Berechnen Sie Ihre Teilrente und planen Sie Ihren Hinzuverdienst. Seit 2023 gilt für Altersrente kein Hinzuverdienstlimit mehr — Sie können Rente und Arbeit frei kombinieren.
Rechtsgrundlage
- § 42 SGB VI (SGB_6) ↗
Teilrente — schrittweiser Renteneinstieg
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 34 SGB VI (SGB_6) ↗
Altersrente: kein Hinzuverdienstlimit ab 01.01.2023
Gültig ab: 1. 1. 2023
Teilrente 2026: Schrittweiser Übergang in den Ruhestand
Die Teilrente nach § 42 SGB VI ermöglicht einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Statt die volle Rente auf einen Schlag zu beziehen, können Sie nur einen Teil (25%, 50%, 66,67% oder 75%) in Anspruch nehmen und den Rest weiterhin durch Erwerbstätigkeit erarbeiten.
Seit dem 1. Januar 2023 hat sich die Situation für Altersrentenbeziehererheblich vereinfacht: Es gibt keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie können bei Bezug von Altersrente unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Praktisches Beispiel
Bei einer Vollrente von 1.200 Euro und einem Hinzuverdienst von 1.500 Euro: Mit 50%-Teilrente erhalten Sie 600 Euro Rente plus 1.500 Euro Verdienst = 2.100 Euro Gesamteinkommen. Gleichzeitig bauen Sie durch die Weiterarbeit neue Rentenanwartschaften auf.
Neue Rentenanwartschaften aufbauen
Durch den Bezug einer Teilrente bei gleichzeitiger Weiterarbeit bauen Sie neue Entgeltpunkte auf, was später zu einer höheren Vollrente führen kann. Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist vor einer solchen Entscheidung empfehlenswert.
Häufige Fragen zur Teilrente
Was ist eine Teilrente?
Eine Teilrente ist ein prozentualer Anteil (25%, 50%, 66,67% oder 75%) Ihrer vollen Altersrente. Sie können Teilrente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten.
Gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei der Altersrente?
Richtig. Seit dem 1. Januar 2023 können Bezieher von Altersrente (auch Vollrente) unbegrenzt hinzuverdienen. Die Rente wird nicht mehr gekürzt.
Was sind die Stufen der Teilrente?
Sie können 25%, 50%, 66,67% oder 75% Ihrer vollen Altersrente als Teilrente beziehen.
Baue ich durch Weiterarbeit neben der Teilrente neue Rentenansprüche auf?
Ja, solange Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zahlen Sie Beiträge in die Rentenversicherung und bauen neue Entgeltpunkte auf.
Ist Teilrente auch bei Erwerbsminderungsrente möglich?
Nein. Teilrente nach § 42 SGB VI gilt nur für Altersrente. Bei Erwerbsminderungsrente gibt es volle und teilweise EM-Rente nach anderen Regeln.