Berechnen Sie Ihre Teilrente und planen Sie Ihren Hinzuverdienst. Seit 2023 gilt für Altersrente kein Hinzuverdienstlimit mehr — Sie können Rente und Arbeit frei kombinieren.
Rechtsgrundlage
- § 42 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Teilrente — 25, 50, 66,67 oder 75 % der vollen Altersrente
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 34 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Hinzuverdienst bei Altersrente — keine Grenze seit 01.01.2023
Gültig ab: 1. 1. 2023
Kurz erklärt: Teilrente und Hinzuverdienst 2026
Die Teilrente nach § 42 SGB VI ermöglicht einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Statt die volle Rente auf einen Schlag zu beziehen, können Sie nur einen Teil — 25, 50, 66,67 oder 75 % — in Anspruch nehmen und gleichzeitig weiterarbeiten.
Keine Hinzuverdienstgrenze seit 2023 (§ 34 Abs. 2 SGB VI)
Seit dem 01.01.2023 gibt es für Altersrentner keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Das bedeutet: Wer Altersrente (auch als Teilrente) bezieht, kann unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gemindert wird. Diese Neuregelung gilt für alle Formen der Altersrente — reguläre Altersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, für schwerbehinderte Menschen usw.
Berechnung der Teilrente nach § 42 SGB VI
Der monatliche Teilrentenbetrag ergibt sich einfach aus: volle Rente × Anteilsfaktor. Bei einer Vollrente von 1.500 € und 50 % Teilrente erhalten Sie 750 €/Monat. Kombiniert mit einem Arbeitseinkommen von 1.000 € ergibt das ein Gesamteinkommen von 1.750 €/Monat — ohne jede Begrenzung oder Kürzung.
Rentenanwartschaften durch Weiterarbeit aufbauen
Ein besonderer Vorteil der Teilrente: Wer weiterarbeitet, baut weiterhin Rentenanwartschaften auf. Jeder Monat sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung generiert neue Entgeltpunkte, die später die Vollrente erhöhen. Wer fünf Jahre Teilrente bezieht und dabei weiterarbeitet, hat am Ende eine höhere Vollrente als ohne diese Zeit.
Praktische Entscheidungshilfe
Die Teilrente eignet sich besonders für Personen, die schrittweise kürzertreten möchten, aber noch nicht vollständig aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen. Durch den Rechner sehen Sie sofort, welches Gesamteinkommen Sie bei verschiedenen Teilrentenanteilen und Hinzuverdienst erreichen. So lässt sich der optimale Übergangsplan für die eigene Lebenssituation gestalten.
Häufige Fragen zur Teilrente
Was ist eine Teilrente?
Eine Teilrente ist ein prozentualer Anteil (25%, 50%, 66,67% oder 75%) Ihrer vollen Altersrente. Sie können Teilrente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten.
Gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei der Altersrente?
Richtig. Seit dem 1. Januar 2023 können Bezieher von Altersrente (auch Vollrente) unbegrenzt hinzuverdienen. Die Rente wird nicht mehr gekürzt.
Was sind die Stufen der Teilrente?
Sie können 25%, 50%, 66,67% oder 75% Ihrer vollen Altersrente als Teilrente beziehen.
Baue ich durch Weiterarbeit neben der Teilrente neue Rentenansprüche auf?
Ja, solange Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zahlen Sie Beiträge in die Rentenversicherung und bauen neue Entgeltpunkte auf.
Ist Teilrente auch bei Erwerbsminderungsrente möglich?
Nein. Teilrente nach § 42 SGB VI gilt nur für Altersrente. Bei Erwerbsminderungsrente gibt es volle und teilweise EM-Rente nach anderen Regeln.