Berechnen Sie, wie Ihr Hinzuverdienst die Erwerbsminderungsrente beeinflusst. Für Altersrentner gilt seit 01.01.2023 kein Limit mehr (§ 34 SGB VI). Bei der vollen EM-Rente beträgt die Grenze 2026 monatlich 936,25 € — Überschreitungen werden zu 40 % angerechnet.
Rechtsgrundlage
- § 96a Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente — 40 % Anrechnung des Überschusses
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 34 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Hinzuverdienst bei Altersrente — keine Grenze seit 01.01.2023
Gültig ab: 1. 1. 2023
Kurz erklärt: Rente und Einkommen Anrechnung 2026
Die Frage, ob und wie viel man neben der Rente verdienen darf, ist für viele Rentenempfänger zentral. Das Recht unterscheidet dabei grundlegend zwischen Altersrente und Erwerbsminderungsrente (EM-Rente).
Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen seit 2023
Seit dem 01.01.2023 gilt für alle Altersrentner in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenze mehr (§ 34 Abs. 2 SGB VI). Die frühere Regelung, die eine Grenze von 6.300 € jährlich vorsah, wurde abgeschafft. Heute können Altersrentner unbegrenzt arbeiten und verdienen, ohne dass ihre Rente gemindert wird. Dies soll den Fachkräftemangel lindern und älteren Menschen mehr Flexibilität geben.
Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen nach § 96a SGB VI
Bei der Erwerbsminderungsrente gelten nach wie vor Hinzuverdienstgrenzen. Die Grenze orientiert sich an der monatlichen Bezugsgröße West, die 2026 bei 3.745 €/Monat liegt. Für die volle EM-Rente beträgt die jährliche Grenze 3 × 3.745 € = 11.235 €, also monatlich 936,25 €. Für die halbe EM-Rente gilt das Doppelte: 6 × 3.745 € = 22.470 €/Jahr (1.872,50 €/Monat).
Berechnung der Rentenkürzung
Wer die Hinzuverdienstgrenze überschreitet, verliert nicht sofort die gesamte Rente. Es werden lediglich 40 % des Überschusses von der Rente abgezogen. Verdient jemand mit voller EM-Rente 1.200 € monatlich (Überschuss: 263,75 €), beträgt die Kürzung nur 105,50 €. Die Rente kann maximal auf 0 € reduziert werden, nicht darunter.
Praktische Hinweise
EM-Rentner sollten ihr geplantes Zusatzeinkommen vorab mit dem Rechner prüfen. Jede Änderung des Hinzuverdienstes muss der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Bei Überschreitungen führt die DRV Jahresabgleiche durch und fordert zu viel gezahlte Beträge zurück. Eine Beratung durch die DRV ist kostenlos und empfehlenswert vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit neben der EM-Rente.
Häufige Fragen zum Hinzuverdienst bei Rente
Was ist die Hinzuverdienstgrenze bei der vollen EM-Rente 2026?
Bei der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze 2026 jährlich 11.235 € (3 × monatliche Bezugsgröße West von 3.745 €), also monatlich 936,25 €. Wer mehr verdient, bekommt 40 % des Überschusses von der Rente abgezogen (§ 96a Abs. 1 SGB VI).
Kann ich neben der Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen?
Ja. Seit dem 01.01.2023 gilt für Altersrentner keine Hinzuverdienstgrenze mehr (§ 34 Abs. 2 SGB VI). Sie können beliebig viel verdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird.
Wie wird die Rentenkürzung bei Erwerbsminderungsrente berechnet?
Übersteigt das monatliche Hinzuverdienst die Grenze, wird der Überschuss mit 40 % auf die Rente angerechnet. Bei einem Überschuss von 500 € beträgt die Kürzung 200 €. Die Rente kann maximal auf 0 € sinken. Grundlage ist § 96a Abs. 1 S. 2 SGB VI.
Ab wann gab es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrente?
Die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner trat zum 01.01.2023 in Kraft. Zuvor galt ab dem Regelrentenalter eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € jährlich. Die Reform sollte ältere Arbeitnehmer ermutigen, länger im Erwerbsleben zu bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente?
Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Die halbe EM-Rente wird bei 3–6 Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit gewährt. Die Hinzuverdienstgrenze für die halbe EM-Rente beträgt 2026 monatlich 1.872,50 € (6 × Bezugsgröße / 12).
Muss ich den Hinzuverdienst der Rentenversicherung melden?
Ja. Als Bezieher von Erwerbsminderungsrente sind Sie verpflichtet, Änderungen im Hinzuverdienst unverzüglich der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Verstöße können zu Rückforderungen führen.