§ 96a SGB VI

Berechnen Sie, ob und wie Ihr Hinzuverdienst Ihre Rente beeinflusst. Seit 2023 gilt für Altersrente keine Grenze mehr — für Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin Grenzen nach § 96a SGB VI.

Letzte Aktualisierung: 2. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Rente und Hinzuverdienst 2026 — Was ist erlaubt?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Bezieher von Altersrente in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das bedeutet: Wer Altersrente bezieht, kann unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Diese Neuregelung wurde durch das Rentenanpassungsgesetz 2023 eingeführt.

Anders sieht es bei der Erwerbsminderungsrente aus: Hier gelten weiterhin Hinzuverdienstgrenzen gemäß § 96a SGB VI. Die jährliche Grenze für die volle Erwerbsminderungsrente beträgt 18 Monatsbeiträge auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns. Für 2026 ergibt sich damit eine monatliche Grenze von rund 3.333 Euro.

Berechnung der Rentenkürzung

Übersteigt der Hinzuverdienst die Grenze, wird die Erwerbsminderungsrente um 40 Prozent des überschreitenden Betrags gemindert. Die maximale Kürzung ist auf den vollen Rentenbetrag begrenzt.

Teilweise Erwerbsminderungsrente

Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente gilt die doppelte Grenze, da diese Rentenform für Personen gedacht ist, die noch einem Teil ihrer Arbeitstätigkeit nachgehen können. Die monatliche Grenze liegt hier bei rund 6.666 Euro.

Häufige Fragen zum Hinzuverdienst bei Rente

Gilt die Hinzuverdienstgrenze auch für Altersrente?

Nein. Seit dem 1. Januar 2023 können Bezieher von Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente 2026?

Die monatliche Grenze bei voller EM-Rente beträgt rund 3.333 Euro (18-facher monatlicher Mindestlohn jährlich, geteilt durch 12).

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Die Erwerbsminderungsrente wird um 40 Prozent des überschreitenden Betrags gekürzt. Die Kürzung ist auf den vollen Rentenbetrag begrenzt.

Gilt für teilweise EM-Rente eine andere Grenze?

Ja, bei teilweiser Erwerbsminderungsrente gilt die doppelte Hinzuverdienstgrenze, da diese Rentenform für Personen gedacht ist, die noch teilweise arbeiten können.

Muss ich den Hinzuverdienst der Rentenversicherung melden?

Ja, als Bezieher von Erwerbsminderungsrente sind Sie verpflichtet, Änderungen im Hinzuverdienst unverzüglich der Deutschen Rentenversicherung zu melden.

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