§ 19 WoGG

Berechnen Sie Ihren monatlichen Wohngeldanspruch nach der gesetzlichen Formel des § 19 WoGG. Der Rechner berücksichtigt alle sieben Mietenstufen, die Haushaltsgröße und das anrechenbare Haushaltseinkommen. Alle Miethöchstbeträge und Parameter nach der WoGG-Reform 2023, gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 10. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Wohngeld 2026 — Berechnung nach WoGG

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der einkommenschwachen Haushalten hilft, ihre Miet- oder Eigenheimbelastung zu tragen. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG). Anders als das Bürgergeld (SGB II) setzt das Wohngeld keine vollständige Bedürftigkeit voraus — es richtet sich an Haushalte, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, aber durch hohe Wohnkosten belastet sind. Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter erhalten stattdessen die Unterkunftskosten im Rahmen dieser Leistungen und haben keinen gesonderten Wohngeldanspruch.

Die Wohngeldformel nach § 19 WoGG

Das Wohngeld wird nach einer gesetzlich festgelegten Formel berechnet: W = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y). Dabei ist M die berücksichtigungsfähige Miete (maximal der Miethöchstbetrag nach § 12 WoGG), Y das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen nach Abzügen. Die Parameter a, b und c hängen von der Haushaltsgröße ab: Für einen 1-Personen-Haushalt gelten a = 60, b = 0,000058, c = 0,0000038; für 2 Personen a = 90, b = 0,000050, c = 0,0000032. Das Wohngeld wird auf ganze Euro gerundet und beträgt mindestens 0 €. Kein Anspruch besteht, wenn das errechnete Wohngeld weniger als 10 € monatlich beträgt (§ 26 WoGG).

Miethöchstbeträge und Mietenstufen

Ein zentrales Element der Wohngeldberechnung ist der Miethöchstbetrag (§ 12 WoGG). Er begrenzt die in die Formel einfließende Miete und hängt von Haushaltsgröße und Mietenstufe der Gemeinde ab. Deutschland ist in sieben Mietenstufen eingeteilt: Stufe I für günstige ländliche Gemeinden bis Stufe VII für die teuersten Städte wie München oder Frankfurt/Main. Die Basisbeträge in Mietenstufe I betragen 422 € (1 Person) bis 840 € (5 Personen). Für jede weitere Mietenstufe wird dieser Basis-betrag mit einem Faktor multipliziert (1,0 für Stufe I bis 1,65 für Stufe VII).

Einkommensbegriff beim Wohngeld

Das anrechenbare Einkommen wird nach den Vorschriften der §§ 13–17 WoGG ermittelt. Ausgangspunkt ist das Jahresbruttoein kommen aller zum Haushalt gehörenden Personen. Davon werden Pauschalabzüge für Steuern (10 % oder 30 %) und Sozialversicherung (10 %) abgezogen. Weitere Freibeträge gelten für Schwerbehinderte (1.500 € oder 4.500 € jährlich je nach Grad), Alleinerziehende und für das Einkommen von Kindern bis 25 Jahre. Das so ermittelte Jahreseinkommen wird durch 12 geteilt, um das für den Rechner relevante monatliche Einkommen Y zu erhalten.

Häufige Fragen zum Wohngeld 2026

Wie wird das Wohngeld 2026 berechnet?

Das Wohngeld wird nach der Formel des § 19 WoGG berechnet: W = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y). Dabei ist M die berücksichtigungsfähige Miete (begrenzt auf den Miethöchstbetrag), Y das anrechenbare Haushaltseinkommen und a, b, c haushaltsgröß enabhängige Parameter. Das Ergebnis wird auf ganze Euro gerundet. Mindestens 10 € monatlich müssen sich ergeben, sonst besteht kein Anspruch (§ 26 WoGG).

Wer hat Anspruch auf Wohngeld 2026?

Wohngeld kann beantragen, wer zur Miete wohnt oder im selbst genutzten Wohneigentum lebt (Lastenzuschuss), nicht bereits Bürgergeld (SGB II) oder Grundsicherung im Alter (SGB XII) bezieht, und dessen Haushaltseinkommen unterhalb der Einkommensgrenze liegt. Die Einkommensgrenze hängt von Haushaltsgröße und Mietenstufe ab. Im Gegensatz zum Bürgergeld ist das Wohngeld eine reine Mietzuschussleistung — es setzt keine Bedürftigkeit voraus.

Was ist das anrechenbare Einkommen beim Wohngeld?

Das anrechenbare Einkommen (Y) beim Wohngeld ist das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nach Abzug von Pauschalbeträgen gemäß §§ 13–17 WoGG. Vom Bruttoeinkommen werden zunächst Pauschalbeträge für Steuern (0 %, 10 % oder 30 % je nach Steuerbelastung) und für Sozialversicherungsbeiträge (10 %) abgezogen. Dann werden je nach Haushaltssituation weitere Freibeträge abgezogen, z.B. für Schwerbehinderte, Alleinerziehende oder Kinder.

Was hat die Wohngeldreform 2023 geändert?

Die Wohngeldreform vom 1. Januar 2023 (Wohngeldsetz-Reform) hat das Wohngeld erheblich ausgeweitet: Die Miethöchstbeträge wurden um durchschnittlich 65 % angehoben. Eine siebte Mietenstufe für besonders teure Städte wurde eingeführt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde auf rund 4,5 Millionen Haushalte (vorher: ca. 600.000) ausgeweitet. Eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente wurden eingebaut. Außerdem wurden die Einkommensgrenzen und Pauschalen angepasst.

Gilt Wohngeld auch für Eigenheimbesitzer?

Ja, Eigentümer selbst genutzter Immobilien können statt Mietzuschuss einen sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Der Lastenzuschuss funktioniert nach denselben Formeln wie das Wohngeld, jedoch tritt an die Stelle der Miete die wohnungswirtschaftliche Belastung (Schuldzinsen, Tilgung, Nebenkosten). Die Berechnung erfolgt nach § 23 WoGG. Die Einkommens- und Haushaltskriterien sind identisch.

Wo und wie stellt man Wohngeld beantragen?

Wohngeld muss schriftlich beim zuständigen Wohngeldamt (in der Regel das Amt für Wohngeld beim Bezirksamt oder der Stadtverwaltung) beantragt werden. Erforderliche Unterlagen sind: Mietvertrag oder Nachweis der Wohnkosten, Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Steuerbescheide), Personalausweis sowie Kontoverbindung. Wohngeld wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt und nicht rückwirkend.

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