§ 45, § 46 KVLG 1989 — KV-Beitrag Altenteiler und Ruheständler

Berechnen Sie den KV-Beitrag als landwirtschaftlicher Altenteiler oder Ruheständler in der SVLFG. Nach §§ 45–46 KVLG 1989 richten sich die beitragspflichtigen Einnahmen nach der Rentenhöhe aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) sowie weiteren Einnahmen.

KV-Beitrag Landwirt im Ruhestand (Altenteiler) 2026

KV- und PV-Beiträge nach §§ 45–46 KVLG2 berechnen

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Letzte Aktualisierung: 30. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Krankenversicherung für Altenteiler und Ruheständler in der SVLFG

Wer als landwirtschaftlicher Unternehmer seinen Betrieb abgibt und in den Ruhestand tritt, bleibt in der Regel Mitglied der Krankenversicherung der Landwirte (SVLFG). Als Altenteiler im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 KVLG 1989 unterliegen diese Personen besonderen Beitragsregelungen, die sich von denen aktiver Unternehmer unterscheiden.

Beitragsbemessungsgrundlage nach § 45 KVLG2

Während aktive landwirtschaftliche Unternehmer nach § 40 KVLG2 auf Basis des Wirtschaftswerts des Betriebs beitragspflichtig sind, richtet sich die Beitragsbemessung für Altenteiler nach § 45 KVLG2 nach ihrer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) und weiteren Einnahmen. Dies führt in der Regel zu einer deutlich niedrigeren Beitragsbasis als bei aktiven Unternehmern.

Mindest-BBG 2026 für Altenteiler

Auch für Altenteiler gilt eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Diese beträgt 2026 ca. 1.178,33 €/Monat. Liegt die Rente darunter, wird trotzdem mindestens dieser Betrag als Beitragsbasis herangezogen. Dies stellt sicher, dass eine angemessene Mindestabsicherung in der Krankenversicherung gewährleistet bleibt.

Weitere beitragspflichtige Einnahmen nach § 46 KVLG2

Neben der AdL-Rente können weitere Einnahmen nach § 46 KVLG2 beitragspflichtig sein: Versorgungsbezüge, Einnahmen aus einer Nebentätigkeit oder Altenteilerleistungen in Form von Geldleistungen. Diese werden zur Rente addiert; die Summe ist durch die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 €/Monat 2026) nach oben begrenzt.

Beitragszuschuss der SVLFG

Rentnerinnen und Rentner der Alterssicherung der Landwirte erhalten von der SVLFG einenBeitragszuschuss zur Krankenversicherung. Dieser entspricht in der Regel dem halben allgemeinen Beitragssatz (7,3%), nicht dem Zusatzbeitrag. Damit wird die finanzielle Belastung für Altenteiler spürbar gemildert. Der Zuschuss wird automatisch von der SVLFG geleistet.

Pflegeversicherung im Ruhestand

Die Pflegeversicherungspflicht besteht auch im Ruhestand fort. Der Beitragssatz beträgt 3,6% (mit Kindern) bzw. 4,2% (kinderlos ab 23 Jahren) — identisch mit den Sätzen für aktive Unternehmer. Anders als in der Krankenversicherung gibt es für die Pflegeversicherung keinen Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers.

Häufige Fragen zur KV im Ruhestand für Landwirte (KVLG2)

Was sind Altenteiler im Sinne des KVLG?

Als Altenteiler bezeichnet das KVLG 1989 (§ 2 Abs. 1 Nr. 4) Personen, die das landwirtschaftliche Unternehmen abgegeben haben und dafür eine Altenteilerleistung (z.B. Wohnrecht, Naturalleistungen, Rente) erhalten. Sie bleiben Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Landwirte (SVLFG), auch wenn sie nicht mehr aktiv im Betrieb tätig sind.

Wie werden die beitragspflichtigen Einnahmen der Altenteiler ermittelt?

Nach § 45 KVLG2 bilden die Rente aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) und ggf. weitere Einnahmen nach § 46 KVLG2 die Beitragsbemessungsgrundlage. Es gelten eine Mindest- und eine Höchstbeitragsbemessungsgrundlage: Die Mindest-BBG beträgt 2026 ca. 1.178,33 €/Monat; die Höchst-BBG entspricht der allgemeinen GKV-BBG (5.512,50 €/Monat).

Welcher Beitragssatz gilt für Altenteiler 2026?

Altenteiler zahlen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6% plus den Zusatzbeitrag der SVLFG (ca. 1,7% im Jahr 2026). Für die Pflegeversicherung gelten 3,6% (mit Kindern) bzw. 4,2% (kinderlos ab 23 Jahren). Da es keinen Rentenversicherungsanteil gibt (der Rentenversicherungsbeitrag auf die AdL-Rente wird vom Rentenversicherungsträger abgeführt), ist die Gesamtbelastung geringer als bei aktiven Unternehmern.

Gibt es einen Beitragszuschuss für Altenteiler?

Bezieher einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte erhalten von der SVLFG einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung, sofern sie Pflichtversicherte in der KVLG sind. Dieser Zuschuss entspricht dem halben Krankenversicherungsbeitrag (ca. 7,3%), nicht jedoch dem Zusatzbeitrag. Der Zuschuss wird direkt von der SVLFG geleistet.

Müssen Altenteiler mit weiteren Einnahmen höhere Beiträge zahlen?

Ja. Nach § 46 KVLG2 zählen neben der AdL-Rente auch weitere beitragspflichtige Einnahmen zur Bemessungsgrundlage — etwa Einnahmen aus geringfügiger Tätigkeit im Betrieb, Versorgungsbezüge oder Kapitalerträge (soweit beitragspflichtig). Die Summe aller Einnahmen ist auf die Höchstbeitragsbemessungsgrundlage begrenzt.

Was passiert mit dem Krankenversicherungsschutz nach dem Tod des Altenteilnehmers?

Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod des Mitglieds. Der überlebende Ehegatte kann — sofern er selbst Mitglied in der SVLFG ist oder wird — eigene Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Kinder können ggf. familienversichert sein. Die SVLFG berät im Einzelfall über die Absicherung der Hinterbliebenen.

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