Welche Regelbedarfsstufe gilt für Ihren Haushalt 2026? Unser Rechner ermittelt den monatlichen Regelbedarf nach § 8 RBEG 2021 — von Stufe 1 (563 €) für Alleinstehende bis Stufe 6 (357 €) für Kleinkinder — für Bürgergeld (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII).
SGB XII Regelbedarf Regelbedarfsstufen Rechner 2026
Regelbedarfsstufen 1–6 nach § 8 RBEG 2021 — für SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe)
Rechtsgrundlage
- § 8 Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 (RBEG 2021) ↗
Regelbedarfsstufen 2026 — Fortschreibung nach § 28a SGB XII
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 28a Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ↗
Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfsstufen
Gültig ab: 1. 1. 2026
Regelbedarfsstufen 2026 — SGB II und SGB XII
Was sind Regelbedarfsstufen?
Die Regelbedarfsstufen sind gesetzlich festgelegte monatliche Pauschalbeträge, die den Grundbedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsstrom und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken sollen. Sie werden auf Basis des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG 2021) festgesetzt und jährlich nach § 28a SGB XII fortgeschrieben. Dieselben Stufen gelten für Bürgergeld (SGB II) und Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII).
Regelbedarfsstufen 2026 im Überblick
Für 2026 gelten folgende monatliche Beträge: Stufe 1 (Alleinstehende, Alleinerziehende): 563 €. Stufe 2 (Partner je): 506 €.Stufe 3 (stationäre Einrichtung): 451 €. Stufe 4(Jugendliche 15–17 J.): 471 €. Stufe 5 (Kinder 7–14 J.): 390 €.Stufe 6 (Kinder 0–6 J.): 357 €. Die Stufen 1–3 richten sich an Erwachsene, die Stufen 4–6 an Minderjährige.
SGB II vs. SGB XII — wer erhält was?
Bürgergeld (SGB II) erhalten erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 67 Jahren, die hilfebedürftig sind. Zuständig ist das Jobcenter. Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII) erhalten Personen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind oder das Rentenalter (67 Jahre) erreicht haben. Zuständig ist das Sozialamt. Beide Leistungsarten nutzen exakt dieselben Regelbedarfsstufen — der Unterschied liegt im Personenkreis und in der Behördenzuständigkeit.
Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe
Die Regelbedarfe werden nach § 28a SGB XII jährlich zum 1. Januar durch eine Fortschreibungsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst. Grundlage ist ein Mischindex aus der Entwicklung der Nettolöhne (Gewichtung 70 %) und des Verbraucherpreisindex (30 %). Alle fünf Jahre erfolgt eine Grundüberprüfung auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts — das RBEG wird dann neu erlassen.
Stationäre Einrichtungen (Stufe 3)
Personen in stationären Einrichtungen (Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen) erhalten Regelbedarf nach Stufe 3 mit 451 €. Dieser geringere Betrag spiegelt wider, dass bestimmte Bedarfe (z.B. Unterkunft, Verpflegung) bereits durch die Einrichtung abgedeckt werden. Ergänzend kann Hilfe zur Pflege nach SGB XII gewährt werden.
Häufige Fragen zu den Regelbedarfsstufen
Was sind Regelbedarfsstufen nach SGB XII?
Regelbedarfsstufen sind die gesetzlich festgelegten monatlichen Pauschalbeträge für den allgemeinen Lebensunterhalt. Sie gelten für Bürgergeld (SGB II) und Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII) gleichermaßen. Die Stufen 1–6 unterscheiden sich nach Lebensform (Alleinstehend, Paar, stationär) und Alter (Kinder, Jugendliche).
Wie hoch sind die Regelbedarfsstufen 2026?
Die Regelbedarfsstufen 2026 betragen: Stufe 1 (Alleinstehend/Alleinerziehend): 563 €/Monat. Stufe 2 (Partner in Bedarfsgemeinschaft): je 506 €/Monat. Stufe 3 (stationäre Einrichtung): 451 €/Monat. Stufe 4 (Jugendliche 15–17 J.): 471 €/Monat. Stufe 5 (Kinder 7–14 J.): 390 €/Monat. Stufe 6 (Kinder 0–6 J.): 357 €/Monat.
Was ist der Unterschied zwischen SGB II und SGB XII?
SGB II (Bürgergeld) richtet sich an erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 67 Jahren, die hilfebedürftig sind. SGB XII (Sozialhilfe/Grundsicherung) gilt für Personen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind (z.B. wegen Krankheit oder Behinderung) oder das Rentenalter (67 J.) erreicht haben. Beide Leistungen nutzen dieselben Regelbedarfsstufen.
Wie werden Regelbedarfe jährlich angepasst?
Die Regelbedarfe werden jährlich zum 1. Januar nach § 28a SGB XII durch eine Fortschreibungsverordnung angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des Mischindex aus Nettolohnentwicklung und Verbraucherpreisindex (EVS — Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts). Das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) wird alle 5 Jahre umfassend neu berechnet.
Welche Stufe gilt für Kinder und Jugendliche?
Kinder und Jugendliche erhalten altersgestaffelte Regelbedarfe: Kinder 0–6 Jahre: Stufe 6 mit 357 €/Monat. Kinder 7–14 Jahre: Stufe 5 mit 390 €/Monat. Jugendliche 15–17 Jahre: Stufe 4 mit 471 €/Monat. Ab 18 Jahren gelten je nach Lebensform Stufe 1 oder 2 wie für Erwachsene.