Berechnen Sie das Pflegegeld nach § 64a SGB XII (Hilfe zur Pflege) für häusliche Pflege. Dieser Rechner ermittelt den SGB XII-Anspruch nach Pflegegrad, berücksichtigt bereits erhaltenes SGB XI-Pflegegeld als Aufstockung und prüft die Vermögensgrenze (Schonvermögen 10.000 €).
Rechtsgrundlage
- § 64a SGB XII (SGB XII) ↗
Pflegegeld — Hilfe zur Pflege (häusliche Pflege)
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 63 SGB XII (SGB XII) ↗
Leistungsumfang der Hilfe zur Pflege
Gültig ab: 1. 1. 2025
Hilfe zur Pflege nach SGB XII — häusliche Pflege 2026
Hilfe zur Pflege nach SGB XII — häusliche Pflege 2026
Die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) ist eine wichtige Sozialleistung für pflegebedürftige Menschen, die nicht oder nur unzureichend durch die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert sind. Sie wird als Sozialhilfeleistung vom Sozialamt gewährt und ist — anders als SGB XI-Leistungen — einkommens- und vermögensabhängig.
Pflegegeld nach § 64a SGB XII
Das Pflegegeld nach § 64a SGB XII steht pflegebedürftigen Personen zu, die von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen zuhause versorgt werden. Die Beträge sind identisch mit dem Pflegegeld nach § 37 SGB XI und richten sich nach dem festgestellten Pflegegrad: Pflegegrad 2 erhält 332 €, Pflegegrad 3 erhält 573 €, Pflegegrad 4 erhält 765 € und Pflegegrad 5 erhält 947 € monatlich. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, kann aber den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich nutzen.
Aufstockung über SGB XI hinaus
Wenn eine pflegebedürftige Person bereits Pflegegeld aus der Pflegeversicherung (SGB XI) erhält, aber der Betrag nicht ausreicht oder nur teilweise gezahlt wird, kann die Sozialhilfe die Differenz aufstocken. Dies ist insbesondere bei Kombinationsleistungen relevant, wenn nur ein Teil des SGB XI-Pflegegelds ausgezahlt wird, weil gleichzeitig Sachleistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden.
Vermögens- und Einkommensprüfung
Als Sozialhilfeleistung unterliegt die Hilfe zur Pflege nach SGB XII einer strengenBedürftigkeitsprüfung. Das Schonvermögen beträgt 10.000 € pro Person. Vermögenswerte über diesem Freibetrag müssen grundsätzlich zunächst für die Pflege eingesetzt werden. Auch das Einkommen wird auf die Leistung angerechnet, wobei bestimmte Freibeträge gelten. Ein angemessenes selbst genutztes Hausgrundstück und zweckgebundene Altersvorsorge können unter bestimmten Voraussetzungen geschont werden.
Abgrenzung: Wer erhält SGB XII statt SGB XI?
Die Hilfe zur Pflege nach SGB XII kommt vor allem dann in Betracht, wenn die betroffene Person keine ausreichende Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung erfüllt hat oder die SGB XI-Leistungen nicht ausreichen, um den Pflegebedarf zu decken. In der Praxis betrifft dies häufig zugewanderte Personen, Obdachlose, Sozialhilfeempfänger oder Menschen, die aus anderen Gründen keinen vollen Versicherungsschutz haben. Auch bei stationärer Pflege kann die Sozialhilfe einspringen, wenn die Eigenanteile nicht tragbar sind.
Häufige Fragen zur Hilfe zur Pflege (SGB XII)
Was ist Pflegegeld nach § 64a SGB XII?
Pflegegeld nach § 64a SGB XII ist eine Leistung der Sozialhilfe für pflegebedürftige Personen, die nicht oder nur teilweise durch die Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert sind. Die Beträge entsprechen den SGB XI-Pflegegeld-Sätzen und werden als Hilfe zur Pflege gewährt, wenn die pflegebedürftige Person von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen zuhause versorgt wird.
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII?
Anspruch haben pflegebedürftige Personen, die ihren Pflegebedarf nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) decken können und nicht oder nur unzureichend durch die Pflegeversicherung (SGB XI) geschützt sind. Dies betrifft z. B. Personen ohne ausreichende Vorversicherungszeit oder Personen, deren SGB XI-Leistung nicht ausreicht. Das Vermögen darf den Schonbetrag von 10.000 € nicht übersteigen.
Wie hoch ist das Pflegegeld nach SGB XII je Pflegegrad?
Das Pflegegeld nach § 64a SGB XII entspricht den SGB XI-Beträgen: Pflegegrad 1 = 0 €, Pflegegrad 2 = 332 €, Pflegegrad 3 = 573 €, Pflegegrad 4 = 765 €, Pflegegrad 5 = 947 € monatlich (Stand 2025 nach +4,5 % Erhöhung). Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, kann aber den Entlastungsbetrag (125 €) nutzen.
Was passiert, wenn ich bereits SGB XI-Pflegegeld erhalte?
Wenn Sie bereits Pflegegeld aus der Pflegeversicherung (SGB XI) erhalten, stockt die Sozialhilfe (SGB XII) nur die Differenz auf. Erhalten Sie z. B. 200 € SGB XI-Pflegegeld bei Pflegegrad 3 (573 €), zahlt das Sozialamt 373 € als Aufstockung. Erhalten Sie den vollen SGB XI-Betrag, gibt es keine zusätzliche SGB XII-Leistung.
Wie funktioniert die Vermögensprüfung bei SGB XII Pflege?
Die Hilfe zur Pflege nach SGB XII ist einkommens- und vermögensabhängig. Das Schonvermögen beträgt 10.000 € pro Person. Vermögen über diesem Freibetrag muss zunächst für die Pflege eingesetzt werden. Bestimmte Vermögenswerte wie ein angemessenes Hausgrundstück oder Altersvorsorge können unter Umständen geschont werden.
Was ist der Unterschied zwischen SGB XI und SGB XII Pflegegeld?
SGB XI (Pflegeversicherung) ist eine Sozialversicherung — Leistungen stehen allen Versicherten einkommensunabhängig zu. SGB XII (Sozialhilfe) springt ein, wenn kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht und die Person bedürftig ist. Die Pflegegeld-Beträge sind identisch, aber SGB XII ist nachrangig und bedarfsabhängig.