Berechnen Sie Ihre monatliche Riester-Rente in der Auszahlungsphase und die optionale Einmalzahlung von 30% nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 AltZertG. Der Rechner zeigt die Rentenannuität auf das volle Kapital und auf das verbleibende 70%-Kapital nach Einmalentnahme — bei individueller Rendite und Lebenserwartung.
Rechtsgrundlage
- § 1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) (AltZertG) ↗
Zertifizierungsvoraussetzungen — 30% Einmalzahlungsoption zu Beginn der Auszahlungsphase
Gültig ab: 1. 1. 2002
- § 16 Verordnung über die Berichtspflichten bei Altersvorsorgeverträgen (AltVPIBV) (AltVPIBV) ↗
Pflichten zur Prognoserechnung und Auszahlungsszenarien
Gültig ab: 1. 1. 2017
Riester-Rente Auszahlungsphase 2026 — Berechnung und Optionen
Die Riester-Rente ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. In der Auszahlungsphase stehen mehrere Optionen zur Verfügung: laufende Monatsrente, Einmalzahlung von 30% oder eine Kombination beider Varianten. Der Rechner basiert auf der Rentenannuität-Formel und bildet realistische Auszahlungsszenarien ab.
Rentenannuität — Berechnung der monatlichen Rate
Die monatliche Rente ergibt sich aus der Annuitätenformel: PMT = PV × r / (1 − (1+r)^(−n)), wobei PV das angesammelte Kapital, r der monatliche Zinssatz und n die Laufzeit in Monaten ist. Der monatliche Zinssatz leitet sich aus dem Jahressatz ab: r = (1 + Jahressatz)^(1/12) − 1. Bei 2% Jahresrendite und 100.000 € Kapital über 18 Jahre ergibt sich eine monatliche Rente von ca. 554 €.
Die 30%-Einmalzahlung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 AltZertG
Jeder zertifizierte Riester-Vertrag muss die Option einräumen, zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30% des angesammelten Kapitals als Einmalzahlung zu entnehmen. Diese 30% unterliegen der vollen nachgelagerten Besteuerung im Jahr der Entnahme. Das verbleibende Kapital (70%) wird dann als laufende Monatsrente ausgezahlt. Sinnvoll ist die Einmalzahlung z.B. für größere Ausgaben wie Wohnrenovierung oder Schuldentilgung zu Rentenbeginn.
Nachgelagerte Besteuerung — Steuerlicher Vorteil
Riester-Beiträge können als Sonderausgaben nach § 10a EStG geltend gemacht werden (max. 2.100 €/Jahr). Im Gegenzug sind die Auszahlungen voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Das Modell lohnt sich, weil der Steuervorteil in der Einzahlungsphase (hoher Grenzsteuersatz) größer ist als die Steuerlast in der Rentenbezugsphase (meist niedrigerer Steuersatz).
Renditeerwartung in der Auszahlungsphase
In der Auszahlungsphase unterliegen Riester-Produkte der Kapitalgarantie: Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen müssen zum Auszahlungsbeginn mindestens vollständig vorhanden sein. Klassische Versicherungsprodukte bieten garantierte Renten, während fondsbasierte Riester-Produkte höhere, aber nicht garantierte Renditen ermöglichen. Konservative Annahmen von 1–2% p.a. sind für Planungszwecke empfehlenswert.
Wann beginnt die Auszahlungsphase?
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit dem 62. Lebensjahr (für Verträge ab 2012). Für ältere Verträge (Abschluss vor 2012) gilt noch die Grenze von 60 Jahren. Eine vorzeitige Kündigung oder Entnahme vor der Altersgrenze führt zur vollständigen Rückforderung aller staatlichen Zulagen und Steuervorteile — sogenannte schädliche Verwendung. Es empfiehlt sich, die Auszahlung mit dem regulären Rentenbeginn zu koordinieren.
Häufige Fragen zur Riester-Rente Auszahlungsphase
Wie wird die monatliche Riester-Rente berechnet?
Die monatliche Riester-Rente ergibt sich aus dem angesammelten Kapital, der erwarteten Restlaufzeit (Lebenserwartung minus Rentenbeginn) und der Verzinsung in der Auszahlungsphase. Mathematisch handelt es sich um eine Rentenannuität: Kapital × Monatszins / (1 − (1 + Monatszins)^(−n)), wobei n die Anzahl der Monate ist. Der Monatszins leitet sich aus dem Jahreszinssatz ab.
Was ist die 30%-Einmalzahlung bei der Riester-Rente?
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 AltZertG dürfen bis zu 30% des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalzahlung entnommen werden. Diese Option ist in allen zertifizierten Riester-Verträgen einzuräumen. Die 30%-Entnahme ist voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Das verbleibende Kapital (70%) wird dann als laufende Monatsrente ausgezahlt.
Ab welchem Alter kann die Riester-Rente ausgezahlt werden?
Die Riester-Rente darf frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr (für Verträge ab 2012) bzw. 60. Lebensjahr (ältere Verträge) ausgezahlt werden. Eine Auszahlung vor diesem Alter gilt als schädliche Verwendung und führt zur Rückforderung aller Zulagen und Steuervorteile. Empfohlen wird der Beginn ab dem regulären Rentenalter zur Optimierung der nachgelagerten Besteuerung.
Wie wird die Riester-Rente besteuert?
Riester-Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung: Die Auszahlungen (sowohl laufende Rente als auch Einmalzahlung) sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Da im Rentenalter das Einkommen typischerweise geringer ist, fällt die Besteuerung meist niedriger aus als in der Erwerbsphase. Dies ist der Kernvorteil des Riester-Modells.
Was passiert bei frühzeitigem Tod des Riester-Sparers?
Im Todesfall des Riester-Sparers können unter bestimmten Bedingungen der Ehegatte oder Kinder das Kapital übernehmen (Übertragung auf eigenen Riester-Vertrag). Eine Auszahlung an andere Erben führt zur Rückforderung der staatlichen Zulagen. Die Riester-Förderung ist primär auf die eigene Altersvorsorge ausgerichtet, nicht auf Erbschaftszwecke.
Welche Rendite kann man in der Auszahlungsphase erwarten?
In der Auszahlungsphase sind Riester-Produkte gesetzlich zur Kapitalgarantie verpflichtet: Alle eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen müssen zu Beginn der Auszahlung zur Verfügung stehen. Die Rendite in der Auszahlungsphase hängt vom Anlageprodukt ab: Versicherungslösungen bieten garantierte Renten, Fondslösungen können höhere Renditen aber auch Schwankungen aufweisen. Typisch sind 1–3% p.a. in der Auszahlungsphase.