§ 162 SGB III

Berechnen Sie Ihr Teilarbeitslosengeld nach § 162 SGB III. Bei Verlust einer Nebenbeschäftigung erhalten Sie 60 % (67 % mit Kindern) der Netto-Entgeltdifferenz als tägliche und monatliche Leistung.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Teilarbeitslosengeld 2026 — Voraussetzungen und Berechnung

Teilarbeitslosengeld — Absicherung bei Verlust einer Nebenbeschäftigung

Das Teilarbeitslosengeld nach § 162 SGB III ist eine wenig bekannte, aber wichtige Leistung der Arbeitslosenversicherung. Es richtet sich an Arbeitnehmer, die neben ihrer Hauptbeschäftigung eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung hatten und diese verlieren. In einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt, in der viele Arbeitnehmer mehrere Teilzeitjobs kombinieren, gewinnt diese Regelung an praktischer Bedeutung.

Berechnung des Teilarbeitslosengeldes

Die Berechnung folgt im Grundsatz der ALG-I-Systematik: Bemessungsentgelt ist die Differenz zwischen dem früheren Gesamtbruttoentgelt und dem aktuellen Bruttoentgelt aus der verbleibenden Beschäftigung. Dieses Bemessungsentgelt wird um pauschalierte Abzüge fürSozialversicherung (ca. 21 %) und Lohnsteuer (je nach Steuerklasse) gemindert, um das Leistungsentgelt zu ermitteln. Auf das Leistungsentgelt werden dann 60 % (allgemeiner Leistungssatz) oder 67 % (erhöhter Leistungssatz bei Arbeitnehmern mit Kindern) angewendet.

Anspruchsvoraussetzungen im Detail

Für den Anspruch auf Teilarbeitslosengeld müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: Der Arbeitnehmer muss mindestens zwei versicherungspflichtige Beschäftigungenausgeübt haben und eine davon unfreiwillig verloren haben. Die verbleibende Beschäftigung mussmindestens 15 Stunden pro Woche umfassen. Zudem muss die reguläreAnwartschaftszeit erfüllt sein — mindestens 12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Dauer und Grenzen

Nach § 163 SGB III wird das Teilarbeitslosengeld für höchstens die Hälfte der Anspruchsdauer gezahlt, die für reguläres Arbeitslosengeld bestünde. Die reguläre ALG-I-Dauer richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht und dem Alter. Beispiel: Wer 24 Monate versicherungspflichtig war und unter 50 ist, hat 12 Monate ALG-I-Anspruch — das Teilarbeitslosengeld wird dann maximal 6 Monate gezahlt. Das Teilarbeitslosengeld ist eine Überbrückungsleistung, keine Dauerlösung.

Praktische Hinweise

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit ist zwingend erforderlich. Melden Sie sich unverzüglich nach Kenntnis des bevorstehenden Beschäftigungsverlustes. Einige Arbeitnehmer vergessen, dass auch der Verlust eines Minijobs (wenn dieser versicherungspflichtig war) einen Anspruch begründen kann. Prüfen Sie daher im Zweifel Ihre Versicherungspflicht. Das Teilarbeitslosengeld wird nicht auf das Einkommen aus der Hauptbeschäftigung angerechnet und kann parallel zum Gehalt bezogen werden.

Häufige Fragen zum Teilarbeitslosengeld

Was ist Teilarbeitslosengeld nach § 162 SGB III?

Teilarbeitslosengeld ist eine Leistung für Arbeitnehmer, die eine von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen verlieren, aber mindestens eine andere Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden fortführen. Es ersetzt einen Teil des verlorenen Einkommens — 60 % (67 % mit Kindern) der Netto-Entgeltdifferenz.

Wer hat Anspruch auf Teilarbeitslosengeld?

Anspruch hat, wer mindestens zwei versicherungspflichtige Beschäftigungen hatte, eine davon verloren hat, und die verbleibende Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst. Außerdem muss die Anwartschaftszeit (mindestens 12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten) erfüllt sein und die Person muss sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet haben.

Wie wird das Teilarbeitslosengeld berechnet?

Das Bemessungsentgelt ist die Differenz zwischen dem früheren Gesamtbruttoentgelt und dem aktuellen (reduzierten) Bruttoentgelt — jeweils als Tagessatz (Monat / 30). Davon werden pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge (~21 %) und Lohnsteuer abgezogen. Auf das so ermittelte Leistungsentgelt werden 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit Kindern) angewendet.

Wie lange wird Teilarbeitslosengeld gezahlt?

Nach § 163 SGB III wird Teilarbeitslosengeld für maximal die Hälfte der Anspruchsdauer gezahlt, die dem Arbeitnehmer für reguläres ALG I zustünde — also je nach Versicherungszeit und Alter zwischen 3 und 12 Monaten. Die maximale Dauer beträgt 12 Monate (bei ALG-I-Anspruch von 24 Monaten, ab 58 Jahren).

Was ist der Unterschied zum regulären ALG I?

Beim regulären ALG I ist die Person vollständig arbeitslos. Beim Teilarbeitslosengeld besteht noch eine Hauptbeschäftigung, und nur der Einkommensverlust aus der verlorenen Nebenbeschäftigung wird teilweise ersetzt. Die Berechnungsmethode ist ähnlich, aber das Bemessungsentgelt basiert auf der Entgeltdifferenz statt auf dem gesamten früheren Verdienst.

Muss ich mich arbeitsuchend melden?

Ja. Um Teilarbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden und bereit sein, eine neue Nebenbeschäftigung aufzunehmen. Die Meldung sollte unmittelbar nach Kenntnis des bevorstehenden Beschäftigungsverlustes erfolgen, um Sperrzeiten zu vermeiden.

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