§ 61 SGB IX — Budget für Arbeit

Berechnen Sie den Lohnkostenzuschuss nach § 61 SGB IX für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen außerhalb der Werkstatt (Budget für Arbeit). Arbeitgeber erhalten 75 % der Lohnkosten, maximal 1.498 €/Monat (40 % der Bezugsgröße 2026), sowie optional eine Pauschale für Anleitungsaufwand bis 9.988 €/Jahr.

Letzte Aktualisierung: 3. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Budget für Arbeit 2026 — Arbeitgeber-Förderung nach § 61 SGB IX

Das Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX ist seit dem 1. Januar 2018 ein zentrales Instrument der Eingliederungshilfe, um schwerbehinderten Menschen den Übergang vom Werkstattsystem auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es soll Arbeitgebern einen finanziellen Ausgleich für die mit der Beschäftigung verbundenen besonderen Aufwände geben.

Lohnkostenzuschuss: Berechnung und Deckelung

Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 % der mit dem Menschen mit Behinderung vereinbarten Lohnkosten. Die Obergrenze liegt bei 40 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Die Bezugsgröße West beträgt 2026 monatlich 3.745 €, woraus sich ein maximaler Zuschuss von 1.498 € pro Monat ergibt. Dieser Deckel gilt auch dann, wenn 75 % des Entgelts einen höheren Betrag ergeben würden.

Anleitungsaufwandspauschale nach § 61 Abs. 3 SGB IX

Zusätzlich zum Lohnkostenzuschuss kann der Arbeitgeber einen Ausgleich für besonderen Anleitungsaufwand beantragen. Dieser beträgt bis zu 35 % der jährlichen Entgeltkosten des beschäftigten Menschen mit Behinderung, wird aber auf maximal 9.988 € pro Jahr begrenzt. Diese Pauschale soll insbesondere die Kosten für die Einarbeitung und fortlaufende Unterstützung am Arbeitsplatz abdecken.

Voraussetzungen für das Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit kann beantragt werden, wenn die beschäftigte Person Anspruch auf Leistungen einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) hat oder sich im Berufsbildungsbereich befindet. Außerdem muss ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag geschlossen werden. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt — in der Regel dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Budget für Arbeit und Mindestlohn

Auch bei der Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit gilt der gesetzliche Mindestlohn nach MiLoG. Das vereinbarte Entgelt muss mindestens dem jeweiligen Mindestlohn entsprechen (2026: 12,82 €/Stunde). Das Budget für Arbeit ist damit ein Instrument zur vollwertigen Integration in den Arbeitsmarkt — nicht zur Subventionierung von Löhnen unterhalb des Mindestlohns.

Abgrenzung zum Integrationsamts-Zuschuss

Das Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX und der Lohnkostenzuschuss des Integrationsamts nach § 27 SchwbAV schließen sich gegenseitig aus. Arbeitgeber müssen sich für eines der beiden Instrumente entscheiden. Das Budget für Arbeit richtet sich spezifisch an den Personenkreis, der Anspruch auf WfbM-Leistungen hat, und ist daher für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf konzipiert.

Häufige Fragen zum Budget für Arbeit

Was ist das Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX?

Das Budget für Arbeit ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach § 61 SGB IX, die es schwerbehinderten Menschen ermöglicht, statt in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % der vereinbarten Lohnkosten, maximal 40 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.

Wer hat Anspruch auf das Budget für Arbeit?

Anspruch auf das Budget für Arbeit haben Menschen mit wesentlicher Behinderung, die Anspruch auf Leistungen der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben oder im Berufsbildungsbereich einer WfbM tätig sind. Sie müssen einen Arbeitsvertrag mit einem regulären Arbeitgeber schließen wollen. Der Anspruch besteht gegenüber dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe (meist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt).

Wie hoch ist der maximale Lohnkostenzuschuss 2026?

Der maximale Lohnkostenzuschuss beträgt 40 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Die Bezugsgröße West beträgt 2026 monatlich 3.745 €. Der maximale Lohnkostenzuschuss beläuft sich damit auf 40 % × 3.745 € = 1.498 € pro Monat. Dazu kommt ggf. die Pauschale für Anleitungsaufwand.

Was ist der Anleitungsaufwand nach § 61 Abs. 3 SGB IX?

Neben dem Lohnkostenzuschuss kann der Arbeitgeber eine Pauschale für besonderen Anleitungsaufwand erhalten. Diese beträgt bis zu 35 % der jährlichen Lohnkosten des beschäftigten Menschen mit Behinderung, jedoch maximal 9.988 € pro Jahr. Der Anleitungsaufwand soll den Aufwand für Einarbeitung, Begleitung und Unterstützung am Arbeitsplatz kompensieren.

Wie lange wird das Budget für Arbeit gewährt?

Das Budget für Arbeit wird grundsätzlich für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gewährt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Befristung. Die Leistung entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder die Voraussetzungen (z.B. Zustimmung der WfbM) wegfallen. Jährliche Überprüfungen durch den Träger der Eingliederungshilfe sind üblich.

Kann das Budget für Arbeit mit anderen Leistungen kombiniert werden?

Ja, das Budget für Arbeit kann mit anderen Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben kombiniert werden, z.B. mit Leistungen zur Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX), Leistungen zur technischen Arbeitshilfe oder dem Ausgleich von Minderleistungen. Eine Kombination mit dem Lohnkostenzuschuss des Integrationsamts nach § 27 SchwbAV ist hingegen nicht möglich (Doppelförderungsverbot).

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