Berechnen Sie Ihren Schadensersatzanspruch bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug. Das Deutsche Büro Grüne Karte haftet nach § 10 AuslPflVG für Sach- und Personenschäden bis zur gesetzlichen Deckungsgrenze.
Grüne Karte Schadensregulierung 2026 (AuslPflVG)
§ 10 AuslPflVG — Schadensersatzansprüche bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen
Rechtsgrundlage
- § 10 Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge (AuslPflVG) (AuslPflVG) ↗
Leistungspflicht des Deutschen Büros Grüne Karte bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 1 Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge (AuslPflVG) (AuslPflVG) ↗
Anwendungsbereich — ausländische Kraftfahrzeuge im Inland, Grüne-Karte-System
Gültig ab: 1. 1. 2024
Grüne Karte und AuslPflVG 2026 — Schadensregulierung erklärt
Das Grüne-Karte-System ist ein internationales Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Kfz-Haftpflichtversicherungen. In Deutschland regelt das AuslPflVG (Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge)die Rechte von Geschädigten bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen.
Das Deutsche Büro Grüne Karte (§ 10 AuslPflVG)
Das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK), angesiedelt beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), tritt als Haftpflichtversicherer auf, wenn ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland einen Unfall verursacht. Es reguliert Schäden im Auftrag des ausländischen Versicherers und rechnet international ab. Geschädigte können sich direkt an das DBGK wenden.
Sachschäden und Personenschäden
Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen werden Sachschäden (Fahrzeug, Eigentum) und Personenschäden (Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten) unterschieden. Für Personenschäden gilt eine deutlich höhere Deckungsgrenze. Nach der deutschen KfzPflVV beträgt die Mindestdeckung für Personenschäden 7,5 Millionen Euro je Ereignis.
Regulierungspauschale und Bearbeitungskosten
Neben dem eigentlichen Schaden fallen Bearbeitungskosten und Regulierungspauschalen an. Diese werden bei der Gesamtschadensbewertung berücksichtigt. Bei mehreren Geschädigten entstehen entsprechend mehrfache Pauschalen. Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Komplexität des Schadensfalls.
Vorgehen nach einem Unfall mit ausländischem Fahrzeug
Nach dem Unfall: Polizei verständigen (Pflicht ab erheblichem Sachschaden), alle Fahrzeugdaten und die Grüne Karte des ausländischen Fahrers notieren, Zeugenangaben sichern. Den Schaden schnellstmöglich beim Deutschen Büro Grüne Karte oder direkt beim ausländischen Versicherer melden. Eine eigene Vollkaskoversicherung kann vorab regulieren und dann Rückgriff nehmen.
Häufige Fragen zur Grünen Karte und AuslPflVG
Was ist das Deutsche Büro Grüne Karte?
Das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) ist die zuständige Stelle für die Regulierung von Schäden, die durch ausländische Kraftfahrzeuge in Deutschland verursacht werden. Es handelt als Haftpflichtversicherer, wenn das ausländische Fahrzeug im Grüne-Karte-System erfasst ist. Grundlage ist § 10 AuslPflVG.
Wann greift der Schutz des AuslPflVG?
Der Schutz des AuslPflVG greift, wenn ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug in Deutschland einen Unfall verursacht und im Grüne-Karte-System registriert ist. Die Grüne Karte ist ein international anerkanntes Versicherungsdokument, das in über 48 Ländern gilt.
Wie hoch ist die Deckungsgrenze für Personenschäden?
Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden beträgt in Deutschland nach der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) 7,5 Millionen Euro je Schadensereignis. In unserem vereinfachten Rechner wird eine Deckungsgrenze von 5 Millionen Euro verwendet. Die tatsächliche Deckung kann höher sein.
Was ist die Regulierungspauschale?
Die Regulierungspauschale ist eine pauschale Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Schadensfalls durch das Deutsche Büro Grüne Karte. In diesem Rechner wird eine vereinfachte Pauschale von 150 € je Geschädigtem verwendet. Der tatsächliche Betrag kann im Einzelfall abweichen.
Was tun bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug?
Notruf (110/112) verständigen, Fahrzeugdaten und Versicherungsinformationen (Grüne Karte) des ausländischen Fahrers notieren, Zeugen sichern, Unfallprotokoll erstellen. Schaden beim Deutschen Büro Grüne Karte (GDV) oder direkt beim ausländischen Versicherer melden. Eigene Kaskoversicherung informieren.
Gilt die Grüne Karte auch bei Unfällen im Ausland?
Ja, die Grüne Karte gilt als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung in allen Mitgliedsstaaten des Grüne-Karte-Systems (über 48 Länder). Bei einem Unfall im Ausland reguliert das nationale Büro des Unfalllandes den Schaden und rechnet mit dem deutschen Versicherer ab.