§ 244 SGB V

Wie viel KV-Beitrag müssen Sie während des Wehrdienstes zahlen? Auf 1/3 oder 1/10 des vorherigen Beitrags reduziert — nach § 244 SGB V.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Wehrdienst KV-Ermäßigung 2026 — § 244 SGB V, 1/3 oder 1/10

Ermäßigung des KV-Beitrags während des Wehrdienstes

Während des Wehrdienstes nach dem Wehrpflichtgesetz oder des Zivildienstes nach dem Zivildienstgesetz wird der KV-Beitrag erheblich ermäßigt. Nach § 244 SGB V gilt: Für die Dauer des Grundwehrdienstes (in der Regel 6 Monate) sinkt der Beitrag auf 1/3 des vorherigen Beitrags. Bei einem längeren Wehrdienst oder Ausbildungsdienst gilt ein Faktor von 1/10.

Berechnungsgrundlage: der vorherige Beitrag

Die Berechnung erfolgt auf Basis des vorherigen Monatsbeitrags — also des letzten KV-Beitrags vor Beginn des Wehrdienstes. Wenn Sie z.B. 300 € monatlich für die KV gezahlt haben, sinkt dieser Beitrag während des Grundwehrdienstes auf 100 € (1/3) bzw. 30 € (1/10 bei längerem Dienst). Diese Ersparnis kann über die Dauer des Wehrdienstes erheblich sein.

Gilt auch für Zivildienstleistende

Die Regelung des § 244 SGB V gilt auch für Zivildienstleistende — sowohl für den allgemeinen Wehrdienst als auch für den Zivildienst. Zivildienstleistende erhalten denselben ermäßigten Beitragssatz (1/3 des vorherigen Beitrags während der regulären Zivildienstzeit). Dies gilt seit der Aussetzung der Wehrpflicht auch für Soldaten auf Zeit und freiwillig Wehrdienstleistende.

Häufige Fragen zum Wehrdienst-KV-Beitrag

Wie ermäßigt sich der KV-Beitrag während des Wehrdienstes?

Während des Grundwehrdienstes (6 Monate) ermäßigt sich der KV-Beitrag auf 1/3 des vorherigen Beitrags (§ 244 Abs. 1 SGB V). Bei einem längeren Wehrdienst oder Ausbildungsdienst gilt ein Faktor von 1/10 (§ 244 Abs. 2 SGB V).

Welcher Teil des Beitrags gilt für Wehrdienstleistende nach § 244?

Der ermäßigte Beitrag gilt für den gesamten KV-Beitrag — sowohl den allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) als auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der ermäßigte Beitrag wird auf Basis des vorherigen Monatsbeitrags berechnet.

Gilt die Ermäßigung auch für Zivildienstleistende?

Ja — § 244 SGB V gilt sinngemäß auch für Zivildienstleistende nach dem Zivildienstgesetz. Der Beitragssatz ermäßigt sich hier ebenfalls auf 1/3 des vorherigen Beitrags während des Zivildienstes.

Wie wirkt sich die Wehrdienst-Ermäßigung auf die Rente aus?

Die Zeit des Wehrdienstes gilt als rentenrechtliche Zeiten — es werden Entgeltpunkte gutgeschrieben. Der ermäßigte KV-Beitrag hat keinen negativen Einfluss auf die Rentenberechnung, da die Beitragszeit trotzdem als pflichtversicherte Zeit gilt.

Was passiert nach Ende des Wehrdienstes?

Nach Ende des Wehrdienstes gilt wieder der reguläre KV-Beitrag — zurück auf 100 % des vorherigen Beitrags. Der Arbeitgeber (bzw. der Wehrdienstleistende selbst) muss den Antrag auf Rückkehr zum normalen Beitragssatz bei der Krankenkasse stellen.

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