§§ 61–66 SGB XII

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Pflege und was zahlt die Sozialhilfe? Unser Rechner berechnet SGB XI + SGB XII Leistungen nach §§ 61–66 SGB XII — ambulant und stationär.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Hilfe zur Pflege 2026 — §§ 61–66 SGB XII, SGB XI, Eigenanteil

Hilfe zur Pflege — §§ 61–66 SGB XII

Die Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII ist eine subsidiäre Sozialhilfeleistung, die greift, wenn der Pflegebedürftige die Kosten der Pflege nicht aus eigenen Mitteln und SGB XI-Leistungen bestreiten kann. Sie ist das soziale Sicherheitsnetz für die Pflege — insbesondere bei hohen stationären Pflegeheimkosten, die das SGB XI nicht vollständig abdeckt.

SGB XI und SGB XII: Zusammenspiel

Zunächst wird geprüft, ob SGB XI-Leistungen (gesetzliche Pflegeversicherung) den Bedarf decken: Pflegegeld (§ 37 SGB XI: bis 990 €/Monat bei PG 5), ambulante Sachleistungen (§ 36: bis 2.200 €/Monat), oder stationäre Zuschüsse (§ 43: bis 2.005 €/Monat). Was darüber hinausgeht und nicht aus Einkommen/Vermögen gedeckt werden kann, übernimmt die Hilfe zur Pflege nach SGB XII.

Eigenanteil: Einkommen und Vermögen

Der Eigenanteil des Pflegebedürftigen richtet sich nach seinem bereinigten Nettoeinkommen (§§ 82–89 SGB XII). Einkommen über dem Einkommensfreibetrag (~1.200 €/Monat) sowie verwertbares Vermögen über dem Schonvermögen 5.000 € müssen eingesetzt werden. Das verwertbare Vermögen wird monatlich zu 1/60 angerechnet.

Elternunterhalt: Grenzen der Inanspruchnahme

Unterhaltspflichtige Kinder werden seit 2020 (Angehörigen-Entlastungsgesetz) nur dann in Anspruch genommen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Unterhalb dieser Grenze bleibt der Rückgriff ausgeschlossen — dies schützt Kinder mit mittleren Einkommen vor finanzieller Belastung durch die Pflegekosten der Eltern.

Häufige Fragen zur Hilfe zur Pflege

Wann besteht Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII?

Anspruch auf Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII) besteht, wenn der Pflegebedürftige die Kosten der Pflege nicht selbst tragen kann und die SGB XI-Leistungen nicht ausreichen. Sie gilt als subsidiäre Leistung — eigenes Einkommen und Vermögen müssen zuerst eingesetzt werden. Typische Fälle: Pflegegrad 1 ohne SGB XI-Leistung, stationäre Pflegeheimkosten über dem SGB XI-Zuschuss.

Wie hoch ist das Pflegegeld nach SGB XI 2026?

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI beträgt 2026: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, sondern nur Beratungs- und Entlastungsleistungen. Die ambulante Sachleistung (§ 36 SGB XI) ist deutlich höher: PG 2 = 761 €, PG 3 = 1.432 €.

Was deckt die SGB XII Ergänzungsleistung ab?

Die SGB XII Hilfe zur Pflege deckt die Pflegekosten ab, die SGB XI-Leistungen und eigenes Einkommen/Vermögen nicht abdecken. Bei ambulanter Pflege ergänzt sie das Pflegegeld und die Sachleistungen. Bei stationärer Pflege übernimmt sie den nicht durch SGB XI und Eigenanteil gedeckten Teil der Pflegeheimkosten.

Wie wird Einkommen bei der Hilfe zur Pflege angerechnet?

Das eigene Einkommen des Pflegebedürftigen wird nach §§ 82–89 SGB XII angerechnet. Es gibt eine Einkommensgrenze: Einkommen über dem sogenannten maßgeblichen Grundbetrag (grob: 1.200 €/Monat) muss für die Pflegekosten eingesetzt werden. Der Sozialhilfeträger übernimmt nur den Rest.

Müssen Angehörige für Pflegekosten zahlen?

Unterhaltspflichtige Kinder müssen nach § 94 SGB XII bei Sozialhilfebezug der Eltern Unterhalt zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 € liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII — Elternunterhalt). Unterhalb dieser Grenze gibt es keinen Rückgriff. Ehepartner haften gegenseitig nach Unterhaltsrecht.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld SGB XI und Hilfe zur Pflege SGB XII?

SGB XI-Pflegegeld ist eine Versicherungsleistung aus der Pflegepflichtversicherung — sie steht jedem mit entsprechendem Pflegegrad zu, unabhängig vom Einkommen. Die Hilfe zur Pflege nach SGB XII ist eine bedürftigkeitsabhängige Sozialhilfeleistung — sie wird nur gewährt, wenn eigene Mittel und SGB XI-Leistungen nicht ausreichen (Subsidiaritätsprinzip).

Weitere Pflege-Rechner

Hilfe zur Pflege § 61 SGB XII Rechner 2026 | RuleCalc | RuleCalc