Berechnen Sie den pfändbaren Betrag bei steuerlicher Vollstreckung in Geldforderungen nach § 309 Abgabenordnung (AO). Das Finanzamt kann offene Steuerforderungen durch Pfaendung von Bankguthaben und anderen Geldforderungen durchsetzen — unter Berücksichtigung des P-Konto-Freibetrags von 1.402,28 € (2026).
Rechtsgrundlage
- § 309 Abgabenordnung (AO 1977) ↗
Pfaendung von Geldforderungen durch Finanzbehörden
Gültig ab: 1. 1. 2022
- § 319 Abgabenordnung (AO 1977) ↗
Pfaendungs- und Einziehungsverfügung bei Geldforderungen
Gültig ab: 1. 1. 2022
Pfaendung von Geldforderungen nach § 309 AO 2026
Die Pfaendung von Geldforderungen nach § 309 Abgabenordnung (AO) ist ein zentrales Instrument der steuerlichen Zwangsvollstreckung. Wenn ein Steuerpflichtiger trotz Mahnung und Fristsetzung eine Steuerschuld nicht begleicht, kann das Finanzamt als Vollstreckungsbehörde direkt in Geldforderungen vollstrecken — ohne gerichtliches Urteil, allein auf Basis des bestandskräftigen Steuerbescheids.
Pfaendungs- und Einziehungsverfügung nach § 319 AO
Die Pfaendung erfolgt durch eine kombinierte Pfaendungs- und Einziehungsverfügung nach § 319 AO. Das Finanzamt erlässt sie gegenüber dem Drittschuldner — z. B. der Bank des Steuerpflichtigen oder einem Mieter, der Miete schuldet. Mit der Verfügung wird die Forderung gepfändet und gleichzeitig die Einziehung angeordnet: Der Drittschuldner muss den pfändbaren Betrag direkt ans Finanzamt zahlen.
Pfaendungsschutz: P-Konto-Freibetrag 2026
Bankguthaben ist durch das Pfaendungsschutzkonto (P-Konto) bis zur Höhe des monatlichen Grundfreibetrags geschützt. Für 2026 beträgt dieser 1.402,28 € — der Betrag orientiert sich an der Pfaendungsfreigrenzen- tabelle nach § 850c ZPO. Schuldner mit Unterhaltspflichten können den Freibetrag durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen erhöhen lassen.
Berechnung des pfändbaren Betrags
Der pfändbare Betrag ergibt sich aus: Forderungsbetrag minus Pfaendungsfreibetrag minus bereits bestehende Vollstreckungen anderer Gläubiger. Der Restbetrag steht dem Schuldner als unpfändbares Existenzminimum zu. Bei mehreren Gläubigern gilt die Reihenfolge der Pfaendungen — frühere Pfaendungen haben Vorrang.
Rechtsschutz gegen die Pfaendungsverfügung
Gegen eine Pfaendungs- und Einziehungsverfügung kann der Steuerpflichtige innerhalb eines Monats Einspruch nach § 347 AO einlegen. Der Einspruch hat jedoch keine automatische aufschiebende Wirkung. Um die Vollstreckung zu stoppen, muss zusätzlich Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO beantragt werden — möglichst begründet mit ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden Steuerbescheids.
Besonderheiten bei Lohnpfändung durch das Finanzamt
Bei Lohnpfändungen durch das Finanzamt gelten die Pfaendungsschutzregelungen des § 850c ZPO entsprechend. Das bedeutet: Das Nettoarbeitsentgelt ist nur über dem jeweiligen Existenzminimum pfändbar. Die Pfaendungstabelle des Bundesjustizministeriums gibt konkrete Freigrenzen nach Anzahl der Unterhaltspflichten vor. Arbeitgeber sind verpflichtet, die pfändbaren Anteile direkt an das Finanzamt abzuführen.
Häufige Fragen zur Pfaendung von Geldforderungen (§ 309 AO)
Was regelt § 309 AO bei der steuerlichen Vollstreckung?
§ 309 AO regelt die Pfaendung von Geldforderungen durch Finanzbehörden im Rahmen der Steuer-Vollstreckung. Wenn ein Steuerpflichtiger trotz Mahnung nicht zahlt, kann das Finanzamt Geldforderungen des Schuldners gegenüber Dritten (z. B. Bankguthaben, Gehaltsforderungen, Mietforderungen) durch Pfaendungs- und Einziehungsverfügung nach § 319 AO pfänden.
Welcher Betrag ist bei der steuerlichen Pfaendung geschützt?
Bei Bankguthaben gilt der P-Konto-Freibetrag (2026: 1.402,28 €) als Schutzgrenze. Bei Lohnpfändungen gelten die Pfaendungsfreigrenzen nach § 850c ZPO (für natürliche Personen), die das Finanzamt analog anwenden muss. Der Grundfreibetrag schützt das Existenzminimum des Schuldners vor Zugriff.
Wie läuft eine steuerliche Pfaendung ab?
Das Finanzamt erlässt zunächst einen Pfaendungsbescheid (§ 309 AO) gegenüber dem Drittschuldner (z. B. der Bank). Gleichzeitig wird eine Einziehungsverfügung nach § 319 AO ausgestellt, die den Drittschuldner zur Zahlung an das Finanzamt verpflichtet. Der Schuldner (Steuerpflichtige) erhält eine Abschrift der Verfügung.
Kann eine steuerliche Pfaendung angefochten werden?
Ja. Gegen Pfaendungs- und Einziehungsverfügungen kann der Steuerpflichtige Einspruch nach § 347 AO einlegen. Ist der Steuerbescheid selbst fehlerhaft, kann gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO beantragt werden. Formelle Fehler in der Verfügung (z. B. fehlende Angaben) können zur Rechtswidrigkeit führen.
Was ist der Unterschied zwischen § 309 AO und ZPO-Pfaendung?
§ 309 AO ist die steuerrechtliche Spezialvorschrift für die Pfaendung durch Finanzbehörden, die ZPO-Pfaendung gilt für privatrechtliche Gläubiger. Die AO-Pfaendung benötigt keinen Vollstreckungstitel (Urteil), sondern basiert direkt auf dem Steuerbescheid. Inhaltlich gelten jedoch ähnliche Schutzregelungen für den Schuldner.
Was ist der P-Konto-Freibetrag 2026?
Der P-Konto-Freibetrag beträgt 2026 genau 1.402,28 € pro Monat. Dieser Betrag ist auf einem Pfaendungsschutzkonto (P-Konto) automatisch vor Pfaendung geschützt. Der Freibetrag kann durch Vorlage von Bescheinigungen (z. B. für Unterhaltspflichten) erhöht werden. Ab dem Folgemonat wird er nicht mehr automatisch übertragen.