Berechnen Sie Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als landwirtschaftlicher Unternehmer in der SVLFG nach dem KVLG 1989 (§§ 40–41). Die Beitragsbemessungsgrundlage richtet sich nach dem Wirtschaftswert Ihres Betriebs — nicht nach dem tatsächlichen Einkommen.
Krankenversicherung Landwirte Beitrag Rechner 2026
KV- und PV-Beitrag nach §§ 40–41 KVLG2 berechnen
Rechtsgrundlage
- § 40 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) ↗
Beitragsbemessungsgrundlage — Wirtschaftswert des Unternehmens
Gültig ab: 1. 1. 2004
- § 41 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) ↗
Beitragssätze für landwirtschaftliche Unternehmer (14,6% + Zusatzbeitrag)
Gültig ab: 1. 1. 2004
- § 55 Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) ↗
Pflegeversicherungsbeitrag 3,6% / 4,2% kinderlos
Gültig ab: 1. 7. 2023
Krankenversicherung für Landwirte: Das KVLG-System der SVLFG
Landwirtschaftliche Unternehmer sind nicht in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV nach SGB V) versichert, sondern in einem eigenen System: dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989). Träger ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Besonderheit: Wirtschaftswert statt Einkommen
Das KVLG-System kennt eine Besonderheit, die es grundlegend von der allgemeinen GKV unterscheidet: Als Beitragsbemessungsgrundlage nach § 40 KVLG2 dient nicht das tatsächlich erzielte Einkommen, sondern der Wirtschaftswert des Unternehmens. Dieser wird durch die Finanzbehörden anhand der Ertragsfähigkeit des Betriebs festgestellt.
Dies bedeutet: Zwei Betriebe gleicher Größe zahlen vergleichbare Beiträge, auch wenn ihre Ertragslage im konkreten Jahr stark voneinander abweicht. In ertragsschwachen Jahren kann die Beitragsbelastung daher relativ höher erscheinen.
Mindest- und Höchstbeitragsbemessungsgrundlage 2026
Um sehr niedrige Beiträge zu vermeiden, gilt eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von ca. 5.662,50 €/Monat. Liegt der anteilige Wirtschaftswert darunter, wird trotzdem mindestens diese Grundlage herangezogen. Die Höchstgrenze entspricht der allgemeinen GKV-Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 €/Monat 2026). Da die Mindest-BBG 2026 über der BBG liegt, zahlen die meisten Landwirte auf Basis der Mindest-BBG.
Beitragssätze nach § 41 KVLG2
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6% (§ 41 KVLG2). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der SVLFG, der 2026 bei ca. 1,7% liegt. Anders als bei Arbeitnehmern tragen landwirtschaftliche Unternehmer den vollen Beitrag selbst — es gibt keinen Arbeitgeberanteil.
Pflegeversicherung in der SVLFG
Parallel zur Krankenversicherung sind landwirtschaftliche Unternehmer in der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI versichert. Der Beitragssatz beträgt 3,6%(mit Kindern) bzw. 4,2% für Kinderlose ab 23 Jahren. Beide Beiträge werden auf dieselbe Beitragsbemessungsgrundlage (Wirtschaftswert nach § 40 KVLG2) erhoben.
Mitarbeitende Familienangehörige
Für mitarbeitende Familienangehörige (z.B. Ehegatte, Kinder) gelten besondere Regelungen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen als Familienangehörige mitversichert werden oder unterliegen selbst der Versicherungspflicht nach dem KVLG. Ein gesonderter Rechner für mitarbeitende Familienangehörige bietet detailliertere Berechnungen für diese Konstellation.
Häufige Fragen zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (KVLG2)
Wer ist in der SVLFG krankenversichert?
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist die zuständige Trägerin der Krankenversicherung für landwirtschaftliche Unternehmer nach dem KVLG 1989 (Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte). Pflichtversichert sind Unternehmer der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft, sofern ihr Betrieb eine bestimmte Mindestgröße überschreitet.
Wie wird die Beitragsbemessungsgrundlage nach § 40 KVLG2 ermittelt?
Nach § 40 KVLG2 bildet der Wirtschaftswert des landwirtschaftlichen Unternehmens die Grundlage für die Beitragsbemessung. Der Wirtschaftswert wird durch die Finanzbehörden festgestellt und spiegelt den wirtschaftlichen Ertragswert des Betriebs wider — unabhängig vom tatsächlich erzielten Einkommen. Damit unterscheidet sich die Beitragsbemessung grundlegend von der allgemeinen GKV.
Welche Mindest- und Höchstbeitragsbemessungsgrundlage gilt 2026?
Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für landwirtschaftliche Unternehmer beträgt 2026 ca. 5.662,50 € monatlich. Die Höchstbeitragsbemessungsgrundlage entspricht der allgemeinen GKV-BBG von 5.512,50 €/Monat. Da die Mindest-BBG über der Höchst-BBG liegt, wird in der Praxis die Mindest-BBG als effektive Grenze genutzt, sofern der Wirtschaftswert darunter liegt.
Welcher Beitragssatz gilt für landwirtschaftliche Unternehmer?
Der allgemeine Beitragssatz nach § 41 KVLG2 beträgt 14,6%. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der SVLFG (2026 ca. 1,7%). Für die Pflegeversicherung gelten 3,6% (mit Kindern) bzw. 4,2% (kinderlos ab 23 Jahren) gemäß § 55 SGB XI.
Zahlen landwirtschaftliche Unternehmer ihren Beitrag allein?
Anders als bei Arbeitnehmern gibt es bei selbständigen landwirtschaftlichen Unternehmern keinen Arbeitgeberanteil. Die Beiträge werden vom Unternehmer vollständig selbst getragen. Eine Ausnahme gilt für mitarbeitende Familienangehörige, bei denen eine andere Beitragsregelung greift.
Gibt es Besonderheiten bei der Pflegeversicherung für landwirtschaftliche Unternehmer?
Landwirtschaftliche Unternehmer sind in der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI versichert. Der Beitragssatz beträgt 3,6% (mit Kindern) oder 4,2% (kinderlos ab 23 Jahren). Die Beitragsbemessungsgrundlage entspricht der der KV nach KVLG2. Pflegeversicherungsbeiträge sind wie KV-Beiträge vom Unternehmer allein zu tragen.