispiel 2: Familie mit Zwillingen und ältestem Kind (2,5 Jahre). Basis-Elterngeld für die Zwillinge: 1.000 € + 300 € Mehrlingszuschlag für das zweite Zwillingskind + Geschwisterbonus = 1.000 + 100 + 300 = 1.400 € / Monat.
Beispiel 3: Elterngeld sehr niedrig (400 €). Geschwisterkind vorhanden. Bonus: max(40, 75) = 75 €. Gesamtes Elterngeld: 475 €.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Der Geschwisterbonus wird nicht automatisch gewährt — er muss im Elterngeldantrag beantragt werden. Zuständig sind die Elterngeldstellen der Bundesländer. Der Antrag sollte spätestens 3 Monate nach der Geburt gestellt werden, da rückwirkend nur 3 Monate berücksichtigt werden. Wichtig: Der Bonus wird jeweils für den Zeitraum gewährt, in dem das ältere Geschwisterkind noch unter 3 Jahre alt ist. Nach dem 3. Geburtstag des älteren Kindes entfällt der Bonus automatisch.

Häufige Fragen zum Elterngeld Geschwisterbonus 2026

Was ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10%, mindestens jedoch um 75 € pro Monat, wenn gleichzeitig ein weiteres Kind unter 3 Jahren (oder unter 6 Jahren bei Mehrlingsgeburten) im Haushalt lebt — § 2a BEEG.

Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag?

Bei Mehrlingsgeburten wird ein Zuschlag von 300 € pro Mehrlingskind (ab dem zweiten Kind) zum Elterngeld gezahlt — § 2a Abs. 4 BEEG.

Kann Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag kombiniert werden?

Ja, beide Leistungen können kombiniert werden. Der Geschwisterbonus gilt für das ältere Kind, der Mehrlingszuschlag für Mehrlinge beim jüngeren Kind.

Für welche Kinder gilt der Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus wird gewährt, wenn neben dem Kind, für das Elterngeld bezogen wird, noch mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren im Haushalt lebt. Bei Kindern mit Behinderung gilt eine Altersgrenze von 6 Jahren.

Wie lange wird der Geschwisterbonus gezahlt?

Der Geschwisterbonus wird so lange gezahlt, wie der Anspruch auf Geschwisterbonus besteht und Elterngeld bezogen wird. Er endet, wenn das ältere Geschwisterkind das 3. Lebensjahr vollendet.

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