§ 19 WoGG

Berechnen Sie Ihr monatliches Wohngeld nach dem offiziellen Formelverfahren des § 19 Wohngeldgesetz (WoGG). Die Berechnung berücksichtigt die Haushaltsgröße, den gesetzlichen Höchstbetrag der anrechenbaren Miete und Ihr Haushaltseinkommen mit den Koeffizienten a, b, c aus Anlage 1 WoGG.

Wohngeld Berechnung 2026 — Formelverfahren (§ 19 WoGG)

Wohngeld berechnen nach dem offiziellen Formelverfahren des WoGG

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Letzte Aktualisierung: 25. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Wohngeld 2026 — Formelverfahren nach § 19 WoGG

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums. Es wird nach dem Formelverfahren des § 19 Wohngeldgesetz (WoGG) berechnet und richtet sich nach drei Faktoren: der Haushaltsgröße, der anrechenbaren Miete und dem maßgebenden Haushaltseinkommen. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 wurden die Leistungen erheblich ausgeweitet — mehr Haushalte können nun Wohngeld erhalten.

Die Wohngeldformel nach § 19 WoGG

Das monatliche Wohngeld W ergibt sich nach der Formel: W = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y). Dabei ist M die berücksichtigungsfähige Miete (begrenzt durch den gesetzlichen Höchstbetrag), Y das maßgebende Haushaltsnettoeinkommen und a, b, c haushaltsgröße-spezifische Koeffizienten aus Anlage 1 zum WoGG. Der Faktor 1,15 berücksichtigt Wohnnebenkosten pauschal.

Wenn der berechnete Wert negativ wird — also wenn das Einkommen zu hoch im Verhältnis zur Miete ist — besteht kein Wohngeldanspruch. Der Rechner gibt in diesem Fall 0 € aus und zeigt an, dass kein Anspruch besteht.

Höchstbeträge der anrechenbaren Miete (§ 12 WoGG)

Nicht die gesamte tatsächliche Miete fließt in die Berechnung ein — sondern maximal der gesetzliche Höchstbetrag für die jeweilige Haushaltsgröße und Mietenstufe. Die Mietenstufe richtet sich nach dem Wohnort. In Regionen mit hohen Mieten (z.B. München: Mietenstufe VII) sind die Höchstbeträge höher als in günstigen ländlichen Regionen (Mietenstufe I). Dieser Rechner verwendet Mietenstufe IV als mittlere Referenz.

Koeffizienten nach Haushaltsgröße (Anlage 1 WoGG)

Die Koeffizienten a, b und c unterscheiden sich je nach Haushaltsgröße. Für größere Haushalte (3–5 Personen) sind die Koeffizienten in der Regel niedriger, was zu einer günstigeren Berechnungsformel und tendenziell höherem Wohngeld führt. Die genauen Werte sind in Anlage 1 zum WoGG festgelegt und werden bei jeder Wohngeldreform aktualisiert. Die hier verwendeten Werte entsprechen dem Stand 2024/2026.

Wohngeld-Plus-Reform 2023

Mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 wurde das Wohngeld grundlegend reformiert. Der Empfängerkreis wurde auf rund 2 Millionen Haushalte erweitert (vorher: ca. 600.000). Neben einem Klimakomponente-Zuschlag (1,20 € pro Quadratmeter monatlich) wurden die Höchstbeträge für die anrechenbare Miete deutlich angehoben und die Einkommensgrenzen erhöht. Damit können nun auch Haushalte mit mittlerem Einkommen Wohngeld erhalten, die bislang keinen Anspruch hatten. 2024 wurden die Beträge erneut angepasst.

Häufige Fragen zum Wohngeld 2026

Wie wird Wohngeld nach § 19 WoGG berechnet?

Das Wohngeld wird nach dem Formelverfahren des § 19 WoGG berechnet: W = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y). Dabei steht M für die berücksichtigungsfähige Miete (begrenzt durch den Höchstbetrag), Y für das maßgebende Haushaltseinkommen und a, b, c für Koeffizienten, die von der Haushaltsgröße abhängen und in Anlage 1 zum WoGG tabelliert sind.

Was sind die Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete 2026?

Die Höchstbeträge der anrechenbaren Miete richten sich nach der Haushaltsgröße und der Mietenstufe des Wohnorts. Für Mietenstufe IV gelten 2026 folgende monatliche Höchstbeträge: 1 Person 504 €, 2 Personen 612 €, 3 Personen 756 €, 4 Personen 900 €, 5 Personen 1.044 €. Mieten oberhalb dieser Beträge werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Anspruch auf Wohngeld haben Mieter und Eigentümer, die nicht gleichzeitig Bürgergeld, Sozialhilfe oder vergleichbare Leistungen beziehen. Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet und die tatsächliche Miete sowie die Haushaltsgröße die Voraussetzungen erfüllen. Bürgergeld-Empfänger erhalten kein Wohngeld — der Wohnbedarf ist im Regelsatz enthalten.

Was bedeuten die Koeffizienten a, b, c im WoGG?

Die Koeffizienten a, b und c in Anlage 1 des WoGG sind haushaltsgröße-spezifische Faktoren für die Wohngeldformel. Der Koeffizient a beeinflusst den einkommensunabhängigen Anteil, b beschreibt die Wechselwirkung zwischen Miete und Einkommen, c den einkommensabhängigen Abzug. Für einen 1-Personen-Haushalt gelten a=0,000060, b=0,000850, c=0,000440. Größere Haushalte haben in der Regel niedrigere Koeffizienten.

Wie beeinflusst die Mietenstufe das Wohngeld?

Deutschland ist in sieben Mietenstufen (I bis VII) eingeteilt — je höher die Mietenstufe, desto höher der Höchstbetrag der anrechenbaren Miete. In Mietenstufe I (günstige Regionen) sind die Höchstbeträge niedriger, in Mietenstufe VII (teuerste Ballungsgebiete wie München oder Frankfurt) am höchsten. Diese Tabelle basiert auf Mietenstufe IV als mittlerer Referenz. Ihr genaue Mietenstufe finden Sie in der Wohngeldstabelle Ihres Kreises.

Kann ich Wohngeld beantragen, wenn ich Eigentümer bin?

Ja. Hauseigentümer können Lastenzuschuss beantragen — das ist die Wohngeldform für selbst genutztes Wohneigentum. Die Berechnung erfolgt nach denselben Formeln des § 19 WoGG, jedoch tritt an die Stelle der Miete die Belastung (Schuldzinsen, Tilgung, Nebenkosten) bis zu den Höchstbeträgen des § 12 WoGG. Der Antrag ist ebenfalls bei der zuständigen Wohngeldstelle zu stellen.

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